DIN Verbraucherrat
Die Gartensaison ist eröffnet
Der Frühling lockt mit seinen wärmeren Temperaturen wieder nach draußen auf den eigenen Balkon oder auf die Terrasse und in den Garten. Gerne sitzt man auch wieder mit Familie und Freunden gemütlich zusammen und genießt die Sonne.
Dazu müssen erstmal die vorhandenen Gartenmöbel auf Vordermann gebracht und der Grill wieder einsatzbereit gemacht werden. Falls dies nicht mehr möglich ist, muss kurzfristig Ersatz her. Auch ein Besuch im Gartencenter oder Baumarkt lädt dazu ein, die ausgestellten Grillgeräte anzuschauen oder neues Gartenmobiliar auszuprobieren. Bei beidem sollte auf einige Punkte geachtet werden. Bei Grillgeräten ist zum Beispiel zunächst die Frage zu klären, ob mit Holzkohle, Gas oder einem Elektrogrill gegrillt werden soll. Dies ist unter anderem von der geplanten Nutzung (wie oft wird der Grill für wie viele Personen genutzt?), aber auch vom Aufstellungsort (abseits im Garten oder auf dem Balkon mit direkten Nachbarn) abhängig.
Für einen ungetrübten Grillabend empfiehlt es sich, auf genormte Produkte zu setzen. Die DIN EN 1860-1 legt beispielsweise Sicherheitsanforderungen an Werkstoffe, Aufbau und Kennzeichnung für Holzkohlegrills fest. Auf jeden Fall empfehlenswert sind mit einem GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) gekennzeichnete Grills. Dadurch wird unter anderem die Einhaltung der Norm und die Sicherheit der Produkte durch eine Drittprüfung garantiert. Es können aber auch qualitative Anforderungen an die Brennmaterialien wie Holzkohle oder Holzkohlebriketts gestellt werden. Dies geschieht in der DIN EN 1860-2, welche neben Prüfverfahren auch Anforderungen festlegt. Die Einhaltung der DIN EN 1860-2 wird durch das „DIN-Geprüft“ Siegel auf der Verpackung garantiert. Darüber hinaus ist höherwertigere Kohle mit dem „DIN-plus“ Siegel gekennzeichnet. Diese brennt länger, heißer und hinterlässt weniger Asche.
Auch für Gartenmöbel gibt es Normen: die Reihe DIN EN 581 „Außenmöbel - Sitzmöbel und Tische für den Camping-, Wohn- und Objektbereich“. Hier sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an Stabilität, Standfestigkeit sowie Scher- und Quetschstellen der Gartenmöbel festgelegt. Beim Aufstellen von Klappmöbeln lassen sich Scher- und Quetschstellen nicht ganz vermeiden, wie jeder sicher schon einmal selbst erfahren hat. Nach dem Aufstellen dürfen im Gebrauch des Möbels von diesem aber keine diesbezüglichen Verletzungsrisiken ausgehen. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Kinder, die ihre Finger in offene Rohrenden stecken, sie dann aber nicht ohne Aufwand wieder hinausbekommen. Um diese Gefahr zu bannen ist es sinnvoll, beim Kauf dieser Produkte darauf zu achten, dass sie nach der Normenreihe DIN EN 581 hergestellt wurden. Ebenso sollten die Produkte ein GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) tragen.
Zum Schluss noch ein sehr wichtiger Hinweis: Holzkohlegrills dürfen nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden – dazu zählen unter anderem Zelte. Auch nicht, um die Restwärme nach dem Grillen zu nutzen. Es besteht eine hohe Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxid.