DIN Verbraucherrat

2020-12-23

„Klimaneutralität“ wird international genormt

DIN-VR beteiligt sich im nationalen Spiegelausschuss

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Klimaschutz ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit. Die Reduzierung von Treibhausgasemissionen wird als Strategie propagiert, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Politisch ist Klimaschutz weit oben auf der Agenda durch das Pariser Klimaabkommen der Vereinten Nationen und den Green New Deal in Europa. Europa soll bis 2050 als erster Kontinent klimaneutral werden. Klimaneutralität bedeutet, dass die Netto-Emissionen an Treibhausgasen auf Null sinken.

Für Produkte (einschließlich Dienstleistungen) wird „Klimaneutralität“ von Anbietern ausgewiesen, um Verbraucher mit dieser umweltbezogenen Kommunikation anzusprechen:  Der Versand von Briefen und Paketen und die Kompensation von Flug- und Busreisen sind die „Klassiker“. Das Angebot an klimaneutralen Produkten wie Coffee-to-go Bechern, Lebensmitteln und Klimalabeln nimmt stetig zu. Das Thema wird wirtschaftlich bedeutender.

Aus Verbrauchersicht müssen Umweltaussagen zur Klimaneutralität auf verlässliche Methoden der Treibhausgasbilanzierung und der Kommunikation der Ergebnisse setzen. Derzeit gibt es jedoch sehr unterschiedliche Ansätze. Der Markt von klimaneutralen Produkten ist intransparent. Es besteht die Gefahr des Greenwashing, d.h. Verbraucher können durch unseriöse klimaneutrale Produkte getäuscht werden.

2019 hat das Britische Normungsinstitut BSI ein Normungsprojekt initiiert, das hier Abhilfe schaffen kann: ISO 14068 „Greenhouse gas management and related activities – Carbon Neutrality“.  Die Norm soll Anforderungen und Grundsätze festlegen, die bei Treibhausgas-, Kohlenstoff- oder Klimaneutralität nachzuweisen sind. Diese beziehen sich auf Quantifizierung, Management, Vermeidung, Verminderung, Substitution, Kompensation und Bindung (Sequestrierung) von Treibhausgasemissionen. Die Norm wird Begriffe klären und definieren, die im Zusammenhang mit 'Neutralitäts'-bezogenen Behauptungen und Erklärungen verwendet werden. Sie wird Grundsätze für die Erreichung und den Nachweis der Klimaneutralität festlegen. Der Anwendungsbereich der Norm ist weit gefasst und schließt Organisationen, Unternehmen, Kommunalverwaltungen, Produkte, Gebäude, Veranstaltungen und Dienstleistungen ein. Der Schwerpunkt wird voraussichtlich auf Organisationen und Produkten liegen. Die Norm wird Anforderungen und Bestimmungen bezüglich der Erklärung der Verpflichtung zur Klimaneutralität und der Erklärung der Erreichung der Klimaneutralität enthalten. Sie wird auch Hinweise zu Beschränkungen und zur verantwortungsvollen Nutzung der "Neutralität" als klimabezogener Anspruch enthalten und soll eine transparente und verantwortungsvolle Verwendung des Begriffs "Klimaneutralität" gewährleisten.

Die internationale Normungsarbeit hat im September 2020 begonnen. Der DIN-VR arbeitet im nationalen Spiegelgremium mit. Ziel ist es, in der Norm allgemein anerkannte Begrifflichkeiten zu beschreiben und die Bilanzierung zu vereinheitlichen und anspruchsvolle Vorgaben für eine „Klimaneutralität“ festzulegen.

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