DIN Verbraucherrat
Kinderlaufhilfen
Bewegungsdrang muss manchmal eingeschränkt werden
Der Zweck der Europäischen Norm für Kinderlaufhilfen, die als DIN EN 1273 in das Deutsche Normenwerk übernommen wurde, besteht darin, das Risiko von Unfällen bei kleinen Kindern zu verringern. Sie legt alle sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Kinderlaufhilfen fest, die von einem Lebensalter an verwendbar sind, in dem das Kind schon selbstständig (ohne zusätzliche Stütze) sitzen kann, bis zu dem Alter, in dem es selbstständig laufen kann. Bei Beachtung und korrekter Umsetzung der DIN EN 1273 in die Praxis ist zu erwarten, dass die zukünftige Produktpalette für Kinderlaufhilfen als wesentlich sicherer und damit auch gebrauchstauglicher angesehen werden kann.