DIN Verbraucherrat

2014-06-30

Neues VR-Projekt: „Natürliche Lebensmittelzutaten“

Gründung eines neuen Spiegelgremiums „Natürliche Nahrungsmittelbestandteile“ und aktive Mitarbeit am Projekt „Natürliche Lebensmittelzutaten“.

Neuer InhaltEin Verbraucher, der die Auswahl zwischen einem Produkt hat, dessen „Natürlichkeit" ausgelobt wird und einem Produkt, welches hierzu keine Angabe enthält, wird sich, wenn beide  zu einem etwa gleichen Preis angeboten werden, vorzugsweise für das „natürliche“ Produkt entscheiden. Dies ist zumindest die Ansicht der Verbraucherzentralen. Der abstrakte Begriff der „Natürlichkeit“ wird vielfältig werbewirksam für Konsumgüter und/oder ihre Zutaten verwendet und lässt dem Anbieter Spielräume. Das Verständnis von Verbrauchern und Lebensmittelwirtschaft zum Begriff „natürlich“ im Lebensmittelbereich geht weit auseinander.

Es gibt bisher weder eine Definition noch eindeutige Kriterien für „natürliche Lebensmittelbestandteile“, die eine nationale, europaweite oder gar international rechtliche oder genormte Gültigkeit hätte. Es fehlen klare rechtliche oder genormte Regelungen, die eine eindeutige Verwendung von „sauberen Etiketten“ (Clean Label) garantieren, die Transparenz schaffen und den Einkauf tatsächlich erleichtern. Damit keine falschen Erwartungen bei Verbrauchern geweckt werden, sollte der Begriff „natürlich“ und „künstlich“ sowie die damit zusammenhängenden Formulierungen idealerweise gesetzlich oder zumindest in einer Norm bzw. in einer Technischen Spezifikation festgelegt werden.

Auf ISO-Ebene wurde vor kurzem ein Projektantrag angenommen, der das Ziel hat, Definitionen und Kriterien für natürliche Nahrungsmittelbestandteile für die Getränke- und Nahrungsmittelindustrie festzulegen. Darüber hinaus soll dieses Dokument helfen, bestehende Regelungen zu harmonisieren und als Referenz für Verbraucher und Regelsetzer dienen. Futtermittel, natürliches Mineralwasser und der Begriff „Organisch“ sowie „natürliche Aromen“ sollen laut Antrag nicht behandelt werden, da diese schon in nationalen Gesetzen bzw. im „Codex Alimentarius“ (Sammlung von Normen für die Lebensmittelsicherheit und –produktqualität, herausgegeben von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation und der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen) beinhaltet sind. Auch sind momentan die Aspekte der Produktkommunikation, Sicherheit, Umweltaspekte und sozioökonomische Aspekte wie Fairtrade aus dem Anwendungsbereich ausgenommen.

Der Verbraucherrat hat beschlossen, sich an diesem Projekt intensiv zu beteiligen. Ein ehrenamtlicher Verbraucherratsvertreter soll für die Mitarbeit auf nationaler sowie internationaler Ebene benannt werden. Dieser soll sich insbesondere dafür einsetzen, dass das Thema Produktkommunikation in den Anwendungsbereich aufgenommen wird. Auch wenn die Deklaration momentan im Anwendungsbereich ausgeschlossen ist, ist es eine logische und nur natürliche Folge, dass die Kennzeichnung sich zukünftig an dieser Definition orientieren wird.

Die konstituierende Sitzung des nationalen Spiegelgremiums findet voraussichtlich am 29.Juli 2014 bei DIN statt.

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