DIN Verbraucherrat

2012-10-23

DIN 18034 im September erschienen

Die Norm DIN 18034 "Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb" wurde im September 2012 veröffentlicht

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Spielen ist für Kinder nicht nur eine Freizeitbeschäftigung, sondern es ist auch ein elementarer Faktor für ihre Persönlichkeitsentwicklung. Hier können sie nicht nur Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen, sondern auch Gemeinschaftssinn und Konfliktfähigkeit erlangen.

Kinder haben eine angeborene Freude am Spiel und sind von Natur aus neugierig, aber auch spontan und damit ab und zu unberechenbar. Es ist aber unmöglich und auch nicht wünschenswert, sie vor jeder unangenehmen oder schmerzhaften Erfahrung zu bewahren. Ein gesundes Gefahrenbewusstsein ist hier sicherlich ein geeignetes Schutzmittel.

Planung und Gestaltung von Spielplätzen

Hier aber liegt das Problem. Bei der Planung und Gestaltung von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen geht es einerseits darum, sie vielfältig und attraktiv für die Kinder zu machen, andererseits aber nicht die Sicherheitsaspekte aus dem Auge zu verlieren. Eltern sind schnell geneigt, „langweilige" Spielanlagen zu kritisieren. Geschieht aber ein Unfall sind es die Gleichen, die resolut nachfragen, ob denn auf der Anlage auch alle sicherheitstechnischen Vorschriften eingehalten wurden.

Einen Beitrag zur Gestaltung von abwechslungsreichen aber auch sicheren Spielanlagen soll die DIN 18034 leisten. Bereits 1971 erschien die 1. Ausgabe dieser Norm mit dem Titel „Spielplätze für Wohnanlagen - Flächen und Ausstattungen für Spiele im Freien - Planungsgrundlagen". Im Laufe der Zeit wurde die DIN 18034 mehrfach überarbeitet. Das ist auch jetzt wieder geschehen. Der Verbraucherrat hat aktiv daran mitgewirkt. Die neueste und grundsätzlich überarbeitete Fassung dieser Norm ist dann im September 2012 erschienen.

Diese Norm soll eine Hilfestellung für die Planung, den Bau und den Betrieb von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen geben. Sie berücksichtigt neueste planerische und spielpädagogische Erkenntnisse sowie Hinweise zum Flächenbedarf. Sie fordert naturnahe Bereiche, städtische Räume zum Entdecken und Verändern, Kommunikationsräume für Spiel und Sport, Bewegungsräume mit Animationscharakter und Freiräume mit hohem Spielwert.

Sicherheitstechnische Anforderungen

Spezifische sicherheitstechnische Anforderungen an aufgestellte Geräte bzw. andere Ausstattungselemente wurden in diese Norm nicht aufgenommen. Sie sind in speziellen Normen geregelt, die an den entsprechenden Stellen der Norm genannt werden. Diese Norm betrachtet Sicherheitsanforderungen, die an Spielplätze im Allgemeinen zu stellen sind. Dabei wurde davon ausgegangen, dass Kinder lernen müssen Risiken abzuschätzen und mit ihnen umzugehen.

Bezüglich der barrierefreien Nutzung legt die Norm Grundsätze fest. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind hierfür das Grundgesetz, das Gleichstellungsgesetz sowie die Landesbauordnungen.

Die DIN 18034 enthält Anforderungen und Hinweise für die Planung, den Bau und den Betrieb von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen. Sie gilt auch für Freiräume zum Spielen, die neben anderer Nutzung teil- oder zeitweise zum Spielen geeignet sind. Dazu gehören zum Beispiel Flächen im Wohnumfeld, in Kindertageseinrichtungen, in Sportanlagen, in Freibädern, in Grünanlagen und auf Schulgeländen. Die Norm kann auch für Beurteilungen zur Kinderfreundlichkeit herangezogen werden. Für Kindertageseinrichtungen und Schulen gelten zusätzliche Bestimmungen, u. a. der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung. Die DIN 18034 gilt nicht für pädagogisch betreute Spielplätze. Er kann aber dafür sinngemäß angewendet werden.

Gegenüber der bisher gültigen Fassung vom Dezember 1999 wurden die Anforderungen, insbesondere zur Planung, Sicherheit und Wartung, zwingender formuliert. Außerdem wurden eine Beteiligung der Nutzer an der Planung aufgenommen, die Forderung nach Umweltfreundlichkeit aufgestellt, die Erreichung eines hohen Spielwertes gefordert, Elemente eines naturnahen Spielens stärker berücksichtigt, Forderungen zur barrierefreien Nutzung erweitert, Aspekte des vorsorgenden Gesundheitsschutzes berücksichtigt, Anforderungen für die Verwendung von Wasser aus Brunnen und Wasserzapfstellen ergänzt sowie Anforderungen an die Erreichbarkeit und die Flächengrößen präzisiert.

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