DIN Verbraucherrat

2015-03-31

DIN EN 71-14 erstmalig veröffentlicht

DIN EN 71-14 „Trampoline für den häuslichen Gebrauch“ wurde erstmalig im März veröffentlicht

Kinder auf einem Trampoline
© Claudia Paulussen / Fotolia.com

Wer Kinder hat, weiß: Ein Trampolin gehört inzwischen zur Spielausrüstung im eigenen Garten. Dabei werden jedoch häufig die Risiken unterschätzt, die von Trampolinen ausgehen. Um dem Abhilfe zu schaffen und die Verletzungsrisiken zu minimieren, wird seit Jahren auf europäischer Ebene im CEN/TC 52/WG 10 „Safety of toys – Activity toys“ an einer Norm gearbeitet. Nach langjährigen Arbeiten sowie zwei CEN-Umfragen wurde die DIN EN 71-14 „Trampoline für den häuslichen Gebrauch“ im März 2015 erstmalig veröffentlicht. Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug wurde die DIN EN 71-14 am 13. März im Amtsblatt der Europäischen Union erstmalig gelistet.

Der DIN-Verbraucherrat hat intensiv an der Norm FprEN 71-14 „Trampoline für den häuslichen Gebrauch“ mitgearbeitet und zu beiden CEN-Umfragen umfangreiche Kommentare eingereicht. Dabei lag das Ausgenmerk aus Verbrauchersicht vor allem auf einer ausreichenden Kennzeichnung durch Warnhinweise am Trampolin. Laut Norm sind beispielsweise Norm folgende Warnhinweise gefordert:

  • Achtung: Nur ein Benutzer. Kollisionsgefahr!
  • Achtung: Beaufsichtigung durch einen Erwachsenen erforderlich!
  • Achtung: Schließen Sie immer das Netz bevor Sie springen!
  • Achtung: Das Netz sollte nach den Vorgaben des Herstellers (z. B. jedes Jahr/zweite Jahr) gewechselt werden!
  • Achtung: Keine Saltos schlagen!
  • Achtung: Lesen Sie die Gebrauchsanleitung!

Neben diesen Vorgaben enthält die Norm natürlich auch Anforderungen an die Standsicherheit, eine Mindestnetzhöhe, die max. Durchbiegung des Sprungtuchs, eine Schlagprüfung für das Sicherheitsnetz, die Dauerhaftigkeit von Materialien sowie Anforderungen für Fangstellen und scharfe Kanten sowie Spitzen.

Mit der Veröffentlichung der DIN EN 71-14 ist nicht nur im nationalen, sondern auch im gesamten europäischen Wirtschaftsraum ein kleines Stück Verbraucherschutz mehr erreicht worden.

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