DIN Verbraucherrat
Kein Fortschritt im Schallschutz – Normenreihe DIN 4109 enttäuscht
Nach langjähriger Bearbeitungszeit werden nun die Normenreihe DIN 4109 im Juli 2016 veröffentlicht.
Dem Schallschutz kommt aus der Sicht heutiger Wohnungsnutzer vor allem bei Doppel- und Reihenhäusern und im Mehrgeschoss-Wohnungsbau eine besondere Bedeutung zu. Diese oftmals von Bauträgern erstellten und an Interessenten weiterverkauften Immobilien gaben seit langer Zeit immer wieder Anlass zu Rechtsstreitigkeiten. Der Verbraucherrat hatte vor diesem Hintergrund zusammen mit Vertretern des Deutschen Mieterbundes und des Berliner Mietervereins im Rahmen der Überarbeitung der Normenreihe DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ u. A. die Anpassung der Mindestanforderungen auf den aktuellen zeitgemäßen Stand der Bautechnik gefordert.
Nach langjähriger Bearbeitungszeit werden nun die Normenreihe DIN 4109 im Juli 2016 veröffentlicht. Maßgeblich für den Verbraucher ist der Teil 1: „Mindestanforderungen“, der die Anforderungen enthält, die gelten, wenn vertraglich nichts anderes festgelegt ist. Diese Ergänzung des Titels für DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen" musste der Verbraucherrat erst im Rahmen einer Schlichtungsverhandlung erkämpfen. Es war nicht vorgesehen, Verbrauchern schon im Titel einen Hinweis darauf zu geben, dass es sich bei der in DIN 4109-1 festgelegten Niveau nur um den absolut notwendigen Schallschutz handelt, der eine gesundheitliche Beeinträchtigung ausschließt.
Für den mehrgeschossigen Wohnungsbau ändert sich im Hinblick auf die Anforderungen an das Schallschutzniveau - nahezu nichts; die Anforderungen an die Trittschalldämmung wurden um 3 dB erhöht. Lediglich für Reihen- und Doppelhäuser wurde die dringend notwendige Erhöhung der Anforderung an die Luftschalldämmung der Haustrennwände um 2 dB bis 5 dB vorgenommen. Eine für den Verbraucher indirekt wirksame Verbesserung ist die Umstellung auf ein neues Rechenverfahren und den Bauteilkatalog (DIN 4109, Teile 31-36). Mit diesen Werkzeugen lässt sich besser als bisher planen; das neue Rechenverfahren lässt sehr schnell die Schwachstellen der Schallübertragung erkennen.
So können bereits in der Planungsphase Fehler und damit Mängel verhindert und Kosten gespart werden.
Sofern Wert auf eine ruhige Wohnumgebung gelegt wird, kann im Bauvertrag auf die VDI 4100 „Schallschutz im Hochbau - Wohnungen - Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz“ Bezug genommen werden. Dort liegen die Anforderungen der untersteten Stufe bereits über denen der Normenreihe DIN 4109, deren Verwirklichung aber auch mit höheren Erstellungskosten verbunden ist. Ob sich die anfänglich höheren Investitionskosten über eine dauerhaft ruhige Wohnumgebung rechtfertigen bleibt eine individuelle Entscheidung. Dieses bessere Schallschutzniveau wird heute in qualitativ hochwertigen Wohnungen auch meist schon geliefert, wie neuere Untersuchungen zeigen. Die Vertragspartner sollten jedoch wissen, worauf sie sich einlassen, weswegen es ein Gebot der Fairness gewesen ist, der neuen DIN 4109-1 den Untertitel „Mindestanforderungen“ zu geben. Eine grundlegende Erhöhung der Anforderungen ließ sich leider nicht durchsetzen.