DIN Verbraucherrat

2021-06-30

Serielle Hybridfahrräder – neue Norm wird erarbeitet

Sportler beim Radfahren mit Pendelec-Bikes
© AdobeStock_ARochau

Bei einem sogenannten seriellen Hybridfahrrad handelt es sich – vereinfacht gesagt – um ein Fahrrad mit elektrischer Kette. Dabei besteht keine mechanische Verbindung zwischen Tretkurbel und Antrieb, z. B. über eine Kette oder einen Riemen. Der Radfahrer treibt über die Tretkurbel einen Generator an, der eine eingebaute Batterie speist. Das Rad wird alleinig durch einen Elektromotor angetrieben, wobei die elektrische Energie durch die Batterie geliefert wird. Der Elektromotor sitzt im Hinterrad und auch kann zur Rekuperation (Rückspeisung von Energie in die Batterie) während der Fahrt genutzt werden. Analog zu einem Fahrrad mit mechanischem Antrieb, erfolgt der Antrieb beim seriellen Hybridfahrrad ebenfalls nur, solange in die Pedale getreten wird.  

Der serielle Hybridantrieb spielt seine Stärken insbesondere bei Fahrrädern mit ungewöhnlichem, bzw. für einen mechanischen Antrieb schwierigen, Design aus. Hierzu zählen insbesondere Lastenräder; sowohl für den reinen Lasten- als auch für den Personentransport. Durch die Trennung von Tretkurbel und Antrieb eröffnen sich neue Gestaltungsmöglichkeiten und es kann auf einen oftmals langen Kettenweg verzichtet werden.

Ein zusätzlicher Vorteil dieses Antriebs ist der deutlich verringerte Wartungsaufwand. Es entfallen mechanische Antriebsbauteile (Kette, Ritzel, Kassette), die mitunter starkem Verschleiß unterliegen.  

Noch nicht abschließend geklärt ist die rechtliche Einstufung eines seriellen Hybridfahrrades. Eine erste rechtliche Einschätzung des BMVI aus dem Jahr 2020 stellt serielle Hybridfahrräder mit rein mechanischen Fahrrädern bzw. Pedelecs gleich, wenn die folgenden Randbeding-ungen erfüllt sind: 

  • Elektromotor muss zum Vortrieb auch direkt aus dem Generator (Tretkurbel) versorgt werden können und somit den Vortrieb des Fahrrades ermöglichen;
  • Unterstützung erfolgt nur, wenn kontinuierlich in Fahrtrichtung in die Pedale getreten wird;
  • Unterstützung wird progressiv verringert und beim Überschreiten einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterbrochen. 

Derzeit sind Pedelecs immer als Parallel-Hybrid ausgeführt. Dabei wird der elektrische Hilfsantrieb ergänzend zu der weiterhin bestehenden mechanischen Kraftübertragung verwendet. Demgegenüber ist das kettenlose Konzept ein serieller Hybrid, da die Muskelkraft unter Berücksichtigung von Wirkungsgradverlusten annähernd komplett in elektrische Energie gewandelt wird. Unklar ist derzeit noch, wie mit der beim Treten in die Pedale eingebrachten Leistung umgegangen wird. Diese müsste ermittelt und zur maximalen zulässigen Nenndauerleistung des Motors von 250 W hinzugezählt werden. Dadurch würde jedoch die maximale Leistung über der vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenze liegen.

Erste Vorschläge zur Lösung dieses Problems sowie zur Festlegung von Hybridfahrrad-spezifischen Anforderungen und Prüfverfahren werden derzeit auf normativer Ebene erarbeitet. 

Anfang 2021 hat die Erarbeitung einer Norm für serielle Hybridfahrräder begonnen. Die Arbeiten laufen im eigens gegründeten Arbeitskreis NA 112-06-01-04 AK „Serielle Hybride für Fahrräder“.

Aus Verbrauchersicht ist ein wichtiges Anliegen die Beibehaltung des „Status Fahrrad“ für serielle Hybridfahrräder. Die Anforderungen an die Antriebssteuerung werden dementsprechend festgelegt. Weitere relevante Diskussionspunkte sind derzeit: 

  • Messung der Nenndauerleistung;
  • „Summierung“ der durch den Radfahrer eingebrachten Leistung zur maximal zulässigen Leistung des Elektromotors;
  • Verhalten bei Fehlfunktion des Antriebs;
  • Sicherstellung des Fahrradantriebs auch bei Fehlfunktion der Batterie;
  • Verhalten beim Rangieren (insbesondere für Lastenräder relevant). 

Die VR-Geschäftsstelle wird die Arbeiten weiterhin intensiv begleiten und die Verbraucherbelange einbringen.

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