DIN Verbraucherrat

2022-06-29

Ein bedeutender Tag für den Umwelt- und Verbraucherschutz - Europäische Einigung erzielt

USB-Typ-C-Anschluss als einheitliche Ladeschnittstelle für akkubetriebene tragbare elektronische Geräte ab 2024

Handys aufladen
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In der Europäischen Union wurden alleine im Jahr 2020 etwa 420 Millionen Mobiltelefone und andere tragbare elektronische Geräte verkauft. Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher besitzen durchschnittlich etwa drei Ladegeräte für Mobiltelefone, von denen sie jedoch lediglich zwei regelmäßig verwenden. Nichtsdestotrotz gaben 38 % der befragten Verbraucher*innen an, mindestens einmal Probleme gehabt zu haben, weil sie ihr Mobiltelefon nicht aufladen konnten, da die verfügbaren Ladegeräte nicht kompatibel waren.

Seit 20 Jahren arbeitet der DIN-Verbraucherrat bereits mit großem Engagement an der Vereinheitlichung der Ladeschnittstelle von akkubetriebenen tragbaren elektronischen Geräten. Nun ist es endlich soweit: Zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission wurde am 07. Juni 2022 die finale Einigung über das gemeinsame Ladegerät für Mobiltelefone und andere akkubetriebene tragbare elektronische Geräte erzielt. Auf Basis der überarbeiteten EU-Funkanlagenrichtlinie, soll der USB-Typ-C-Anschluss für tragbare Geräte ab Herbst 2024 obligatorisch sein und die Ladegeschwindigkeit für Geräte, die Schnellladung unterstützen, soll harmonisiert sein.

Darüber hinaus haben die EU-Institutionen den Anwendungsbereich des Vorschlags der Europäischen Kommission auf weitere tragbare Geräte, wie Videospielkonsolen, Tastaturen, Lautsprecher, Navigationsgeräte, Digitalkameras, Tablets und Kopfhörer ausgeweitet. Laptops müssen ebenfalls bis 40 Monate nach Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie an die Anforderungen angepasst werden.

Die erzielte Einigung umfasst unter anderem die Pflicht des Geräteherstellers zur Kennzeichnung, ob ein Ladegerät enthalten ist, damit die Verbraucher*innen künftig aktiv wählen können, ob sie das Gerät mit oder ohne Ladegerät kaufen möchten, sowie die Pflicht des Geräteherstellers zur Bereitstellung standardisierter Informationen über die Ladeeigenschaften von akkubetriebenen tragbaren elektronischen Geräten, sodass die Verbraucher*innen prüfen können, ob ihre bereits vorhandenen Ladegeräte kompatibel sind.

Ein weiteres Ziel der Vereinbarung ist es, insbesondere im Hinblick auf das kabellose Laden, frühzeitig eine erneute Fragmentierung des Marktes zu vermeiden. Durch die Erarbeitung von harmonisierten Normen und Standards, die die Interoperabilität von Ladelösungen sicherstellen sollen, leisten die Normungsorganisationen, in enger Zusammenarbeit mit Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen, einen bedeutenden Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie.

Durch die Wiederverwendbarkeit von Ladegeräten für verschiedene elektronische Geräte profitieren sowohl die Umwelt als auch die Verbraucher*innen − Nach Schätzungen der Europäischen Kommission können durch die Einigung auf den USB-Typ-C-Anschluss, als einheitliche Ladeschnittstelle für tragbare elektronische Geräte, jedes Jahr rund 11.000 Tonnen Elektroschrott vermieden und bis zu 2,4 Mrd. Euro pro Jahr für unnötige Ladegerätekäufe eingespart werden.

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