Nutzen von Normen im Alltag
Rückrufaktionen bei Autos, gefährliche Haushaltsgeräte, Lebensmittelskandale – der Verbraucherschutz ist in den letzten zehn Jahren immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Aufmerksamkeit von Verbraucherorganisationen, Prüfinstituten, der Medien und nicht zuletzt der Behörden haben zu dieser veränderten Wahrnehmung beigetragen.
Wenn es um die Interessen der Verbraucher in Sachen Normung geht, kommt der DIN-Verbraucherrat ins Spiel. Im Dezember 1974 als Präsidialausschuss von DIN gegründet, arbeitet der Rat aktiv in Normungsprojekten auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene mit. Stand im Jahr der Gründung vorwiegend die Sicherheit von Alltagsprodukten im Vordergrund, ist das Spektrum heute weitaus größer. Denn der demographische Wandel stellt ebenso neue Aufgaben an die Normung wie der technologische Wandel. So stehen heute Themen wie Elektromobilität, Carbon Footprint und Barrierefreiheit auf der Agenda. Oder auch Ambient Assisted Living (AAL) – Lösungen die älteren Menschen helfen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Ob Handyvertrag, der Kaffeevollautomat oder der Schnuller für das Baby – Normen bieten in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens Orientierung: Normen klären wesentliche Fragen der Sicherheit von Produkten, die Verträglichkeit mit Gesundheit und Umwelt wird überprüft, ebenso wie die Gebrauchstauglichkeit und Rechtmäßigkeit, zum Beispiel bei Dienstleistungen.
Beispiele für Normen im Alltag
bissfest – Normen beim Zahnarzt
Wer dem Rat seines Zahnarztes oder Apothekers folgt, profitiert mindestens zwei Mal täglich von ihr. Die Rede ist von der Büschelauszugsprüfung: Die einzelnen Büschel einer Zahnbürste sollen nach der internationalen Norm DIN EN ISO 20126 mindestens einer Kraft von 15 Newton widerstehen. Damit sie im Bürstenkopf bleiben und nicht verschluckt werden. In der Praxis funktioniert das gut. Bevor Borsten ausfallen, sind sie meist so verbogen, dass man schnell zu einer neuen Zahnbürste greift.
standfest – Normen beim Grillfest
Sommerzeit ist Grillzeit – und ein Eldorado für die Norm. So regelt DIN EN 1860-1 bei einem Grill auf klappbarem Gestell, dass dieses arretierbar sein muss. Der Abstand der Grillstäbe darf maximal 20 Millimeter sein, damit kein Würstchen durchfällt. Nach DIN EN 1860-2 enthält genormte Grillkohle weder Pech, noch fossile Kohlearten, Erdöl, Koks oder Kunststoffe.
trittsicher – Normen im Treppenbau
Eine der wichtigsten Normen im Treppenbau ist die DIN 18065. Sie gilt für Gebäudetreppen und wurde zuletzt im März 2015 aktualisiert. In ihr sind Begriffe, Messregeln, Hauptmaße – vom Auftritt über die nutzbare Laufbreite bis zum Steigungsverhältnis – und Toleranzen festgelegt. Das Resultat: Treppen sind bequem und sicher zu begehen.
krumme Gurken?
Nein, Gurken sind nicht genormt. Schon gar nicht ihre Krümmung.
Aber es gab von 1988 bis 2009 tatsächlich mal eine EU-Verordnung, die die Handelsklassen des Kürbisgewächses definierte. Um zur Klasse »Extra« zu gehören, musste die Gurke »gut geformt und praktisch gerade« sein. Mittlerweile darf das Gemüse aber wachsen, wie es will.