DIN Verbraucherrat

2022-06-29

Öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Im letzten Jahr startete die EU-Kommission eine Initiative zur Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG.

Sicheres Spielzeug für Kinder
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Ziel ist es, in einer Verordnung insbesondere Kinder besser vor schädlichen Chemikalien zu schützen. Betroffene Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure, Prüflabore und Verbraucher haben Gelegenheit, sich bis zum 25.05.2022 zu positionieren. Neben der öffentlichen Konsultation wurde durch die EU-Kommission zusätzlich eine Studie zur Folgeabschätzung für eine mögliche Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie in Auftrag gegeben. Diesbezüglich wurde die DIN-VR Geschäftsstelle Mitte April auf Empfehlung des vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) durch den Auftragnehmer kontaktiert. Während des einstündigen Telefoninterviews und der öffentlichen Konsultation hat die DIN-VR Geschäftsstelle insbesondere die folgenden Änderungs- und/ oder Verbesserungsvorschläge zur Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie eingereicht bzw. vorgetragen:

Chemische Stoffe

Die Bestimmungen über chemische Stoffe sind die Hauptquelle für Unstimmigkeiten und Mängel in der Spielzeugrichtlinie. Die Spielzeugrichtlinie wurde zwischen 2012 und 2019 vierzehn Mal geändert, wobei die meisten Änderungen im Zusammenhang mit der Anpassung der Grenzwerte (Verschärfung) für bestimmte chemische Stoffe (z. B. für Aluminium, Barium Blei, Bisphenol A, Chrom VI) stehen. Bestimmte Grenzwerte für chemische Stoffe gelten nur für Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten und für Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden. Die chemische Toxizität ändert sich jedoch nicht zwischen 36 und 37 Monaten oder danach. Vor diesem Hintergrund sollte grundsätzlich über eine Erweiterung für bestimmte chemische Stoffe auch für Spielzeug für Kinder > 36 Monaten nachgedacht werden. Für bestimmte Substanzen kann dies angemessen sein, für andere nicht bzw. für manche Substanzen kann ein abweichender Grenzwert nötig sein. Hier kann z. B. auch eine Einzelfallentscheidung erforderlich sein.

Grauzonenprodukte

Im Rahmen der Überarbeitung sollte darüber hinaus auf „Grauzonenprodukte“ eingegangen werden, die kein Spielzeug im Sinne der Spielzeugrichtlinie sind, aber wie Spielzeug aussehen können. Vor diesem Hintergrund sollten Grauzonenprodukte klarer definiert werden, um für zukunftssichere Rechtsvorschriften zu sorgen. Konkret hat die DIN-VR Geschäftsstelle vorgeschlagen, die Gewichtsklasse für Spielzeugroller zu ändern. Nach wie vor gibt es in der Gewichtsklasse von 20 kg bis 50 kg zwei Rollertypen - solche, die als Sportgeräte für die Nutzung auf öffentlichen Straßen und Wegen gelten (nach DIN EN 14619) und solche, die als Spielzeuge klassifiziert sind (nach DIN EN 71-1).

Marktüberwachung

Eines der Hauptprobleme bei der Umsetzung der Spielzeugrichtlinie liegt in der noch immer unzureichenden und in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten uneinheitlichen Marktüberwachung. Gemeinsame Marktüberwachungsmaßnahmen und eine engere Abstimmung zwischen den nationalen Behörden können zur Verbesserung der Einhaltung der Vorschriften beitragen.

Kennzeichnung und Einführung eines digitalen Produktpasses

Die DIN-VR Geschäftsstelle hat darauf hingewiesen, dass die Kennzeichnung von Spielzeug zukünftig sowohl digital als auch ausgedruckt vorhanden sein muss. Für Gebrauchsanleitungen können digitale Kennzeichnungen (z.B. Homepage, QR-Code, Barcodes oder kontaktlose Technologien wie NFC bzw. RFID) durchaus sinnvoll sein. Sicherheitsinformationen wie z. B. Warnhinweise müssen jedoch immer in ausgedruckter Form vorliegen, da nicht jeder Verbraucher Zugang zum Internet hat oder ein Smartphone besitzt. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass die Einführung eines digitalen Produktpasses als sinnvoll angesehen wird.

Nachhaltigkeit

Die DIN-VR Geschäftsstelle hat darauf hingewiesen, dass die Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie eine Gelegenheit dafür bieten könnte, eine Nachhaltigkeitskennzeichnung für Spielzeug einzuführen. Verbraucher hätten somit beim Kauf klare und leicht verständliche Informationen über die geschätzte Lebensdauer, die Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Optionen für die Reparatur des Spielzeugs. Anforderungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit dürfen nicht zu Abstrichen bei der Sicherheit führen. Die Sicherheit von Spielzeug sollte stets Vorrang haben.

Ausblick

Als nächster Schritt wird ein erster Entwurf der überarbeiteten Spielzeugrichtlinie veröffentlicht und den verschiedenen Wirtschaftsakteuren Gelegenheit geben, diesen zu kommentieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann mit einer Veröffentlichung noch in diesem Jahr gerechnet werden. Die DIN-VR Geschäftsstelle wird die Entwicklungen zur Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie 2009/48EG weiterhin intensiv verfolgen und den Entwurf der überarbeiteten Spielzeugrichtlinie kommentieren, sollte aus Verbrauchersicht weiterhin Bedarf bestehen.

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