Normen und Recht
Rechtlicher Rahmen
Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend. Daneben helfen sie im Fall einer möglichen Haftung: Wer DIN-Normen – als anerkannte Regeln der Technik – anwendet, kann ein ordnungsgemäßes Verhalten einfacher nachweisen.
Ein Hinweis in eigener Sache: Das Justiziariat von DIN kann und darf in juristischen Einzelfällen keine Rechtsberatung leisten. Auch die vorliegende Darstellung vereinfacht aus Gründen der Verständlichkeit und kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen.