Grundsätze und Regeln der DIN-Normungsarbeit
Die Normungsarbeit bei DIN folgt klar definierten Grundsätzen und Regeln, um die Qualität und Relevanz der Normen sicherzustellen. Diese Grundsätze und DIN-Regeln garantieren ein transparentes, faires und effizientes Verfahren, das sowohl den technischen Fortschritt als auch das Gemeinwohl im Blick behält. Hier erfahren Sie, welche Prinzipien die Normungsarbeit leiten und welche spezifischen Regeln bei der Erstellung von DIN-Normen gelten.
Grundsätze der Normungsarbeit
Die Mitarbeit an der Normung und die Anwendung von Normen sind freiwillig.
Alle Normungsvorhaben und Entwürfe zu DIN-Normen werden öffentlich bekannt gemacht und vor ihrer endgültigen Festlegung der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Kritiker werden an den Verhandlungstisch gebeten, wobei jeder eingegangene Einspruch mit dem Einsprecher verhandelt werden muss.
DIN-Normen werden in Arbeitsausschüssen von Fachleuten der interessierten Kreise erarbeitet. Jeder kann sein Interesse einbringen. Ein Schlichtungs- und Schiedsverfahren sichert die Rechte von Minderheiten.
Die der Normungsarbeit von DIN zugrunde liegenden Regeln garantieren ein für alle interessierten Kreise faires Verfahren, dessen Kern die ausgewogene Berücksichtigung aller Interessen bei der Meinungsbildung ist. Der Inhalt einer Norm wird dabei mit dem Bemühen festgelegt, eine gemeinsame Auffassung zu erreichen, die allgemeine Zustimmung findet.
Das Deutsche Normenwerk befasst sich mit allen technischen Disziplinen. Die Regeln der Normungsarbeit sichern seine Einheitlichkeit.
DIN-Normen sind ein Spiegelbild der Wirklichkeit. Definitionsgemäß müssen dabei technische Normen Fragen des Gemeinwohls einbeziehen und spiegeln deshalb nicht nur das technisch Machbare, sondern auch das gesellschaftlich Akzeptierte wider.
Die Normung vollzieht sich in dem Rahmen, den die wissenschaftliche Erkenntnis setzt. Sie sorgt für die schnelle Umsetzung neuer Erkenntnisse. DIN-Normen spiegeln den Stand der Technik wider.
Genormt wird nur, wenn Bedarf dafür besteht. Normung ist kein Selbstzweck.
DIN-Normen müssen gesamtgesellschaftliche Ziele einbeziehen. Der Nutzen für alle steht über dem Vorteil einzelner.
Die Normungsarbeit von DIN unterstützt das volkswirtschaftliche Ziel eines von technischen Hemmnissen freien Welthandels und des gemeinsamen Marktes in Europa. Das erfordert Internationale und Europäische Normen.
Aufgrund seiner Arbeitsweise sowie der Festlegungen in der Satzung und den internen Verfahrensregeln ist die Arbeit von DIN als kartellrechtlich unbedenklich anzusehen. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Leitfaden zum Kartellrecht:
Durch die Beteiligung aller interessierten Kreise und das Konsensverfahren genießen DIN-Normen nicht nur im gewerblichen und staatlichen Bereich Akzeptanz und Vertrauen, sondern auch bei Verbrauchern.
Durch die Erweiterung der konsensbasierten Normung durch Einsprüche, Schlichtungs- und Schiedsverfahren erhält die Normung eine Legitimation und Wertschätzung, z. B. im Bereich des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes.
Regeln der Normung
Die DIN 820 legt die Grundlagen für die Normungsarbeit bei DIN fest. Untenstehend sind die Teile 1, 3, 4 und das Beiblatt 3 der Normenreihe zu finden. Diese Teile beschreiben die Grundlagen und den Ablauf des Normungsverfahrens und werden vom DIN-Präsidium für die Veröffentlichung autorisiert. Sie bilden somit die Basis für die Erstellung des Deutschen Normenwerks.
In sehr wenigen Ausnahmefällen sind Stellungnehmende mit der Entscheidung des zuständigen Arbeitsausschusses über ihre Stellungnahme zum Norm-Entwurf nicht einverstanden. Dann können diese eine Schlichtung beantragen, siehe Abschnitt 5 in DIN 820-4. Führt diese Schlichtung trotz wiederholtem Versuch nicht zu einer Einigung, kann vom Stellungnehmenden beim Präsidium von DIN ein Schiedsverfahren beantragt werden. Der Schiedsausschuss fällt nach seiner Beratung eine endgültige Entscheidung. Hier finden Sie die Geschäftsordnung für das Schiedsverfahren.