DIN Verbraucherrat
Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine
Norm DIN 77700 erschienen
Im Herbst 2002 wurde ein Arbeitsausschuss zur Erstellung einer Norm für Lohnsteuerberatung gegründet. Die Zielstellung dieser Norm ist die qualitätvolle und verbrauchergerechte Dienstleistungserbringung. Hierfür ist die Qualifikation des Beraters entscheidend.
Von der Thematik Lohnsteuer ist ein Großteil der Verbraucher mit einem insgesamt hohen Finanzvolumen betroffen. Seit Änderung der Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine können diese weitere Verbrauchergruppen (auch Besserverdiener) betreuen und konnten einen größeren Marktanteil erwerben. Zumal sie für Verbraucher eine günstige Alternative zu Steuerberatern und eine Aufwand sparende Alternative zu der selbst erstellten Erklärung bieten.
Die Komplexität der steuerlichen Möglichkeiten macht es für viele Verbraucher unerlässlich, auf professionelle Hilfestellung zurück zu greifen. Dem Verbraucher fehlt größtenteils der Einblick in die Kniffe der Steuererklärung.
Die Probleme, die bei der Lohnsteuerberatung auftreten können, sind vielfältig. Beispielsweise kann sich der zeitliche Ablauf durch schlechte Vorbesprechung (z. B. Fehlen einer Checkliste und einer Angabe der mitzubringenden Unterlagen) verzögern. Häufig werden dem Verbraucher keine Kopien der vom Berater ausgefüllten Formulare ausgehändigt; der Steuerbescheid wird nicht eingehend und termingerecht geprüft; die Kundenanalyse ist mangelhaft (z.B. keine Abfrage der Nebeneinkünfte); es werden Blanko-Unterschriften auf Formularen erwartet und vieles mehr.
Die Problematik der Lohnsteuerhilfe lässt sich in folgenden Bereichen feststellen: Die Lohnsteuerberatung kann inhaltlich mangelhaft sein, der Service der Dienstleistung kann mangelhaft sein oder die Beratung kann rechtlichen Festlegungen widersprechen.
Besonders für Verbraucherprobleme im ersten Bereich kann eine Norm zur Qualifikation des Lohnsteuerberaters hilfreich sein. Dadurch, dass jedoch hier nicht nur Wissen in Lohnsteuerfragen, sondern auch Anforderungen an die Beratungsleistung, Anforderungen an die Verhaltensweisen dem Kunden gegenüber und vor allem rechtliche Rahmenbedingungen abgeprüft werden, kann in den Bereichen zwei und drei Problemverminderung erfolgen.
Die Ziele der Verbrauchervertretung im Normungsvorhaben waren somit: Festlegung von Qualifikationsanforderungen an Finanzberater (Kompetenz und Wissen), Transparent-machen der (Beratungs-)Dienstleistung (auch hinsichtlich Beratungsbefugnis) und ihrer Kosten, Einbringen allgemeiner Anforderungen an Beratungsgespräche (z. B. hinsichtlich Kundenanalyse, Vertraulichkeit, Datenschutz, Sachkenntnis, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit, Übermittlung genauer/transparenter Informationen).
Diese Ziele konnten in der vorliegenden Norm DIN 77700 weitestgehend umgesetzt werden.