DIN Verbraucherrat
Neuveröffentlichung der beiden Normenteile DIN EN 1069-1 und 2 „Wasserrutschen“
Im November wurden DIN EN 1069-1 „Wasserrutschen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ und DIN EN 1069-2 „Wasserrutschen – Hinweise“ nach mehrjähriger Überarbeitung neu veröffentlicht. Die beiden Normteile legen allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Hinweise an alle Typen von Wasserrutschen in öffentlichen Schwimmbädern fest. Deutschland hatte dem Schluss-Entwurf zugestimmt.
Zu beiden Normteilen hatten die nationale (VR Geschäftsstelle) und europäische Verbraucherseite (ANEC) während der öffentlichen Entwurfsumfrage Kommentare eingereicht. So wurde beispielsweise beanstandet, dass der normative Anhang zur Bestimmung der Rutschgeschwindigkeit und die dafür verwendete Methode nicht mehr im Norm-Entwurf enthalten waren. Weiterhin wurde ein Kommentar bezüglich einer größeren Wassertiefe im Auslaufbereich der Rutschen eingereicht, da sich hier in der Vergangenheit nach wie vor noch Unfälle aufgrund zu geringer Wassertiefen ereigneten. Da den Einsprüchen zugestimmt bzw. modifiziert zugestimmt wurde (Anhang zur Bestimmung der Rutschgeschwindigkeit wurde wieder aufgenommen, allerdings nur "informativ"), hatte die Verbraucherseite beim Schluss-Entwurf ein zustimmendes Votum abgegeben. Neben den zuvor genannten Aspekten wurde aus Verbrauchersicht bei der Überarbeitung auf eine einfache und zugleich aussagekräftige Kennzeichnung geachtet.
Damit dem rutschigen Vergnügen nichts im Wege steht, immer die Regeln beachten.
So muss z. B. laut Norm am Eingang der Wasserrutschen eine ausreichende Beschilderung durch allgemeinverständliche Piktogramme darauf hinweisen, ab welchem Alter und in welcher Rutschposition die Anlage benutzt werden darf und welchen Schwierigkeitsgrad (blau = leicht, rot = mittelschwer, schwarz = schwer) sie besitzt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Eltern die Hinweisschilder gemeinsam mit ihren Kindern anschauen und den Kleinen erklären, worauf sie achten müssen. Den Sicherheitsabstand zum Vordermann einzuhalten ist eine der wichtigsten Regeln auf der Wasserrutsche. An manchen Anlagen sind Rot-Grün-Ampeln angebracht, die über eine Lichtschranke verfügen. Sie zeigen an, wann die Rutsche für den nächsten Badegast frei ist. Man sollte niemals bei Rotlicht die Wasserrutsche benutzen. Nur so ist gewährleistet, dass das Rutschvergnügen nicht mit einem gefährlichen Crash endet. Weiterhin sollte man niemals kopfüber die Rutsche runterrutschen. Kleinkinder dürfen meist nur sitzend, geschützt zwischen den Beinen von Erwachsenen, rutschen. Bei schnellen Anlagen (Geschwindigkeiten > 50km/h) gilt oftmals eine Altersbegrenzung. Wenn es dennoch zu größeren und kleineren Verletzungen kommt, liegt das in erster Linie an der Unvorsichtigkeit der Badegäste.