DIN Verbraucherrat
Normenteile DIN EN 747-1 und 2 „Etagen- und Hochbetten“ werden überarbeitet
Bereits im Jahr 2018 wurde der Beschluss gefasst, die DIN EN 747-1 und 2 „Etagenbetten und Hochbetten“ zu überabreiten. Die Norm legt u. a. Anforderungen an die Höhe der Absturzsicherung, Fangstellen, die Stufentiefe und Breite der Auftritte sowie an die Standsicherheit fest. Für die Überarbeitung der beiden Normteile wurde eigens eine ad-hoc Gruppe innerhalb der CEN/TC 207/WG 2 „Requirements for Children’s & Nursery Furniture“ ins Leben gerufen. In den letzten Jahren haben bereits diverse nationale und auch europäische Sitzungen zu vornormativen Arbeiten zur Überarbeitung der beiden Normenteile stattgefunden.
Auch der Endbericht der durch den DIN-Verbraucherrat durchgeführten und Anfang 2017 veröffentlichten Studie „Durch Unfälle hervorgerufene Kopfverletzungen bei Kindern im häuslichen Bereich und daran beteiligte Produkte“ unterbreitet für die DIN EN 747-1 und 2 „Etagenbetten und Hochbetten“ Verbesserungsvorschläge zur Überarbeitung der beiden Normteile. Die Ergebnisse der Studie haben u. a. gezeigt, dass typische Unfälle passieren, wenn sich das Kind auf das Bett stellt, spielt, tobt und dann herunterstürzt sowie beim Auf- oder Abstieg von der Leiter. Coronabedingt gibt es bei der Überarbeitung der beiden Normenteile jedoch Verzögerungen, so dass das neue Normvorhaben bisher noch nicht angenommen und offiziell registriert wurde. Es ist jedoch davon auszugehen, dass unmittelbar nach Annahme des Normvorhabens der Norm-Entwurf zeitnah veröffentlicht wird.
Der DIN-Verbraucherrat hat bisher intensiv an den vornormativen Arbeiten zur Überarbeitung DIN EN 747-1 und 2 „Etagenbetten und Hochbetten“ mitgewirkt und wird zudem während der Einspruchsfrist weitere Kommentare einreichen. Aus Verbrauchersicht besteht vor allem Überarbeitungsbedarf darin, dass das graphische Symbol zur Altersnutzung („Das Hochbett ist für Kinder unter 6 Jahren nicht geeignet“) von derzeit 15 x 15 mm vergrößert wird, die Absturzsicherung erhöht wird (die Oberseite der Matratze muss mindestens 160 mm unterhalb der Oberkante der Absturzsicherungen liegen), der Einstieg am oberen Bett am Fußende zu erfolgen hat und die Oberflächen der Leiter rutschfest ausgestattet sind. Ziel und Aufgabe ist es nun darauf hinzuwirken, dass diese Vorschläge bei der Überarbeitung der beiden Normenteile berücksichtigt werden.