DIN Verbraucherrat

2017-12-22

Darstellung der Preisangaben

Nationale Normung gescheitert - DIN-Verbraucherrat will gute Leserlichkeit international im Leitfaden zu Grundpreisen verankern

© DIN

Die nationale Normung der Darstellung von gut leserlichen Preisangaben am Selbstbedie-nungsregal ist gescheitert.  Bei der Einspruchssitzung zum Norm-Entwurf E DIN 30605 „Dar-stellung der Angaben zu Gesamtpreis, Grundpreis und Verkaufseinheit in der Verkaufsstelle“ am 25.09.2017 konnten sich insbesondere DIN-Verbraucherrat und Handel nicht auf einen Konsens einigen. Der DIN-Verbraucherrat hält jedoch daran fest, dass Normung bei der Festlegung einer guten Leserlichkeit von preisrelevanten Angaben ein hilfreiches Instrument ist. DIN 1450 „Leserlichkeit – Schriften“ legt die Basis und muss für Preisangaben spezifiziert werden. Derzeit lässt der DIN-Verbraucherrat prüfen, ob er sich über die europäische Ver-braucherinteressenvertretung ANEC an den internationalen Arbeiten zur ISO 21041 „Guidance on Unit Prizing“ beteiligen wird. Ziel ist es, Festlegungen für eine gute Leserlichkeit der Grundpreisangaben in dem Leitfaden zu verankern.


Die nationale Normung ist gescheitert, weil die Vorstellungen von DIN-Verbraucherrat und verschiedenen Verbraucherorganisationen sich wesentlich von denen des Handels unter-scheiden. Elementarer Kritikpunkt des DIN-Verbraucherrates am Norm-Entwurf E DIN 30605 ist das Fehlen von Anforderungen für gut leserliche Mindestschriftgrößen von Preisangaben bei Schildern, die weiter als eine Armlänge entfernt sind.  Der Norm-Entwurf sieht nur eine Anforderung für die Mindestziffernhöhe von 3,2 mm vor – dies entspricht  einer Schriftgröße von 13 Punkt. Das ist für den DIN-Verbraucherrat unzureichend aus folgenden Gründen: Wenn Verbraucher vor einem Regal stehen, müssen sie auch die Angaben auf den unteren Preisschildern gut lesen können, auch wenn diese weiter als 1 Meter entfernt sind. Es darf nicht sein, dass Verbraucher erst in die Hocke gehen müssen, um die Angaben lesen zu können. Älteren Menschen oder Menschen, die beispielsweise an Osteoporose erkrankt sind, wäre dies schlicht nicht möglich. Für einige Verbrauchergruppen sind die Preisschilder auf den oberen Regalebenen aufgrund des weiteren Abstands problematisch, wenn man an Rollstuhlfahrer oder kleinwüchsige Menschen denkt. Aus diesen Gründen sind Anforderungen für gut leserliche Mindestschriftgrößen für weitere Betrachtungsabstände in der Norm für den DIN-Verbraucherrat unentbehrlich. Ein weiterer Kritikpunkt des DIN-Verbraucherrats am Norm-Entwurf ist die Beschränkung der Vorgaben für die Mindestschriftgröße auf den Grundpreis. Die Verkaufseinheit, die Verbraucher informiert, wie viel Produkt sie für ihr Geld bekommen, wurde nicht einbezogen. Dabei ist unbestritten, dass die Verkaufseinheit ebenso wie der Grundpreis wichtige Vor-Kaufinformationen sind. Sie sollten für alle Verbraucher gut erkennbar und leserlich sein und daher sollten die normativen Festlegungen für die Mindestschriftgröße auch für die  Verkaufseinheit gelten.


Verschiedene Organisationen wie der VerbraucherService Bayern, der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Stiftung Warentest, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der Bundesverband Kleinwüchsige Menschen und ihre Familien e. V., der  Bundesselbsthilfever-band für Osteoporose, der Bundesverband Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V., die Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew e. V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Se-nioren-Organisationen haben den Norm-Entwurf E DIN 30605 ebenfalls kommentiert. Die Kritikpunkte des DIN-Verbraucherrates werden von diesen Organisationen im Wesentlichen geteilt.
Da sich der Arbeitsausschuss im September 2017 auf keine Inhalte für einen zweiten Norm-Entwurf einigen konnte, wurden die Arbeiten eingestellt und der Norm-Entwurf E DIN 30605 wird zurückgezogen.

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