DIN Verbraucherrat
Interview mit dem ehrenamtlichen Verbraucherratsvertreter Matthias Pocs
Der DIN-Verbraucherrat möchte an dieser Stelle den ehrenamtlichen Mitarbeitern die Möglichkeit geben, ihre persönliche Motivation, Sichtweisen und Erfahrungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Arbeit für den DIN-Verbraucherrat in der Normung vorzustellen. Wir haben dazu die Form eines Interviews gewählt und freuen uns, diese Reihe mit Herrn Matthias Pocs aus Hamburg fortzusetzen.
Matthias Pocs ist in der wissenschaftlichen IKT- und Digitalen Sicherheitsforschung bei der gemeinnützigen Organisation Stelar Security Technology Law Research (Stelar) als Datenschutzjurist in Hamburg tätig. Er arbeitet in DIN- und CEN-Gremien mit an den Themen Datenschutztechnologien, EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und Europäische Norm „Datenschutz und Privatsphäre durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ einschließlich der dazugehörigen CEN/TRs zur Videoüberwachung und biometrischen Zutrittskontrolle.
Verbraucherrats-Geschäftsstelle (VR-Gst.): Herr Pocs, was war Ihre Motivation für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Verbraucherrat?
Herr Pocs: Im Rahmen der IKT-Forschung bei Stelar habe ich vor ein paar Jahren die Normungsmaßnahme, die die Europäische Kommission für den Datenschutz geplant hatte, mit Interesse verfolgt. Glücklicherweise machte mich Frau Unverricht von der DIN-Verbraucherrats-Geschäftsstelle einige Zeit später auf den Start der geplanten Maßnahme aufmerksam. Ich hatte zwar schon seit Beginn meines Studiums immer wieder mit Themen des Verbraucherschutzes zu tun - später auch vereinzelt mit der Normungsarbeit. So handelte z. B. meine Diplomarbeit von der EU-Konsumentenkreditrichtlinie. Aber erst der Startschuss für eine technische europäische Datenschutznorm, an der der Verbraucherrat beteiligt ist, gab mir das Gefühl, meine Kernkompetenz aus der Theorie für die Praxis nützlich machen zu können.
VR-Gst.: Gibt es aus Ihrer Sicht Herausforderungen für die Verbrauchervertretung? Wenn ja, erläutern Sie uns diese bitte kurz.
Herr Pocs: Die deutschen und EU-Datenschutzgesetze beinhalten allgemeine Prinzipien und Anforderungen. Es ist jedoch schwierig für den Verbraucherschutz zu sagen, was Hersteller tun können, um den Datenschutz durch Technikgestaltung zu fördern. Da heißt es dann immer noch zu häufig: „Es kommt drauf an …“ Die Herausforderung für die Verbrauchervertretung ist sicherlich, dass der Datenschutz in den Normungsinstituten nicht abstrakt beschrieben wird. Dafür sind die Parlamente mit ihren Datenschutzgesetzen da. Trotzdem geht der Druck durch die Normungsteilnehmer in Richtung abstrakte Datenschutz-Normen. Das scheint besser fürs Geschäft mit dem Datenschutz zu sein, während es aus demokratischer Sicht bedenklich ist.
Die Herausforderung für die Verbrauchervertretung ist es, auf einen Datenschutz hinzuwirken, der den Menschen im Alltag auch konkret nützt. Die spezifischen IKT-Anwendungsbereiche wie z. B. die öffentliche Sicherheit und der Gesundheitsbereich und die neuen technologischen Entwicklungen wie z. B. das Internet der Dinge und Big Data erfordern konkretere Antworten. Nur so können die Datenschutzprinzipien, für die die Gesetzgebung zum Glück schon gesorgt hat, verwirklicht werden.
VR-Gst.: Was schätzen Sie an der Arbeit für Verbraucher?
Herr Pocs: Künftige Normen im Bereich „Datenschutz durch Technikgestaltung“ können nicht nur durch IKT-Anwender und Hersteller angewendet werden, sondern auch von externen Prüfern und Aufsichtsbehörden zur Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen während des Entwurfs und der Entwicklung von IT-basierten Produkten und Dienstleistungen.
Im Verbraucherschutz gibt es EU-weit bereits ein umfangreiches Rahmenwerk, um die Sicherheit von Produkten beim Inverkehrbringen durch den Hersteller zu regeln. Dies sehe ich als Quelle für Inspiration für die technische Ausgestaltung der durch die EU-DSGVO neu eingeführten Verpflichtung des „Datenschutzes durch Technikgestaltung“. Ich schätze an der Arbeit für Verbraucher, dass ich den Blick aus der Datenschutz-Gemeinschaft heraus erweitern kann um bewährte Konzepte des Verbraucherschutzes. So kann ich vielleicht ein Stück weit dabei helfen, dass Hersteller wissen, wie sie den Datenschutz in ihre Produkte und Dienstleistungen einbinden können.
VR-Gst.: Herr Pocs, ich danke Ihnen für dieses Gespräch!