DIN Verbraucherrat
Barrierefreies Bauen nach Norm in Deutschland
Was ändert sich durch die bevorstehende Veröffentlichung von DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen“?
Ausgehend von den speziellen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen hat sich in Deutschland der Begriff „Barrierefreiheit“ in Architektur und Städtebau etabliert, während sich im anglo-amerikanischen Sprachgebrauch der Term „Accessibility“ (Zugänglichkeit) durchgesetzt hat. Dies spiegelt sich auch im Originaltitel der englischen Referenzfassung wider: EN 17210 „Accessibility and usability of the built environment - Functional requirements“. In Deutschland hat der Begriff „Barrierefreiheit“ schon seit geraumer Zeit Eingang auch in diesbezügliche Rechtsnormen gefunden. So wird im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) § 4 Barrierefreiheit definiert[1]. Der Geltungsbereich dieser Definition ist weit, indem er sich auf materielle und immaterielle Bereiche (Güter und Dienstleistungen) erstreckt, während das Schutzziel, die Nutzbarkeit der (gebauten) Umgebung auf Menschen mit Behinderungen und ihren individuellen motorischen, visuellen, auditiven sowie kognitiven Fähigkeiten fokussiert. Dies beinhaltet auch die soziale Dimension der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Dieser Ansatz wird auch in der Normung verfolgt.
Im Kontext der gebauten Umwelt wurde in Deutschland bislang die Barrierefreiheit von Wohnungen, öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie Verkehrs- und Freiflächen nach den Normen der Reihe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ geplant und umgesetzt. Diese besteht aus:
- Teil 1: „Öffentlich zugängliche Gebäude“ (Ausgabe Oktober 2010)
- Teil 2: „Wohnungen“ (Ausgabe September 2011)
- Teil 3. „Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ (Ausgabe Dezember 2014)
DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen“ wurde in einem langwierigen Prozess auf europäischer Ebene erarbeitet und national im Arbeitsausschuss „Barrierefreies Bauen“ des Normenausschusses Bauwesen "gespiegelt" (d. h. dieser war für die Deutsche Stellungnahme zuständig). DIN EN 17210 wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 veröffentlicht. Die Erarbeitungsdauer ist auch dem Umfang des Dokumentes mit über 300 Seiten (darin enthalten sind zahlreiche Abbildungen) geschuldet. Der Titel der europäischen Norm lässt die Formulierung von expliziten Anforderungen vermuten, jedoch enthält sie auch zahlreiche Empfehlungen, deren Befolgung angeraten wird, jedoch nicht zwingend erforderlich ist.
DIN EN 17210 ist vorgesehen als teilweiser Ersatz der nationalen Normenreihe DIN 18040, für deren Überarbeitung 36 Monate nach Veröffentlichung der europäischen Norm Zeit bleibt. Kurzfristig ändert sich also mit Veröffentlichung von DIN EN 17210 zunächst nichts. Einige der möglichen mittel- und langfristigen Konsequenzen werden nachfolgend beschrieben. Die genaue Vorgehensweise konnte im Spiegelausschuss aus zeitlichen Gründen noch nicht abschließend beraten werden, da zurzeit alle Kapazitäten durch die fachliche Prüfung der Übersetzung in die deutsche Sprachfassung gebunden sind, die durch einen externen Dienstleister durchgeführt wurde. Dies kann auch dazu führen, dass einige in der vorliegenden Übersetzung verwendeten Begrifflichkeiten noch geändert werden. Vor diesem Hintergrund stellen diese Ausführungen die persönliche Sichtweise des Verfassers und nicht die Auffassung des nationalen Spiegelausschusses dar.
Die Hauptmerkmale der nationalen und europäischen Herangehensweise an das Thema Barrierefreiheit der gebauten Umwelt lassen sich wie folgt kurz beschreiben:
Nationale Normung: Normen der Reihe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“
In diesem Regelwerk werden Anforderungen hinsichtlich der zu erreichenden Schutzziele formuliert. Die Systematik entsprechender Anforderungen von DIN 18040-1 „Öffentlich zugängliche Gebäude“ folgt grundsätzlich der Logik der Handlungsabläufe des Nutzers. Zunächst wird die notwendige Infrastruktur beschrieben:
- Annäherung und Eingang (äußere Erschließung)
- innere Erschließung (horizontale und vertikale Verkehrswege Treppen, Rampen, Aufzüge, Türen)
- Informationen zur Nutzung des Gebäudes (Warnen, Orientieren, informieren, Leiten)
- Bedienelemente, Kommunikationsanlagen, Ausstattungselemente
um dann auf die speziellen Anforderungen an einzelne Räume einzugehen:
- Räume für Veranstaltungen
- Sanitärräume
- Umkleidebereiche
- Schwimm- und Therapiebecken
Die entsprechenden Schutzziele werden formuliert, zum Beispiel Orientierungshilfen an Türen (Abschnitt 4.3.3.5)[2]
Auffindbarkeit und Erkennbarkeit von Türen und deren Funktion müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen möglich sein.
Anschließend werden Lösungsvorschläge präsentiert (Dies wird z. B. erreicht durch)
⎯ taktil eindeutig erkennbare Türblätter oder –zargen;
⎯ visuell kontrastierende Gestaltung, z. B. helle Wand/dunkle Zarge, heller Flügel/dunkle Hauptschließkante und Beschlag;
⎯ zum Bodenbelag visuell kontrastierende Ausführung von eventuell vorhandenen Schwellen.
Diese Systematik gilt generell auch für die beiden anderen Normenteile der Reihe DIN 18040. Zu Themen, die in Gesetzen und Verordnungen (z. B. im Hinblick auf Arbeitsstätten, Gaststätten, Brandschutzvorschriften) geregelt sind, werden aufgrund eben dieser existierenden Regelungen keine Anforderungen gestellt. Durch die zuvor beschriebene Systematik bleibt die Normenreihe DIN 18040 relativ kompakt und ist anwendbar für die bauaufsichtliche Einführung in den verschiedenen Bundesländern.
Europäische Normung: DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen“
Die europäische Norm verfolgt einen anderen Ansatz und weist eine wesentlich komplexere Struktur auf. Sie bedient sich zwar auch der Formulierung von Schutzzielen, die hier als funktionale Anforderungen und Empfehlungen bezeichnet werden. Die zugehörigen technischen Lösungen aber werden nicht im selben Dokument, sondern in dem gesonderten Fachbericht CEN/TR 17621 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Technische Leistungskriterien und Anforderungen“ vorgestellt.
Das übergeordnete Ziel in der europäischen Normung war es, jeden Bereich der gebauten Umwelt in einem einzigen Dokument anzusprechen, die für die Barrierefreiheit relevanten Aspekte zu adressieren und die entsprechenden funktionalen Anforderungen und Empfehlungen zu benennen. Ein weiteres Ziel der Normungsarbeit war die umfassende Information des Anwenders. Deswegen werden z. B. rechtliche Grundlagen und Entwurfsprinzipien umfangreich erläutert. Zusätzlich wurde jedem einzelnen Abschnitt eine allgemeine Begründung der zugehörigen Anforderungen und Empfehlungen vorangestellt. So wird dem Abschnitt 6.1 „Wegführung, Orientierung und Navigation“ die folgende Begründung (Auszug) vorangestellt:
(…) "Wegführung bezieht sich auf die Merkmale der gebauten Umgebung, die beim Orientieren (zu wissen, wo man sich in einer Umgebung befindet, seine eigene Position und Blickrichtung) und beim Navigieren (Planen und Einhalten einer Route unter Vermeidung von Hindernissen auf der Route) helfen." (…)
Hieraus werden in den folgenden Unterabschnitten Anforderungen und Empfehlungen abgeleitet.
