DIN Verbraucherrat
Barrierefreies Bauen
Presseinformation des Verbraucherrats des DIN
Der Rat der Europäischen Union hat das Jahr 2003 zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen erklärt. Die Förderung eines stärkeren Bewusstseins für ein selbstbestimmtes Leben ohne Zugangsbeschränkungen prägt auch die Normungsarbeit auf diesem Gebiet.
Die für nicht Betroffene offensichtlichste Behinderung ist die Benutzung eines Rollstuhls, die bei der Planung eines Gebäudes - oft aus Nachlässigkeit - nicht berücksichtigt wird. Die barrierefreie Gestaltung des Lebensraums muss darüber hinaus aber auch die Bedürfnisse Blinder und Sehbehinderter, Hörgeschädigter, Gehbehinderter und Menschen mit sonstigen Behinderungen berücksichtigen. Ziel sollte die sichere und selbstbestimmte (d. h. von fremder Hilfe weitgehend unabhängige Nutzung) des Lebensraumes, insbesondere eines Gebäudes sein.
Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit (Bewegungsflächen, Bedienhöhen, visuelle oder auditive Orientierungshilfen, Rampen) bei der Planung vermeidet teure Umbaumaßnahmen, denn: ein Unfall, eine Krankheit, älter werden - letzteres ist gewiss; ob man gesund und fit bleibt, nicht.
Menschen mit besonderen Bedürfnissen (dazu gehören auch Kinder und ältere Menschen) sind auch potentielle Kunden, barrierefreie Zugänglichkeit liegt daher als neue Geschäftschance auch im Interesse der beteiligten Industrie. Für den Tourismus ist die Entwicklung eines Kennzeichnungssystems für die Zugänglichkeit von Gebäuden von zunehmender Bedeutung.
In Normen wird allgemeingültig der Stand der Technik festgeschrieben. Den gemeinsamen Willen aller Beteiligten vorausgesetzt, haben Normen die Kraft, den Stand der Technik als barrierefrei zu etablieren. Dies wird zur Zeit bei der Erarbeitung der Planungsnorm DIN 18030 "Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen" umgesetzt. Unter reger Beteiligung der Fachöffentlichkeit werden dabei die bisher bestehenden einschlägigen Normen zusammengeführt und um sensorische Anforderungen erweitert. Alle für Planer und Bauherren benötigten Maße und Anforderungen an Orientierungshilfen der Betroffenen sind so übersichtlich und schnell zugänglich. Abgerundet wird diese Planung durch das Zertifikat DIN-Geprüft barrierefrei (verliehen durch DIN CERTCO), das als Orientierung für den Nutzer dient. Der Verbraucherrat beteiligt sich durch die Mitarbeit eines Vertreters in dem entsprechenden Arbeitsausschuss aktiv an der Erarbeitung dieser Normvorlage.
Die Konsensfindung in diesem Normungsprozess stellt einen Kompromiss zwischen den Anforderungen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen einerseits und der rationellen und möglichst kostengünstigen Umsetzung dieser Anforderung anderseits dar.
Dies bedeutet in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die größte Herausforderung für Bauherren, speziell die der öffentlichen Hand in ihrer Vorbildfunktion für zukunftsorientierte Planungs- und Architekturqualität. Der politische Wille ist vorhanden, ihn gilt es in das gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken und damit die Umsetzung zu erleichtern. Die Normung trägt durch die Etablierung der Barrierefreiheit als Standard ihren Teil dazu bei.