DIN Verbraucherrat
„Grillen mit Holzkohle“ – DIN Verbraucherrat beteiligt sich an der Überarbeitung der Normen
Grillen erfreut sich in Deutschland hoher Beliebtheit. Nach Angaben des Barbecue Industry Association Grill (BIAG) werden jährlich in Deutschland für Grillgeräte, Brennstoffe und Grillzubehör annähernd 1,1 Milliarden Euro ausgegeben. Etwa 66 % der Umsätze entfallen dabei auf Grillgeräte. Der Grillholzkohlemarkt – einschließlich Grillholzkohlebriketts – ist inzwischen auf rund 1 Million Tonnen in Europa angewachsen.
Laut einer Studie der Firma Wiesenhof aus dem Jahr 2016 leisten sich nicht wenige Verbraucher schon zwei Geräte – einen für den ausgedehnten Grillabend mit Freunden und einen für die schnelle Verköstigung. Vielerorts gehört Grillen nicht mehr nur im Sommer zum Alltag, wie es in der Studie heißt. Immerhin 16 Prozent der Deutschen zählen demnach schon zu den Ganzjahresgrillern.
Ein sicherer Grillgenuss wird durch die Einhaltung von entsprechenden Normen gewährleitet. Holzkohlegrills sind zum Beispiel in der DIN EN 1860 Teil 1 sowie Teil 4 genormt. Diese legt Sicherheitsanforderungen an Werkstoffe, Aufbau und Kennzeichnung fest.
Nicht zu vergessen ist dabei auch die Grillholzkohle. Hierfür sind in der DIN EN 1860-2 Anforderungen und Prüfverfahren festgelegt. Die Einhaltung der DIN EN 1860-2 wird durch das „DIN-Geprüft“ Siegel auf der Verpackung garantiert. Darüber hinaus ist höherwertigere Kohle mit dem „DIN-plus“ Siegel gekennzeichnet. Diese brennt länger und heißer sowie hinterlässt weniger Asche.
Ein sicheres Anzünden der Holzkohle ist durch Anzündhilfen nach DIN 1860-3 gewährleistet.
In diesem Jahr hat der zuständige Normenausschuss NA 095-02-07 „Grillen mit Holzkohle“ beschlossen, sich mit der Überarbeitung der zuvor genannten Normen zu befassen, um diese an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Im Zuge dessen ist seitens des Normenausschusses geplant, die Zuständigkeit für die entsprechenden Arbeitsgruppen auf Europäischer Ebene im CEN/TC 281 „Geräte, feste Brennstoffe und Anzündmittel zum Grillen“ zu übernehmen.
Begonnen wird voraussichtlich mit der Überarbeitung von Teil 3 zu Anzündhilfen. Von Verbraucherseite wird der Schwerpunkt auf die Zusammensetzung der Anzündhilfe gelegt. Diese muss an die REACH Verordnung angepasst werden. Darüber hinaus müssen einzelne Analysemethoden und Bewertungskriterien überarbeitet werden.
Die Überarbeitung von Teil 2 zu Grillholzkohle ist ebenfalls in Vorbereitung. Hier liegt der Schwerpunkt u. a. auf der Festlegung von Obergrenzen für Fremdeinschlüsse.
Der DIN-Verbraucherrat beteiligt sich an der Überarbeitung der Normenreihe.