„Die gebaute Umgebung muss so geplant, ausgeführt und verwaltet werden, dass die Wegführung, die Orientierung und die Navigation unterstützt werden. Geeignete Maßnahmen können einige oder alle der folgenden Maßnahmen sein, die noch ausführlicher im weiteren Verlauf von Abschnitt 6 beschrieben werden:
- klar strukturierte logische Grundrisse" (…)
Zudem werden themenspezifische Anforderungen (Bei barrierefreien Wegen z. B. Poller) nicht nur einmalig in einem Abschnitt, sondern überall dort, wo sie auch in der Praxis vorkommen können (z. B. auf Plätzen, Gehwegen, im Zusammenhang mit Stadtmöbel etc..) erneut angesprochen. Dadurch entstehen viele Redundanzen. Zahlreiche bildliche Beispieldarstellungen sollen das Geschriebene verdeutlichen. Dies führt zu einem umfangreichen Kompendium von mehr als 300 Seiten und zu dem Gesamteindruck eines „Lehrbuchs“.
Die in DIN EN 17210 beschriebenen funktionalen Anfor-derungen werden europäisch durch die beiden nachfolgend aufgeführten Fachberichte (TR = Technical Reports) ergänzt, die aber nicht in das deutsche Normenwerk übernommen und voraussichtlich auch nicht in die Deutsche Sprache übersetzt werden. Sofern sie nicht vertraglich vereinbart werden, haben sie in Deutschland rein informativen Charakter.
CEN/TR 17621:
„Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Technische Leistungskriterien und Anforderungen“
CEN/TR 17622:
„Zugänglichkeit und Nutzbarkeit gebauter Umgebung – Konformitätsbewertung“
Andere Länder können sich jedoch auch dafür entscheiden, diese beiden Fachberichte in ihr jeweiliges nationales Normenwerk zu übernehmen.
Europäisch hat man sich für dieses Konstrukt der Erstellung unterschiedlicher Dokumente zur Trennung zwischen der verbalen Beschreibung von funktionalen Anforderungen und durch konkrete, mit Zahlenwerten (z. B. für lichte Maße oder einzuhaltende Bedienkräfte) hinterlegte Beschreibung ihrer baulichen Umsetzung entschieden. Aus diesem Grunde können auch die in den Normen der Reihe DIN 18040 bislang enthaltenen Anforderungen in Form von Zahlenwerten enthalten bleiben.
Für Regelungsbereiche und funktionale Anforderungen von DIN EN 17210, die über denen der Normenreihe DIN 18040 hinausgehen, bedarf es jedoch der Festlegung von Zahlenwerten in der überarbeiteten Normenreihe DIN 18040. Alternativ wäre auch denkbar, dass hierzu national keine Anforderungen festgelegt werden, weil diese schon in anderen Normen geregelt sind. So sind z. B. in DIN EN 17210 im Abschnitt 15.3 Anforderungen an die Raumluftqualität enthalten. Dieser Abschnitt ist zwar kurz gehalten und mit eher allgemeinen Anforderungen und Empfehlungen unterlegt ("….Es sollte vermieden werden, Baustoffe zu verwenden, die gesundheitliche Probleme hervorrufen können"). Ungeachtet dessen wird das Thema „Qualität der Innenraumluft“ vom Arbeitsausschuss barrierefreies Bauen nicht als Thema der Barrierefreiheit gesehen, weil die Qualität der Innenraumluft ausnahmslos alle Nutzer von Gebäuden betrifft und in anderen einschlägigen Normen und Rechtsvorschriften geregelt ist. Gleichwohl könnten Teilaspekte des in DIN EN 17210 abgehandelten Themas Innenraumluft für bestimmte Nutzergruppen relevant sein (z. B. die Materialwahl in allergikerfreundlichen Räumen in Hotels). Wie sich der nationale Ausschuss dazu positioniert, wird im Rahmen des Überarbeitungsprozesses der nationalen Normenreihe DIN 18040 zu diskutieren sein.
Dies bedeutet nicht, dass sich der nationale Spiegelausschuss aussuchen kann, welche Passagen er aus der europäischen Norm übernimmt. DIN EN 17210 gilt in Gänze ihrer veröffentlichten Form. Allerdings wird mit der Überarbeitung aus DIN 18040 de facto eine "Anwendungsnorm" für DIN EN 17210, die die technische Umsetzung der europäisch beschriebenen Anforderungen und Empfehlungen darstellen soll. Es müsste also zu jeder Anforderung, die in DIN EN 17210 aufgeführt ist, ein entsprechender technischer Lösungsvorschlag in der überarbeiteten Normenreihe DIN 18040 aufgenommen werden.
