DIN Verbraucherrat
Neues Norm-Projekt „Notfallverpflegung“
DIN-Verbraucherrat arbeitet aktiv mit
Durch das erhöhte Risiko von Notsituationen zum Bespiel bedingt durch Naturkatastrophen sorgen weltweit immer mehr Haushalte für den Ernstfall vor. Entweder stellen sie sich ihren Vorrat selbstständig zusammen oder sie kaufen Produkte, die speziell für diesen Zweck und zum Beispiel als „Notvorrat Pakete für Xy Tage“ angeboten werden.
Es wurde ein neuer Arbeitsausschuss zum Thema „Notfallverpflegung“ bei DIN gegründet. An den Normungsarbeiten ist der DIN-Verbraucherrat beteiligt.
Die Notfallnahrungsversorgung in Deutschland wird seit geraumer Zeit nicht vom Bund zentral gesteuert. Die Verantwortung wurde auf die Bevölkerung übertragen. Über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erhält man Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Bei den Empfehlungen bezüglich der Bevorratung von Lebensmitteln und Getränken, wird anhand einer Übersicht angegeben, was und wieviel eine Person für einen 10-tägigen Grundvorrat bevorraten sollte. Dies entspricht ca. 2.200 kcal pro Tag und deckt damit im Regelfall den Gesamtenergiebedarf ab.
Im Ratgeber vom BBK steht unter anderem: "Im Falle einer Katastrophe wie Hochwasser, Stromausfall oder Sturm besteht die Gefahr, dass Lebensmittel nur noch schwer zu bekommen sind. Sorgen Sie daher für einen ausreichenden Vorrat. Ihr Ziel muss es sein, 10 Tage ohne Einkaufen überstehen zu können. Die Lösung liegt in Ihrer Verantwortung. Ob und wie viel Sie vorsorgen, ist eine persönliche Entscheidung.“
Gründung eines neuen Arbeitsausschusses „Notfallverpflegung“
Im Juni 2024 wurde der nationale Arbeitsausschuss „Notfallverpflegung“ bei DIN gegründet. Dieser Ausschuss wird die internationalen Normungsaktivitäten zum Thema Lebensmittelsicherheit von Nahrungsmitteln in Notfall- oder Krisensituationen im ISO/TC34/WG 25 (Originaltitel: Food security in emergency or crisis situation) spiegeln und das internationale Normungsprojekt ISO/AWI 23638 „Qualitätsanforderungen für Notfallnahrung“ aktiv mitbetreuen.
Anforderungen an die Normung
Durch die Normung sollen spezifische Anforderungen an die Zusammensetzung, Herstellung und Verpackung der Produkte für die Notfallverpflegung festgelegt werden. Dies soll eine gleichbleibende Qualität und Sicherheit der Produkte für die Verbraucher*innen gewährleisten. Zudem soll auf der Grundlage der Normen der Austausch bei der Verteilung und Verwendung von Notfallverpflegung zwischen verschiedenen Organisationen und Behörden, die in Notfall- oder Katastrophensituationen tätig sind, erleichtert werden.
Die Sicherheit und Qualität von angebotenen Lebensmitteln speziell für die Notfallverpflegung der Zivilbevölkerung in Krisensituationen ist aus Verbrauchersicht essenziell. Normen können dazu beitragen, Verbraucher*innen vor minderwertigen oder unsicheren Produkten zu schützen, indem sie Mindeststandards für Inhaltsstoffe, Qualität, Kennzeichnung und Verpackung festlegen. Dies reduziert das Risiko von Gesundheitsproblemen durch minderwertige Produkte und sorgt dafür, dass die Notfallverpflegung ihren Zweck in Katastrophenfällen erfüllt.
Vertretung der Verbraucherinteressen durch ehrenamtlichen Experten
Herr Dr. Thomas Reiche ist vom DIN-Verbraucherrat als ehrenamtlicher Experte für die Mitarbeit in dem Arbeitsausschuss „Notfallverpflegung“ autorisiert worden. Er verfügt aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrungen als Lebensmittel- und Hygieneexperte bei der Bundeswehr und als Verbrauchervertreter in verschiedenen Normungsgremien im Bereich der Lebensmittelhygiene über die geeignete Expertise, um die Verbraucherinteressen in diesem Normungsprojekt vertreten zu können.