DIN Verbraucherrat

2024-12-16

Probleme auf Online-Shopping-Marktplätzen beschäftigen viele Verbraucherorganisationen

Onlineeinkauf
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Online-Shopping-Marktplätze stehen weiterhin im Fokus vieler Verbraucherorganisationen, denn das Geschäft boomt – und das nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes haben im Jahr 2023 etwa drei Viertel der Internetnutzenden in der EU angegeben, schon einmal online eingekauft zu haben. Besonders hoch war die Verbreitung von Onlinekäufen in Irland und den Niederlanden (jeweils 93 %), gefolgt von Schweden (91 %) und Dänemark (90 %). Deutschland lag mit 83% im EU-Ranking auf Platz 7.

Trotz des anhaltenden Wachstums gibt es erhebliche Probleme, die Verbraucher*innen betreffen. Der europäische Verbraucherverband BEUC untersuchte 2022 insgesamt 250 Produkte, die auf Online-Marktplätzen verkauft wurden. Das alarmierende Ergebnis: Zwei Drittel der getesteten Produkte wiesen schwerwiegende Mängel auf und entsprachen nicht den EU-Sicherheitsvorschriften. Beispiele hierfür sind Kosmetika mit toxischen Chemikalien, Kinderspielzeug mit Verletzungsgefahr oder unsichere Smart-Produkte mit Datenschutzproblemen. Nachfolgeuntersuchungen von BEUC ergaben, dass solche mangelhaften Produkte auf Online-Marktplätzen weiterhin weit verbreitet sind. Anbieter reagieren häufig nur auf Aufforderung, schädliche Produkte zu entfernen. Doch oft ist es dann bereits zu spät, da Verbraucher*innen schon zu Schaden gekommen sind. Besonders problematisch: Dieselben Produkte tauchen nach geraumer Zeit häufig auf dem Verkaufsplattformen wieder auf.

DIN-Verbraucherrat hat zum Thema eine Studie in Auftrag gegeben

Aber nicht nur bei der Produktqualität gibt es Defizite. Der DIN-Verbraucherrat hat die Relevanz des Themas erkannt und hat in einer in 2023 beauftragten Studie die Situation aus der Perspektive der Verbraucher*innen näher beleuchtet. Eine repräsentative Befragung zeigte, dass mehrheitlich Verbraucher*innen nicht wissen, ob sie bei einem Online-Händler oder einem Marktplatz einkaufen. Ebenso unklar ist oft, welche Pflichten und Verantwortlichkeiten die jeweiligen Marktplätze und Dritthändler haben. Und selbst wenn Verbraucher*innen über dieses Wissen verfügen, ist die rechtliche Durchsetzung oftmals schwierig – vor allem, wenn der Verkäufer außerhalb der EU sitzt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in einer kürzlich veröffentlichten und repräsentativen Umfrage festgestellt, dass „Verbraucher*innen hohe Erwartungen an Online-Märkte haben, die ihr Angebot an den deutschen oder europäischen Markt richten: Ein Großteil der Befragten erwartet, dass auf Online-Marktplätzen angebotene Produkte sicher sind und den gesetzlichen Anforderungen der EU entsprechen (93 Prozent stimmen voll und ganz bzw. eher zu). Ebenfalls 93 Prozent der befragten Verbraucher*innen erwarten, dass Betreiber von Online-Marktplätzen Verantwortung dafür übernehmen, dass auf dem Online-Marktplatz nur sichere und ungefährliche Produkte angeboten werden. Gut neun von zehn Befragten sehen die Betreiber von Online-Marktplätzen in der Pflicht zu haften, wenn ein Problem nicht durch den Händler gelöst wird (91 Prozent stimmen voll und ganz bzw. eher zu). 

Ein Großteil der Befragten gibt zudem an, in den vergangenen zwölf Monaten auf einem Online-Marktplatz eingekauft zu haben (nur 18 Prozent haben dies nicht getan). Dabei ist knapp acht von zehn (79 Prozent) Menschen beim Einkauf auf Online-Marktplätzen sehr oder eher wichtig, dass auf den ersten Blick zu erkennen ist, wohin man die Ware bei einem Widerruf zurückschicken kann, aus welchem Land die Ware versendet wird und wer der Verkäufer ist.

Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Betreiber von Online-Marktplätzen mehr Verantwortung für das Geschehen auf ihrer Plattform tragen, denn schließlich verdienen sie daran. So sollten sie etwa genauer hinschauen, inwieweit Produktsicherheits- und Verbraucherrechte auf ihrer Plattform eingehalten werden. Außerdem sollten sie prüfen, ob gefährliche Produkte vertrieben werden, bevor diese Verbraucher*innen zugänglich gemacht werden. Tun sie das nicht, sollten sie für Schäden haften. (Presseinformation vzbv 28.11.2024)

Auch die Stiftung Warentest hat sich mit dem Thema beschäftigt. Bereits 2020 veröffentlichte sie einen Testbericht, in dem verschiedene Käuferschutzprogramme von Online-Plattformen verglichen wurden. Diese Programme können Verbraucher*innen bei Problemen wie Nichtlieferung oder defekten Produkten helfen, garantieren jedoch keinen vollständigen Schutz. Rückerstattungen werden oft durch Nachweise wie Fotos oder Versanddokumente erleichtert. Der Bericht enthält außerdem allgemeine Tipps zum Käuferschutz und betont, wie wichtig es ist, Rechte und Ansprüche zu kennen sowie Einkäufe sorgfältig zu dokumentieren.

Welche Maßnahmen sind weiter erforderlich?

Es wird deutlich, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Einhaltung der europäischen Verbraucherschutzvorschriften sicherzustellen. BEUC fordert eine klare Haftungsregelung für Marktplätze sowie strengere Kontrollen. Darüber hinaus sind eine überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie und eine verstärkte Zusammenarbeit mit außereuropäischen Regulierungsbehörden notwendig, um Verbraucher*innen besser zu schützen. Auch der DIN-Verbraucherrat Verbraucherrat spricht sich für eine allgemeine Auffanghaftung aus. Diese soll greifen, wenn Verbraucher*innen bei Transaktionen auf Online-Marktplätzen geschädigt werden oder wenn Dritthändler ihrer Haftung nicht nachkommen. Zudem können technische Normen und Standards helfen, die rechtlichen Anforderungen in praktische Regelwerke umzusetzen. Der DIN-Verbraucherrat ist in den entsprechenden Normungsgremien vertreten, wie z.B. dem NA 043-03-03 AA „Elektronisches Geschäftswesen“ vertreten, um Verbraucherpositionen in Projekten wie der ISO 32111 ”Transaction assurance in E-commerce - Principles and Framework“ einzubringen.

Das Online-Shopping wird in absehbarer Zeit nicht an Bedeutung verlieren. Verbraucherorganisationen setzen sich weiterhin dafür ein, den Verbraucherschutz auf Online-Plattformen zu stärken – sei es durch klare rechtliche Rahmenbedingungen, eine stärkere Sensibilisierung der Verbraucher*innen oder den technischen Normen und Standards.

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