DIN Verbraucherrat
Erarbeitung einer DIN SPEC zum Thema „barrierefreie Ladesäulen“ geplant.
Mobilität ist vor allem für Menschen mit Behinderungen ein essenzieller Aspekt, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dies betrifft auch die Nutzung des Automobils. Menschen, die auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, wird es durch spezielle Umbauten ermöglicht, selbst Auto zu fahren. Dies gilt natürlich auch für Elektroautos. Im Zuge der voranschreitenden Elektromobilität rück jetzt auch die Ladeinfrastruktur in den Fokus, die für diese Nutzergruppe auch barrierefrei sein muss.
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) geförderten Projekts „ELSTA – Förderung der Elektromobilität durch Normung und Standardisierung“ wurde das Thema der barrierefreien Ladeinfrastruktur aufgegriffen.
Dazu hatte die NOW GmbH (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) im März 2023 den Leitfaden „Einfach laden ohne Hindernisse“ veröffentlicht, der Anforderungen an eine barrierefreie Ladeinfrastruktur enthält. Diese Anforderungen basieren auf dem Entwurf DIN 18040-3 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ vom Januar 2023. Da diese Norm für alle Verkehrsteilnehmer*innen gilt, sind auch Anforderungen an die visuelle und haptische Auffindbarkeit von Bedienelementen z. B. an Automaten formuliert. Blinde oder sehbehinderte Menschen scheiden als Selbstfahrer*innen elektrisch angetriebener Automobile zwar aus, allerdings müssen die Ladestationen im öffentlichen Raum auch für diese Verkehrsteilnehmer*innen als Hindernis erkennbar sein.
Wesentliches Ziel der von der NOW GmbH beantragten DIN SPEC ist es, rollstuhlnutzende Selbstfahrer*innen von elektrisch angetriebenen Automobilen das Laden an entsprechend ausgestalteten Ladesäulen zu ermöglichen. Dazu sind vor allem das Erreichen und Bedienen der Ladeinfrastruktur mit entsprechenden Bewegungsflächen und Bedienhöhen maßgeblich. Diese müssten dann auch die Belange von Autofahrer*innen berücksichtigen, die nicht auf den Rollstuhl angewiesen sind, aber besondere Bedürfnisse haben (z. B. Menschen, die nur einen Arm oder eine Hand nutzen können oder kleinwüchsige Menschen).
Der Geschäftsplan kann bis zum 25. September kommentiert werden. Dann endet auch die Anmeldefrist zur Mitarbeit. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die über ihren Geschäftsführer, Herrn Dr. Sieger, Mitglied im Verbraucherrat ist, beteiligt sich an der Erarbeitung der DIN SPEC. Im Verbraucherrat wird gerade die aktive Teilnahme an diesem Projekt seitens der VR-Geschäftsstelle diskutiert.