DIN Verbraucherrat

2024-10-28

DIN SPEC 91504 „Barrierefreie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“

Veröffentlichung im November 2024

Person im Rollstuhl bei der Bedienung einer barrierefreien Ladesäule
© HyperJoint GmbH

Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen wird auch durch ihre Mobilität beeinflusst. Nur wer ohne Probleme von A nach B kommt, kann auch an kulturellen oder politischen Veranstaltungen teilnehmen und regelmäßige Aktivitäten (z. B. einkaufen, Behördengänge) weitgehend ohne fremde Hilfe nachkommen. Dies betrifft nicht nur den öffentlichen Personennah und -fernverkehr, sondern auch individuelle Fortbewegungsmittel, wie das (eigene) Auto. Da vor dem Hintergrund der notwendigen Mobilitätswende zunehmend elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge eingesetzt werden, muss auch deren Ladeinfrastruktur barrierefrei nutzbar sein. Der Begriff Ladeinfrastruktur beinhaltet die Gesamtheit aller Elemente und Flächen, die genutzt werden, um ein Elektrofahrzeug abstellen und laden zu können, also z. B. die Ladesäule (mit gegebenenfalls angeschlagenes Ladekabel), den Ladepunkt am Elektrofahrzeug, den Platz zum Abstellen und Laden des Elektrofahrzeugs und dessen Zuwegung. 

Der Fokus dieses Dokuments liegt darauf, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge als motorisch eingeschränkte, fahrzeugführende Person selbständig und grundsätzlich ohne Hilfe Dritter nutzen zu können. Dabei werden unterschiedliche Bedarfe von Menschen mit motorischen Einschränkungen berücksichtigt. Dies sind insbesondere Menschen mit manuell bedienbaren Rollstühlen sowie Rollatoren. Auch für andere Personengruppen, wie zum Beispiel groß- oder kleinwüchsige Menschen, Menschen mit temporären Beeinträchtigungen und ältere Menschen, können einige Anforderungen dieses Dokuments zu einer Nutzungserleichterung führen. Auch mitreisenden Rollstuhlnutzern muss z. B. während Ladepausen an Autobahnraststätten die Möglichkeit gegeben werden, das Fahrzeug zu verlassen. Deswegen ist in diesem Fall vom Platzbedarf her auch ein Heckausstieg zu berücksichtigen. Die Barrierefreiheit bezieht sich aber nicht nur auf den Platzbedarf (z. B. zum Anfahren der Bedienelemente und zum Rangieren mit Rollstuhl oder Rollator), sondern auch auf die Greifhöhe von Bedienelementen (z. B. Displays, Zahlterminals) oder den Kraftaufwand zum Bewegen des Ladekabels und dessen leichte Handhabung, zum Beispiel mit einer Hand.  

Speziell im öffentlichen innerstädtischen Straßenraum stellen Ladesäulen auf Gehwegen ein Hindernis dar, weswegen sie für blinde und sehbehinderte Menschen leicht zu erkennen sein müssen. 

Ein Konsortium aus Vertretern von Verbänden und Beratungsstellen von Menschen mit Behinderungen, Herstellern und Betreibern von barrierefreien Ladesäulen, Kommunen und nicht zuletzt Verbrauchern hat diese DIN SPEC erarbeitet. Sie wird im November 2024 veröffentlicht und kann kostenlos auf der Webseite von DIN-Media heruntergeladen werden. 

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