Normen und Recht

Rechtlicher Rahmen

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Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend. Daneben helfen sie im Fall einer möglichen Haftung: Wer DIN-Normen – als anerkannte Regeln der Technik – anwendet, kann ein ordnungsgemäßes Verhalten einfacher nachweisen.

Ein Hinweis in eigener Sache: Das Justiziariat von DIN kann und darf in juristischen Einzelfällen keine Rechtsberatung leisten. Auch die vorliegende Darstellung vereinfacht aus Gründen der Verständlichkeit und kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen.

Europäische Normen leisten einen wichtigen Beitrag für den Europäischen Binnenmarkt. Sie konkretisieren europäische Rechtsvorschriften.

Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Konformität eines Erzeugnisses mit den in Europäischen Richtlinien festgelegten Anforderungen.

Die Nutzung der DIN-Marke ist grundsätzlich DIN vorbehalten. Ausnahmen sind in der Verbandszeichensatzung beschrieben.