DIN Verbraucherrat

2016-09-30

Kennzeichnungspflicht für Allergene

Erscheinen der Technischen Spezifikationen zum Nachweis von Haselnuss und Erdnuss

Allergene von Haselnuss und Erdnuss
© S_goodween123 / Fotolia

Lebensmittelallergene müssen nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) VO (EU) 1169/2011 gekennzeichnet werden. Insgesamt sind 14 Allergene kennzeichnungspflichtig, u. a. auch Erdnüsse und Haselnüsse. Alle kennzeichnungspflichtigen Allergene sind in Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung VO (EU) 1169/2011 aufgeführt. Um die Kennzeichnungspflicht entsprechend kontrollieren zu können, sind sowohl die amtliche Lebensmittelüberwachung als auch private Handelslaboratorien auf effiziente und genormte Verfahren angewiesen. Aus der Vielzahl der potentiell allergieauslösenden Lebensmittel kommen der Erdnuss und Haselnuss eine besondere Bedeutung zu, da die ausgelösten allergischen Reaktionen sehr dramatisch verlaufen können. Für Erdnuss- und Haselnussallergiker ist es, wie für alle anderen Nahrungsmittelallergiker auch, von zentraler Bedeutung, Produkte, die das Allergen enthalten können, zu vermeiden. Da allergische Reaktionen bei hochsensibilisierten Allergikern bereits durch geringste Mengen des entsprechenden Lebensmittels ausgelöst werden können, sind sehr empfindliche analytische Nachweismethoden von größter Relevanz.
Im August 2016 sind die Technischen Spezifikationen DIN SPEC 10701-2 „Haselnuss (Corylus avellana) – Qualitativer Nachweis einer spezifischen DNA-Sequenz in Schokolade mittels Real-time PCR“ und DIN SPEC 10701-3 „Erdnuss (Arachis hypogaea) – Qualitativer Nachweis einer spezifischen DNA-Sequenz in Schokolade mittels Real-time PCR“ erschienen.
Die Technische Spezifikation zum DNA-Nachweis von Haselnuss in Schokolade beschreibt ein Verfahren zum qualitativen Nachweis von Haselnuss (Corylus avellana) in Schokolade. Aus der Schokolade wird DNA extrahiert und eine für Haselnuss spezifische DNA-Sequenz aus dem Gen für corA 1 mittels real-time PCR nachgewiesen.
Die Technische Spezifikation zum DNA-Nachweis von Erdnuss in Schokolade beschreibt ein Verfahren zum qualitativen Nachweis von Erdnuss (Arachis hypogaea) in Schokolade mittels real-time PCR auf der Basis des Gens für das Erdnussallergen Ara h 2.
Die beiden Dokumente wurden vom Technischen Komitee CEN/TC 275 „Lebensmittel-analytik – Horizontale Verfahren“ erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 057-01-05 AA „Lebensmittelallergene“ in dem auch ein ehrenamtlicher Vertreter des DIN-Verbraucherrats mitgewirkt hat.
Ziel des europäischen Normungsvorhabens im CEN/TC 275 ist es, über europäisch harmonisierte Analyseverfahren zu verfügen. Dazu sollen Untersuchungsverfahren aus der amtlichen Sammlung nach § 64 LFGB in die europäischen Harmonisierungsarbeiten eingebracht werden, um das hohe Niveau der Lebensmittelanalytik in Deutschland zu sichern.
Der Arbeitsbereich des CEN/TC 275 „Lebensmittelanalytik – Horizontale Verfahren“ beinhaltet die wesentlichen Themen auf dem Gebiet des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, z. B. Zusatzstoffe, Rückstände, gentechnisch modifizierte Lebensmittel, Vitamine und Lebensmittelallergene.
Durch die Veröffentlichung der Technischen Spezifikationen stehen in Europa einheitliche Verfahren für den Nachweis von Erdnüssen und Haselnüssen zur Verfügung. Damit können Inhaltsstoffe und Verunreinigungen in Lebensmitteln mit den beiden Methoden sicher und präzise nachgewiesen werden.
Die Verfahren wurden unter Mitwirkung von Fachexperten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erarbeitet. Die Erarbeitung der Technischen Spezifikationen zum Nachweis von Haselnuss und Erdnuss wird demnach von der Verbrauchervertretung positiv bewertet und deren Anwendung unterstützt.

 

Autor: Dr. Ulrich Busch (LGL Bayern)

Ihr Kontakt

DIN e. V.
Josefine Sult

Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

Zum Kontaktformular