DIN Verbraucherrat
Erste Norm für SB-Milchausgabeautomaten
Mit Ausgabedatum April 2019 ist die Norm DIN 10541 „Lebensmittelhygiene - Milchausgabeautomaten – Hygieneanforderungen“ erschienen. In der Norm sind Anforderungen an hygienische und lebensmitteltechnische Voraussetzungen für die Aufstellung und den Betrieb von Milchverkaufsautomaten in Selbstbedienung festgelegt.
Immer mehr Verbraucher beziehen Rohmilch direkt vom Bauernhof über Milchausgabeautomaten. Doch das birgt gewisse Risiken, insbesondere für Immungeschwächte, Schwangere und kleine Kinder. Daher muss bei diesem sensiblen Produkt verstärkt auf die Lebensmittelhygiene geachtet werden. Hierfür werden bereits von verschiedenen Herstellern und auch im Eigenbau entwickelte Automaten betrieben. Es gibt viele unterschiedliche Varianten von Milchausgabeautomaten, wobei der Aufbau, die Bedienung und die Reinigung zum Teil sehr unterschiedlich konzipiert sind und die Lebensmittelsicherheit nicht in allen Fällen gewährleistet ist.
Erhöhte Lebensmittelsicherheit
Sowohl für die Anlagenhersteller und Betreiber als auch für die Verbraucher sorgt die neu veröffentlichte Norm DIN 10541 „Lebensmittelhygiene - Milchausgabeautomaten - Hygieneanforderungen“ für eine Erhöhung der Lebensmittelsicherheit.
In der DIN 10541 sind Anforderungen an hygienische und lebensmitteltechnische Voraussetzungen für die Aufstellung und den Betrieb von Milchverkaufsautomaten in Selbstbedienung festgelegt. Seit Beginn der Normungsarbeiten hat sich Herr Prof. Dr. Dr. Andreas Stolle als ehrenamtlicher DIN-Verbraucherratsvertreter für hohe hygienische Anforderungen beispielsweise zur Reinigung und Desinfektion der Milchausgabeautomaten, zur sachgerechten Behandlung der Milch sowie zur Einhaltung der Kühlkette für die Milch eingesetzt.
Neben den hohen Hygieneanforderungen sind aus Verbrauchersicht transparente Informationen sehr wichtig. Deshalb sind in der Norm Anforderungen bezüglich der Verbraucherinformation enthalten. Demnach sollen die Verbraucher zusätzlich zum vorgeschriebenen Hinweis am Milchausgabeautomaten auch über Etiketten der Behältnisse informiert werden, dass Rohmilch vor dem Verzehr abzukochen und diese zum alsbaldigen Verbrauch vorgesehen ist. Auch muss die aktuelle Lagertemperatur am Milchausgabeautomaten außen gut sichtbar angezeigt werden.
„Die Norm liefert aus Verbrauchersicht hohe Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und an die Verbraucherinformationen im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“ so Herr Prof. Dr. Dr. Andreas Stolle.