DIN Verbraucherrat

2021-09-30

Norm-Entwurf DIN EN 12586 „Schnullerhalter“ veröffentlicht

Mit Erscheinungsdatum Juni 2021 wurde der Norm-Entwurf DIN EN 12586 „Schnullerhalter - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ veröffentlicht.

Baby mit Schnullerkette im Kinderwagen
© DIN-Verbraucherrat

Das Ziel der Norm besteht darin, durch die Begrenzung der Länge von Schnullerhaltern das Strangulationsrisiko auszuschließen. Aus diesem Grund darf die Länge des Schnullerhalters ohne die Befestigung am Kleidungsstück nicht mehr als 220 mm betragen. Diese Anforderung entspricht einer Vielzahl veröffentlichter Daten, die aufzeigen, dass der durchschnittliche Halsumfang von Kindern im Alter von 0 Monaten bis 36 Monate 240 mm beträgt. Mit dieser Begrenzung soll sichergestellt werden, dass Schnullerhalter nicht vollständig um den Hals gewickelt werden können und somit ein Strangulationsrisiko darstellen.

Grundsätzlich ist ein funktioneller Schnullerhalter nicht als Spielzeug anzusehen. Wenn ein Schnullerhalter ergänzend zu seinem funktionellen Zweck auch einen bedeutenden Spielwert aufweist, so muss er zusätzlich auch die sicherheitstechnischen Anforderungen der DIN EN 71-1 „Sicherheit von Spielzeug – Mechanische und physikalische Eigenschaften“ erfüllen. Dies bedeutet, dass es weitere Anforderungen bezüglich der Gebrauchsanleitung und Warnhinweise (verbindliche Voranstellung des Wortes „Achtung“) gibt. Schnullerhalter die gleichzeitig auch der Spielzeugnorm entsprechen, müssen mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden.

Der DIN-Verbraucherrat hat bei der Erstellung der nationalen Kommentare zum Norm-Entwurf der DIN EN 12586 „Schnullerhalter - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ vor allem darauf hingewirkt, eine klarere und eindeutigere Abgrenzung zur DIN EN 71-1 „Sicherheit von Spielzeug – Mechanische und physikalische Eigenschaften“ herbeizuführen. In der Vergangenheit gab es zudem immer wieder verschiedene Interpretationen, wie die Messung der Schnullerlänge zu erfolgen hat. Auch diesbezüglich sind die Anforderungen im Norm-Entwurf nun klarer und eindeutiger formuliert. Durch den Warnhinweis „Verlängern Sie niemals den Schnullerhalter“ werden Eltern auf das dann bestehende Strangulationsrisiko hingewiesen.

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