DIN Verbraucherrat
Arbeitsgruppe zur ergonomischen Aspekten von AAL
Arbeitsgruppe zu ergonomischen Aspekten von Ambient Assisted Living (AAL) im Januar 2014 gegründet
Im Normenausschuss Ergonomie wurde im Januar 2014 per Beiratsbeschluss eine neue Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Normen und/oder Spezifikationen zu ergonomischen Aspekten von Ambient Assisted Living (AAL) gegründet.
Der Bereich AAL wirft mehrere ergonomische Fragestellungen auf, z.B.:
- Welche biomechanischen Größen sind zu berücksichtigen – welche Kräfte dürfen auf einen Menschen einwirken?
Beispiel: robotische Greifarme, die einem hingefallenen Menschen aufhelfen sollen.
- Wie sollte eine gebrauchstaugliche Interaktion mit integrierten Heimsystemen und individuellen Robotern gestaltet sein, welche menschlichen Faktoren gilt es hierbei zu beachten?
- Welche kognitiven Anforderungen darf ein AAL-System an Menschen stellen – insbesondere unter Berücksichtigung von Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen?
- Welche Erkenntnisse aus Normen z. B. der ISO 9241er Reihe zur Softwareergonomie lassen sich auf Heimsysteme übertragen?
Der neu gegründete Arbeitskreis wird Normen und/oder Spezifikationen zu ergonomischen Aspekten von AAL und assistiven Systemen in allen Lebensbereichen, z. B. Wohnen, Arbeit und Mobilität erstellen und dabei eine menschzentrierte Gestaltung von AAL und assistiven Systemen anstreben.
Der demografische Wandel einer immer älter werdenden Gesellschaft hierzulande ist bekannt und unbestritten. Generell wollen ältere Menschen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben, da z. B. alltägliche Gewohnheiten, Erinnerungen und soziale Beziehungen eng mit dem eigenen Wohnumfeld verbunden sind und befürchtet wird, dass diese Aspekte beim Übergang in eine andere Wohnform oder ein Heim eingeschränkt werden. Daher werden Überlegungen zum möglichen Verbleib mittels Technik und Dienstleistung zunehmend relevant.
Die ergonomische Gestaltung von technischen Hilfsmitteln im Bereich AAL hat angesichts der Zielgruppe eine besondere Bedeutung. Die Hilfsmittel müssen einfach handhabbar und zugänglich sein und dürfen Verbraucher weder physisch noch kognitiv überfordern. Bereits getroffene Vereinbarungen hinsichtlich der ergonomischen Gestaltung von Produkten müssen eingehalten werden.
Da diese Arbeiten sich noch im Anfangsstadium befinden, ist die Geschäftsstelle dankbar über jegliche Anregung oder Hintergrundinformation zum Thema AAL-Ergonomie. Fragen und Anmerkungen aus Verbraucherkreisen zu dem oben genannten Normungsthema können gerne an die zuständige Ansprechpartnerin, Kristina Unverricht, in der Geschäftsstelle des Verbraucherrates gerichtet werden.