DIN Verbraucherrat
Kindergesicherte Feuerzeuge
Kindergesicherte Feuerzeuge - Normung der Prüfverfahren
Feuerzeuge in Händen von Kindern stellen eine ernsthafte Gefahr dar. Durch die unsachgemäße Verwendung von Feuerzeugen durch Kinder ereigneten sich zur Jahrtausendwende in Europa jedes Jahr schätzungsweise 1220 Brände, 260 Unfälle mit Verletzungen sowie 20 Unfälle mit Todesfolge. Viele dieser Unfälle lassen sich auf die Benutzung von Feuerzeugen, die entweder aussehen wie Spielzeug oder über keine Kindersicherung verfügen, zurückführen.
Europäische Verordnung
Im Jahr 2006 wurden diese alarmierenden Zahlen von der Europäischen Kommission zum Anlass genommen und die EU-Verordnung 2006/502/EG beschlossen. Diese Verordnung legt fest, dass nur kindergesicherte Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden dürfen und das Inverkehrbringen von „Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten“ bzw. Feuerzeugen, die aussehen wie Spielzeug oder die Gegenständen ähneln, mit denen Kinder im täglichen Leben umgehen, untersagt wird. Im Jahr 2007 wurden die Festlegungen in Form der Feuerzeugverordnung in deutsches Recht umgesetzt.
Die Verordnung legt jedoch auch fest, dass Feuerzeuge weiterhin keinen Kindersicherheitsmechanismus benötigen, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- sie sind sicher nachfüllbar und reparaturfähig während ihrer gesamten Lebensdauer;
- es existiert ein Nachweis darüber, dass die Feuerzeuge für eine zu erwartende Lebensdauer von mindestens fünf Jahren entwickelt, hergestellt und verkauft werden;
- es gibt eine Herstellergarantie von mindestens zwei Jahren nach Maßgabe der Richtlinie 1999/44/EG von 1999;
- es existieren spezialisierte Kundendiensteinrichtungen mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum für Ersatz oder Reparaturen.
Im Allgemeinen treffen diese Bedingungen auf qualitativ hochwertige Feuerzeuge zu, die als Markenprodukte im gehobenen Preissegment liegen.
Seit Einführung der Feuerzeugverordnung in Deutschland liegen noch keine genauen Untersuchungsergebnisse vor, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Unfälle mit diesen Maßnahmen reduziert werden konnte. Studien aus den Vereinigten Staaten, wo der Kindersicherheits-mechanismus schon einige Jahre früher vorgeschrieben wurde, belegen aber eine Senkung der Unfallzahlen.
Normative Anforderungen
Entsprechend der Feuerzeugverordnung müssen alle Feuerzeuge dem Sicherheitsniveau der DIN EN ISO 9994 „Feuerzeuge - Festlegungen für die Sicherheit“ entsprechen. Darüber hinaus müssen alle mit einer Kindersicherung ausgestatten Feuerzeuge die Anforderungen der DIN EN 13869 „Feuerzeuge - Kindergesicherte Feuerzeuge - Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren“ erfüllen. Diese Norm legt Sicherheitsanforderungen für Feuerzeuge fest, damit diese gegen eine Betätigung durch Kinder unter 51 Monaten gesichert sind. Dabei werden mit 100-200 Kleinkindern im Alter von 42-51 Monaten sogenannte Panel-Tests durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung der Kindersicherheit dürfen nur maximal 15 % der Kinder das Feuerzeug – in diesem Fall ein funktionsloses Ersatzfeuerzeug – erfolgreich betätigen können. Jedes entsprechende Feuerzeugmodell muss vom Hersteller oder Inverkehrbringer entsprechend DIN EN 13869 von einer akkreditierten Prüfstelle auf die kindergesicherte Beschaffenheit geprüft worden sein.
Im Jahr 2011 wurde von der Europäischen Normungsorganisation CEN eine Studie mit dem Ziel in Auftrag gegeben, einen Überblick über alternative Testmethoden zum Panel-Test mit Kleinkindern zu erarbeiten. Im Jahr 2013 wurde der Abschlussbericht vorgestellt. Die wichtigsten Ergebnisse sind:
- Vorschlag eines neuen mechanischen Tests basierend auf einer minimalen Auslösekraft sowie einer maximalen Fläche des Drückers;
- Festlegung von Anforderungen, welche die Bündelung von verschiedenen Feuerzeugen zu einer Produktfamilie nachvollziehbar machen;
- Weiterentwicklung des Panel-Tests mit Kleinkindern durch einen sequenziellen Testablauf bei gleichbleibender Sicherheit anstatt des Panel-Test mit 100-200 Kleinkindern;
- Anpassung des Panel-Test mit Kleinkindern in Übereinstimmung mit anderen Normen;
- Hinweise für die Marktüberwachung zur Überprüfung der Kindersicherung.
Als nächster Schritt wird Anfang 2014 im zuständigen Europäischen Normenausschuss (CEN/PC 355 „Lighters“) mit der Überarbeitung der EN 13869 begonnen. Dabei werden die Erkenntnisse der Studie in die nächste Version eingearbeitet.