DIN Verbraucherrat

2020-09-30

Aktueller Stand der Erarbeitung einer Norm zu „Trampolinparks“

Trampolinparks
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Trampolinparks sind der Megatrend, der bereits vor einigen Jahren massiv von Amerika nach Deutschland rüber geschwappt ist und das längst nicht nur in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Leipzig, Köln oder München. Mit der zunehmenden Anzahl an neu eröffneten Trampolinparks und der somit stark zunehmenden Anzahl an Nutzern ist davon auszugehen, dass auch die Unfallzahlen zunehmen. Aus diesem Grund hat Deutschland 2018 beim CEN/TC 136 „Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte“ einen Normungsantrag zum Thema „Trampolinparks“ eingereicht, um dem entgegenzuwirken und einheitliche sicherheitstechnische Anforderungen festzulegen. Diesem Antrag wurde zugestimmt und die europäische Gründungssitzung der CEN/TC 136/WG 17 „Trampolinparks“ fand ebenfalls noch in 2018 statt. 

Die Arbeiten zur Erstellung der Norm zu „Trampolinparks“ verlaufen äußerst intensiv. Mit großem Zeitaufwand wird z. B. immer wieder die Frage einer möglichen Altersmindestgrenze für die Nutzung der Trampoline diskutiert. Gegen solch eine Altersgrenze wehren sich die Betreiber, die hierin eine ungerechtfertigte Einschränkung ihres Geschäftsbereichs sehen. Die Forderung nach einer Altersgrenze basiert vor allem auf Bedenken aus medizinischer Sicht zum Umgang mit Klein- und Kleinstkindern in Trampolinparks. Gleichzeitig versucht die Verbraucherseite aber auch deutlich zu machen, dass Sicherheit zwar oberstes Gebot ist, jedoch auch die Chancen und Möglichkeiten von Sporttreiben gerade in Bezug auf die motorische Entwicklung von Kindern gesehen werden müssen.. Die Arbeiten sind in der Zwischenzeit so weit vorangeschritten das davon ausgegangen werden kann, dass das Arbeitsdokument in 2021 zum Norm-Entwurf prEN ISO 23659 „Trampolinparks - Sicherheitsanforderungen“ verabschiedet wird.  

Die zukünftige europäische/internationale Norm soll sicherheitstechnische Anforderungen an die Planung, Ausführung, Konstruktion, Prüfung und Instandhaltung von Trampolinparks und deren Komponenten festlegen. Zusätzlich sollen betriebsbedingte Anforderungen festgelegt werden, die ein angemessenes Maß an Sicherheit und Dienstleistung bei Freizeitnutzung, beim Training und bei Nutzung für pädagogische sowie therapeutische Zwecken gewährleisten.   

Der DIN-Verbraucherrat und ANEC arbeiten intensiv an der prEN ISO 23659 „Trampolinparks – Sicherheitsanforderungen“ mit. Aus Verbrauchersicht wird bei der Erarbeitung der Norm vor allem darauf geachtet, dass Anforderungen hinsichtlich ausreichender Abstände zu Wänden oder anderen festen Gegenständen bestehen, Sprungfedern abgedeckt sind, ausreichend Platz unterhalb der Sprungfläche vorhanden ist, um eine Berührung des Bodens beim Springen zu vermeiden und Sicherheitsmaße festgelegt werden, um Fangstellen jeglicher Art zu vermeiden. Darüber hinaus müssen Anforderungen an eine umfassende Beschilderung festgelegt werden, die darauf hinweist, dass immer nur eine Person pro Trampolin gestattet ist und z. B. Schmuck, Brillen sowie Piercings bei der Benutzung abgelegt werden müssen.