DIN Verbraucherrat
Internet der Dinge und Cybersicherheit - neue Themen des DIN-Verbraucherrats
Der DIN-Verbraucherrat wird sich zukünftig in zwei weiteren Normungsgremien einbringen, die sich mit dem Leben in der vernetzten und digitalen Welt beschäftigen. Dies sind das Spiegelgremium zu ISO/IEC JTC1 SC41 „Internet of Things“ und das Spiegelgremium zum CEN/CENELEC JTC 13 „Cybersecurity“.
Nahezu jeder Verbraucher, der moderne, vernetzte Geräte verwendet, ist von den Belangen des Internet der Dinge betroffen. Das Internet der Dinge soll den (End-)Anwender im Idealfall entlasten, damit nicht jeder Prozess über eine Mensch-Maschine-Schnittstelle abläuft, sondern Prozesse, bei denen keine menschliche Interaktion erforderlich ist, automatisiert ablaufen. Damit dies stattfinden kann, müssen die automatisiert ablaufenden Prozesse im Interesse des Menschen verlaufen, d. h. der Datenaustausch muss sicher sein, der Datenschutz gewährleistet und von den Geräten dürfen keine Gesundheits- und Sicherheitsgefahren für den Menschen ausgehen. Dort, wo eine menschliche Interaktion stattfindet, muss diese so gestaltet sein, dass sowohl Kriterien der Gebrauchstauglichkeit als auch der Barrierefreiheit und Zugänglichkeit erfüllt werden. Hinzu kommt, dass das Internet der Dinge ein komplexes System ist, das dem (End-) Anwender transparent machen muss, welche Handlungen von ihm erwartet werden und auch welche Auswirkungen sein Handeln haben wird. Denn ggf. handelt es sich nicht mehr einfach darum, den Drucker ein- oder auszuschalten, sondern es können auch Prozessschritte beeinflusst werden, die der Anwender auf Anhieb gar nicht erkennen kann (ein klassisches Beispiel ist der Drucker, der vermeintlich nur in Betrieb genommen werden soll, dann aber als WLAN-Router agiert).
Auch beim Thema der Cybersicherheit ist nahezu jeder Verbraucher betroffen. Jeder, der – sei es per Smartphone oder per Computer oder per Nutzung smarter Technologien – in der vernetzten Welt aktiv ist, ist Cybergefahren ausgesetzt. Dies können Angriffe durch Verschlüsselungs- , Schad- oder Spionagesoftware sein. Die internationalen Ransomware-Wellen Petya und WannaCry zum Beispiel haben viele Schlagzeilen gemacht. WannaCry ließ Anzeigetafeln der Deutschen Bahn ausfallen und zeigte Erpressermeldungen an. In Großbritannien waren 60 Krankenhäuser betroffen, was auch Auswirkungen auf die Behandlung von Patienten hatte.
Dies Beispiel zeigt, dass Cyberangriffe nicht allein finanziellen Schaden anrichten können, sondern auch Gefahren für Gesundheit und Leben von Verbrauchern darstellen.
Für einzelne Verbraucher ist es nahezu unmöglich, sich vor Cyberangriffen zu schützen. Zumal in einer vernetzten Welt jede Schwachstelle für einen Angriff ausgenutzt werden kann (wie das Heizungsthermostat, das sich ungesichert im Internet der Dinge vernetzt). Da sind Antivirensoftware und WLAN-Passwörter zwar notwendige, aber leider oft nur unzureichende Maßnahmen.
Um die ehrenamtlichen Verbrauchervertreter in diesen Normungsgremien zu unterstützen und eine gemeinsame Verbraucherlinie bei der Verbrauchervertretung in allen digitalen Themen zu entwickeln, wird der Verbraucherrat zusätzlich ein Expertenteam gründen, in dem eine gemeinsame Verbraucherposition für den Umgang mit Sicherheitsgefahren in der vernetzten Welt entwickelt wird. Zur Teilnahme werden die betroffenen ehrenamtlichen Verbrauchervertreter und weitere Experten aus verbrauchernahen Kreisen eingeladen werden.
Mit Fragen und Anregungen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des DIN-Verbraucherrates verbraucherrat@din.de wenden.