DIN Verbraucherrat
Sicherer Kaffeegenuss
Normkonforme Kaffee- oder Espressomaschinen garantieren sicheren Kaffee- oder Espressogenuss für den Verbraucher
Ein Prüfverfahren nach der Norm DIN 10531 „Lebensmittelhygiene – Herstellung und Abgabe von Heißgetränken aus Heißgetränkebereitern – Hygieneanforderungen, Migrationsprüfung“ sorgt dafür, dass das Getränk aus Kaffeemaschinen und Kaffeevollautomaten für den Verbraucher unbedenklich beim Verzehr ist. Das Ziel dieser Hygienenorm, die sich an Gerätehersteller richtet, ist der Austausch riskanter Bauteile, um zu gewährleisten, dass die eingebauten Bauteile des Kaffeeautomaten keine erhöhten Blei- und Nickelbestandteile an das Brühwasser des Getränks abgeben. Da Nickel und Blei auch aus anderen Quellen über die Nahrung aufgenommen werden, sollte eine möglichst geringe Nickelabgabe bzw. Bleiabgabe angestrebt werden.
Im Dezember 2013 warnte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor Blei im Espresso aus Siebträgermaschinen. Bei einer Untersuchung mehrerer Produkte wurden nach dem Entkalken höhere Bleiwerte im Kaffee festgestellt. Die Stiftung Warentest hat daraufhin ebenfalls Espressomaschinen untersucht und gibt im Großen und Ganzen Entwarnung. Im Markenvergleich konnte bei der überwiegenden Anzahl der untersuchten Geräte (vermutlich aufgrund der Verwendung nickel-/bleifreier bzw. nickel-/bleiarmer Bauteile) nur Spuren von Nickel oder Blei bzw. überhaupt keines dieser Metalle nachgewiesen werden.
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig und nicht rechtsverbindlich. Die Einhaltung der Norm DIN 10531 kann unter Lebensmittelunternehmern zum Vertragsbestandteil erklärt werden; sie kann die Verkehrssicherungspflichten des Lebensmittelunternehmers konkretisieren und auch im Streitfall als Auslegungshilfe dienen.