DIN Verbraucherrat
Milchausgabeautomaten
Anfang des Jahres wurde bei DIN ein Normungsantrag zum Thema: „Milchausgabeautomaten in Selbstbedienung“ eingereicht.
In der Norm sollen normative Festlegungen für die hygienischen und lebensmitteltechnischen Voraussetzungen für die Aufstellung und den Betrieb von Milchausgabe-automaten in Selbstbedienung beschrieben werden.
Nach Abschaffung der Milchquote sind für die Milcherzeuger Hemmnisse für neue Vermark-tungswege weggefallen. Des Weiteren zwingt der stark gesunkene Milchpreis die Erzeuger dazu, sich neue Einkommensquellen zu erschließen. Eine Möglichkeit ist die Abgabe von Milch/Rohmilch über Milchausgabeautomaten in Selbstbedienung. Dabei wird über die SB-Milchanlagen entweder Rohmilch direkt am Bauernhof oder pasteurisierte Milch im Lebensmitteleinzelhandel verkauft. Hierfür werden bereits von verschiedenen Herstellern und auch im Eigenbau entwickelte Automaten betrieben. Bei diesen Milchausgabeanlagen sind der Aufbau, die Bedienung und die Reinigung zum Teil sehr unterschiedlich, so dass die Lebensmittelsicherheit und damit der Verbraucherschutz nicht in allen Fällen gewährleistet sind. Sowohl für die Anlagenhersteller, den Betreiber, als auch den Verbraucher würde eine Norm zu einer Erhöhung der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes führen.
Am 16.3. fand die erste Sitzung zu diesem Thema statt. Die Normungsarbeiten werden im reaktivierten Arbeitskreis „Abgabe von leicht verderblichen Lebensmitteln aus Verkaufsautomaten“ (NA 057-02-01-01 AK) geleistet.
Etwa einen Euro kostet der Liter Milch am Milchautomaten. Das ist gut doppelt so viel wie bei den Discountern. Die Kunden sind bereit, den höheren Milchpreis zu bezahlen, da regionale, unbehandelte Produkte stark gefragt sind. Die Milch in den SB-Milchausgabeautomaten ist unbehandelt und nur auf vier Grad heruntergekühlt. Der Rohmilchverzehr birgt jedoch Risiken für die Verbraucher. Daher muss bei diesem sensiblen Produkt verstärkt auf die Lebensmittel-hygiene geachtet werden. Für Immunschwache, Schwangere und kleine Kinder sollte sie bei 70 Grad abgekocht sein. Zwar ist an den Verkaufsautomaten oft ein Hinweis angebracht, dass Rohmilch nur abgekocht verzehrt werden darf, aber die Verbraucher fahren zu den Bauernhöfen zum Milchautomaten, um Rohmilch ungekocht zu trinken. Zudem gibt es Fälle, bei denen die Milchausgabe gleich im Becher erfolgt. Hierbei werden die Verbraucher nicht dazu angeleitet die Rohmilch vor dem Verzehr ausreichend abzukochen.
Der Verbraucherrat beteiligt sich an diesem Normungsprojekt und hat für die Verbrauchervertretung Herrn Prof. Dr. Dr. Stolle benannt. Herr Prof. Dr. Dr. Stolle arbeitete und arbeitet in verschiedenen Arbeitskreisen des Normungsausschusses Lebensmittelhygiene als ehrenamtlicher Verbraucher-ratsvertreter mit.