DIN Verbraucherrat

2016-06-30

Neue internationale Norm für Elektrofahrräder wird erarbeit

Nicht nur in Deutschland und Europa sind Elektrofahrräder zunehmend beliebt. Auch in anderen Ländern steigen die Verkaufszahlen, insbesondere in China aber auch in Japan und den USA. Außerhalb Europas existieren bislang jedoch noch keine einheitlichen technischen Festlegungen für Elektrofahrräder.

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Aus diesem Grund wird von Marktteilnehmern zunehmend die Notwendigkeit gesehen, grundlegende Sicherheitsanforderungen in einer internationalen Norm festzulegen. Der erste Schritt wurde Mitte 2015 vom japanischen Fahrradherstellerverband (JBPI) unternommen, der einen Normungsantrag bei ISO eingereicht hat. Das Ziel ist eine internationale Norm für Elektrofahrräder, in der Sicherheitsanforderungen an die mechanischen sowie elektrischen Bauteile festgelegt sind. Als Vorlage wird die derzeit in Überarbeitung befindliche Europäische Norm für Elektrofahrräder (DIN EN 15194) genutzt. Im ISO/TC 149 „Fahrräder“ wurde eine neue Arbeitsgruppe (WG 15) gegründet, die sich ausschließlich mit diesem Thema befassen wird.

Schon auf der ersten Sitzung dieser Arbeitsgruppe wurden einige Schwierigkeiten in Bezug auf gesetzliche Festlegungen und deren Umsetzung in der Norm deutlich. In der europäischen Union sind Elektrofahrräder eindeutig hinsichtlich ihrer zulässigen Geschwindigkeit mit Motorunterstützung (25 km/h) sowie der max. Motorleistung (250 W) geregelt. Auf Basis dieser gesetzlichen Regelung sind auch die technischen Anforderungen in der Europäischen Norm (DIN EN 15194) festgelegt. In anderen Regionen der Welt unterscheiden sich diese gesetzlichen Regelungen jedoch. So sind z.B. in den USA höhere Geschwindigkeiten und in Japan eine höhere Motorleistung für Elektrofahrräder zulässig. Daraus resultieren durchaus höhere Belastungen der mechanischen Bauteile. Würde nun für die Festlegung der Normanforderungen das „Worst-Case-Szenario“ (gesetzliche Festlegungen in USA und Japan) für alle weltweit genutzt, wären z. B. die europäischen Elektrofahrräder überdimensioniert.
Derzeit wird in der Arbeitsgruppe diskutiert, wie mit dieser Problematik umgangen wird. Es soll jedoch vermieden werden, für jedes Land unterschiedliche Normanforderungen auf Basis der jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu formulieren.

Perspektivisch ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die neue internationale Norm nach Abschluss der Arbeiten auch in das europäische Normenwerk überführt wird – ähnlich wie zuvor auch bei den internationalen Normen für „normale“ Fahrräder. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Mitarbeit der Verbrauchervertretung von hoher Bedeutung. Nur so kann gesichert werden, dass die bei der Erarbeitung DIN EN 15194 erreichten Erfolge auch in die neue internationale Norm überführt werden.

Der Verbraucherrat setzt sich für die Aufnahme der folgenden Punkte in die neue Norm ein:

  • Erhöhung des Mindestgewichts für die Bremsenprüfung;
  • Aufnahme eines Test des fertig montierten Fahrrades auf dem Rollenprüfstand;
  • Einführung eines einheitlichen Ladesteckers;
  • Aufnahme des zusätzlichen Typs „Mountain-Elektrofahrrad“;
  • Aufnahme eines Verfahrens zur Reichweitenmessung.

Es ist geplant, die internationale Norm (ISO 4210-10) innerhalb von drei Jahren zu veröffentlichen.

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