DIN Verbraucherrat
Norm-Entwurf DIN EN 1888-3 „Kinderwagen für sportliche Aktivitäten“ veröffentlicht
Mit Ausgabedatum Juni 2023 wurde der Norm-Entwurf DIN EN 1888-3 „Kinderwagen für schwere Kinder, die für sportliche Aktivitäten bestimmt sind“ veröffentlicht. Trotz der Warnung, dass Kinderwagen nicht zum Joggen oder Skaten vorgesehen sind, wurde festgestellt, dass diese Art der Verwendung bereits seit vielen Jahren üblich ist und normale Kinderwagen oft unter unsicheren Bedingungen benutzt werden. Aus diesem Grund hat die europäische Arbeitsgruppe CEN/TC 252/WG 3 „Wheeled transportation“ im November 2014 beschlossen, die DIN EN 1888 „Kinderwagen“ in mehrere Teile aufzuteilen, um geeignete Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren zu erarbeiten und somit sicherere Bedingungen für das Joggen oder Skaten zu gewährleisten.
Da die sportliche Betätigung eine höhere Geschwindigkeit umfasst, ist ein Bremssystem erforderlich, um den Aufprall auf mögliche Hindernisse auf ein Mindestmaß zu verringern oder den Kontrollverlust des Benutzers zu verhindern. Das Bremssystem muss daher in der Lage sein, die Geschwindigkeit des Wagens hinreichend zu verringern, ohne dabei jedoch das Vorderrad zu blockieren, um ein Umkippen zu verhindern. Der Kinderwagen muss zudem über eine Vorrichtung zum Anhalten verfügen, falls der Benutzer die Kontrolle verliert, z.B. über eine Handschlaufe oder eine automatische Notbremse.
Im Vergleich zu anderen Teilen der Kinderwagennorm erfolgt die sog. Prüfung "auf unregelmäßige Oberflächen" mit zusätzlichen 36.000 Zyklen bei einer Geschwindigkeit von (8 ± 0,1) km/h. Die Prüfung dient dazu, den allgemeinen Gebrauch des Kinderwagens sowohl auf glatten als auch unebenen Oberflächen wie z.B. Waldwege, Schotter oder Kopfsteinpflaster zu simulieren. Kinderwagen, die der zukünftigen Norm DIN EN 1888-3 entsprechen sollen, müssen zudem mit einem Fünf-Punkte-Rückhaltesystem ausgestattet sein, wobei das Rückhaltesystem mindestens einen Schritt- und Hüftgurt sowie Schultergurte umfassen muss.
Kleine Kinder, die noch nicht dazu in der Lage sind, ohne Abstützung eigenständig zu sitzen (üblicherweise unter 9 Monate) sollten der höheren Geschwindigkeit und den dadurch auftretenden Schwingungsauswirkungen nicht ausgesetzt werden, da dies zu große Risiken für die Gesundheit und physische Entwicklung des Kindes bergen würde. Von daher muss aus allen Informationen über den Kinderwagen (Kennzeichnung, Warnhinweise, Produkt- und Verkaufsinformationen, Bilder und Kommunikation) eindeutig hervorgehen, dass dieser nicht zum Joggen oder Skaten verwendet werden darf, bevor das Kind 9 Monate alt ist.
Der DIN-Verbraucherrat hat intensiv an der Erarbeitung der DIN EN 1888-3 mitgewirkt und zur Veröffentlichung des Norm-Entwurfs Kommentare eingereicht. Dabei lag das Ausgenmerk aus Verbrauchersicht vor allem darauf, dass im Vergleich zu anderen Normenteilen höhere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren festgelegt wurden sowie umfassende Produktinformationen vorliegen müssen.