DIN Verbraucherrat

2024-12-17

Rückschritte bei der Inklusion besonders schutzbedürftiger Personen im Hinblick auf Haushaltsgerätenormen

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Die Normenreihe DIN EN 60335 mit insgesamt mehr als 100 Teilen legt Anforderungen an die Sicherheit von Haushaltsgeräten, wie z. B. elektrische Bügeleisen, Wäscheschleudern, Bodenbehandlungsmaschinen, Heizdecken und Warmwasserbereiter fest. Dabei wurden die speziellen Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Personen (wie Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Kinder) dahingehend adressiert, dass die sorgfältig ausgearbeitete Beschreibung in den Anwendungsbereich der Normen aufgenommen wurde: „Es ist zu beachten, dass sehr schutzbedürftige Personen Bedürfnisse haben können, die über den in dieser Norm beschriebenen Stand hinausgehen.“

Im Rahmen der vom CENELEC TC 61 „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke“ erarbeiteten Änderungsentwürfe zu zahlreichen Teilen der Normenreihe wurde vorgeschlagen, die bisherige Formulierung „besonders schutzbedürftige Personen“ durch die neue Formulierung „Menschen mit Behinderungen“ zu ersetzen. In einer Anmerkung im Änderungsentwurf zum Normenteil für elektrische Bügeleisen wird diese Änderung als gute Alternative zum ursprünglichen Satz bezeichnet. Hierzu hatte sich bereits im August 2024 ANEC (die Europäische Verbrauchervertretung in der Normung) ablehnend geäußert und betont, dass die ursprüngliche Intention war, die Nutzung der genormten Produkte durch Personen mit einer Reihe von allgemeinen Behinderungen oder Einschränkungen abzudecken. Die vorgeschlagene Änderung könnte dazu führen, dass diese Bestimmungen im Laufe der Zeit ausgehöhlt werden.

Nachdem der Kommentar von ANEC bei allen Teilen der Normenreihe abgelehnt worden war, wurde von ANEC eine kleine Ad-hoc-Gruppe gebildet, in welcher auch der DIN-Verbraucherrat vertreten ist. Hier werden weitere Argumente gesammelt, um unseren gemeinsamen Standpunkt zu untermauern. Dieser beinhaltet auch, dass nach unserer Meinung die geänderte Formulierung: „Es wird anerkannt, dass Menschen mit Behinderungen Bedürfnisse haben können, die über das in dieser Norm behandelte Niveau hinausgehen“, im Widerspruch zu den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie steht. Diese adressiert explizit die besondere Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen. In Punkt 18 der Niederspannungsrichtlinie heißt es: „Die für diese Richtlinie relevanten harmonisierten Normen sollten auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.“ In dem Übereinkommen, das unter https://social.desa.un.org/issues/disability/crpd/convention-on-the-rights-of-persons-with-disabilities-crpd zu finden ist, heißt es: „Die Vertragsstaaten treffen in Übereinstimmung mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Risikosituationen zu gewährleisten…“ 

Durch die Ersetzung des Begriffs „besonders schutzbedürftige Personen“ durch „Menschen mit Behinderungen" in den Normen wäre dies nicht mehr der Fall. ANEC und der DIN-Verbraucherrat werden weitere Schritte prüfen und sich weiterhin aktiv für die Beibehaltung der bisherigen Formulierung einsetzen.

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