DIN Verbraucherrat
Einheitliche Kennzeichnungen für Kraftstoffe nach DIN EN 16942
Voraussichtlich Anfang 2019 tritt das überarbeitete Bundes-Immissionsschutzgesetz (10. BImSchV) in Kraft. Damit wird eine einheitliche Kraftstoffkennzeichnung für flüssige und gasförmige Kraftstoffe – sowohl an Fahrzeugen als auch an Tankstellen – vorgeschrieben.
Das Gesetz übernimmt die Vorgaben der Europäischen Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Im Laufe des Jahres 2019 werden alle Tankstellen und Neufahrzeuge in Europa über eine entsprechende Kennzeichnung verfügen.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen sind in der DIN EN 16942 „Kraftstoffe - Identifizierung der Fahrzeug-Kompatibilität - Graphische Darstellung zur Verbraucherinformation“ festgelegt. Diese Norm wurde unter Beteiligung der europäischen Verbrauchervertretung in der Normung (ANEC) sowie des DIN-Verbraucherrates erarbeitet.
Viele Autofahrer, die auch im europäischen Ausland unterwegs sind, kennen das Problem – Kraftstoffe werden in fast jedem Land unterschiedlich bezeichnet. Was in Deutschland an jeder Tankstelle mit „Super“ gekennzeichnet ist, heißt in Italien „Benzina senza piombo“ und in Frankreich „sans plomb 95“. Noch schwieriger ist es für viele die Bezeichnung „Lyijytön“ zu verstehen (steht für bleifrei auf Finnisch). Verwirrend können auch die Bezeichnungen der immer zahlreicher angebotenen „Spezialkraftstoffe“ und Eigenmarken der Tankstellen sein. In der Eile an der Trankstelle ist es manchmal nicht so einfach, den passenden Kraftstoff zu finden. Eine Fehlbetankung kann jedoch schwerwiegende Folgen haben, vom Reinigen der Kraftstoffleitungen und des Tanks bis hin zum Motorschaden. Allein in Deutschland muss der ADAC deshalb jährlich in über 5000 Fällen ausrücken. Neben dieser Problematik wurde auch die zunehmende Verbreitung alternativer Kraftstoffe zum Anlass genommen, eine einheitliche Kennzeichnung für Kraftstoffe in Europa festzulegen.
Auf Basis der europäischen Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe wurde die DIN EN 16942 erarbeitet und im Dezember 2016 veröffentlicht.
In der Norm wird zwischen Benzin, Diesel sowie gasförmigen Kraftstoffen unterschieden. Zu letzteren gehören komprimiertes Erdgas (CNG), verflüssigtes Erdgas (LNG), Flüssiggas (LPG) sowie Wasserstoffgas (H2). Die Kennzeichnung soll sowohl am Fahrzeug (z.B. am Tankdeckel), als auch direkt an der Zapfsäule angebracht werden. Somit ist für den Verbraucher eine Übereinstimmung der Kennzeichnung auf einen Blick zu erkennen. Diesbezüglich sind Mindestgrößen für das Symbol sowie die Schrift festgelegt. Die Verbrauchervertretung hat sich unter anderem für die Kennzeichnung der drei Kraftstoffarten mit spezifischen geometrischen Form eingesetzt – für Benzin ein Kreis, für Diesel ein Quadrat und für gasförmige Kraftstoffe ein 90° Raute. Die Wort-/Bildmarke im Zentrum der Form zeigt die Sorte an. Wenn die Symbole an der Zapfsäule mit denen im Fahrzeug identisch sind, kann das Fahrzeug bedenkenlos betankt werden. Auf die Verwendung von Farben wurde explizit verzichtet, um u.a. auch farbenblinden Menschen eine Unterscheidung der Kennzeichnung zu ermöglichen. Darüber hinaus können durch die Mineralölfirmen Zusatzinformationen und Produktbezeichnungen angegeben werden. Hierzu zählt bei Benzin z.B. die Oktanzahl sowie der maximale Ethanolgehalt als Volumenanteil in Prozent.
Zum besseren Verständnis hat ANEC einen kurzen Infofilm (auf Englisch) erstellt, der unter https://youtu.be/TxXr5D2MumI abrufbar ist.
Die Veröffentlichung der DIN EN 16942 und deren Referenzierung in den entsprechenden gesetzlichen Festlegungen ist ein gutes Beispiel für den Nutzen der Normung im täglichen Leben als Verbraucher.