Wenn DIN EN 17210 beispielsweise vorschreibt, dass Eingangstüren "eine angemessene lichte Breite und Höhe besitzen müssen, um den uneingeschränkten Durchgang für alle Menschen zu ermöglichen, auch für Menschen mit fahrbaren Mobilitätshilfen und für Menschen mit großer Statur" müsste in DIN 18040 stehen, wie dies umgesetzt werden kann. In diesem Fall z. B: durch die Aufnahme des Satzes: dies wird erreicht mit einer lichten Breite von ≥ 90 cm und einer lichten Höhe ≥ 205 cm (derzeitige Werte aus DIN 18040-1). Natürlich kann es auch sein, dass diese Werte im Rahmen der Überarbeitung von DIN 18040 geändert werden, weil man z. B. feststellt, dass 205 cm als Untergrenze der lichten Durchgangshöhe für Menschen mit großer Statur nicht ausreichend ist.
Empfehlungen aus DIN 17210 werden weiterhin ihren empfehlenden Charakter behalten, weil es dem Anwender überlassen bleiben soll, ob er diesen Empfehlungen folgt. Sind in der derzeit gültigen Normenreihe DIN 18040 Anforderungen vorhanden, die einen Regelungsbereich betreffen, der nicht in DIN EN 17210 abgedeckt ist, so können diese Anforderungen weiterhin bestehen bleiben. Wichtig ist, dass beide Normen widerspruchsfrei sind.
Grundsätzlich ist die Einhaltung von Normen freiwillig. Sie sind nur dann zwingend einzuhalten, wenn sie vertraglich vereinbart, oder vom Gesetzgeber unter Bezug genommen wurden. Dies geschieht im Baubereich durch die bauaufsichtliche Einführung, die für die Normenreihe DIN 18040 in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wurde.
Bei Umbaumaßnahmen im Gebäudebestand wurden DIN 18040 Teile 1 und 2 meist sinngemäß angewandt, da die gebaute Wirklichkeit oftmals räumlich keine dem Neubau ähnlichen Lösungen zulässt. Allerdings muss das Ziel der barrierefreien Nutzbarkeit ebenso erreicht werden, Zudem stellen etwaige Anforderungen des Denkmalschutzes hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes der Gebäude (-ensemble) eine Herausforderung dar, die die Bereitschaft aller am Bau beteiligten inklusive der späteren Nutzer zu Alternativlösungen erfordert. Dies wird auch in Zukunft so gehandhabt werden müssen.
Zusammenfassung und Ausblick
DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen“ wird voraussichtlich im Halbjahr 2021 veröffentlicht. Zunächst ist diese europäische Norm als zusätzliche Informationsquelle anzusehen. Die Planung der Barrierefreiheit der gebauten Umgebung unterliegt bis zum Ablauf der Übergangsfrist (36 Monate nach Veröffentlichung der europäischen Norm als DIN EN 17210) in Deutschland weiterhin den Normen der Reihe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“. Diese wird im Rahmen der Überarbeitung zu einer „nationalen Anwendungsnorm“ von DIN EN 17210 entwickelt und die technischen Parameter enthalten, die zur Umsetzung der verbal umschriebenen Anforderungen und Empfehlungen aus DIN EN 17210 notwendig sind.
Im Rahmen der Überarbeitung der nationalen Normenreihe werden dann voraussichtlich alle bisherigen Festlegungen im Hinblick auf ihre Praxisbewährung überprüft und fortgeschrieben. Dabei ist zu hoffen, dass auch Anforderungen, die bislang nicht in DIN 18040 abgedeckt waren, als berechtigtes Interesse der Betroffenen wahrgenommen, planerisch berücksichtigt und baulich umgesetzt werden. Damit würde man zumindest bauliche Hürden minimieren und dem Ideal der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben, weitgehend ohne fremde Hilfe, ein Stück näher kommen.
[1] „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
[2] Wörtliche Zitate aus Normen sind kursiv gesetzt. Die referenzierten Abschnittsnummern aus DIN EN 17210 beziehen sich auf die derzeitig verfügbare Version (Stand: November 2020) und können von der veröffentlichten Version abweichen.