DIN 820-3 (Ausgabe: 2021-02)
Normungsarbeit - Teil 3: Begriffe
Das Dokument enthält Begriffe für das Deutsche Normenwerk.
DIN 820-3
Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 173‑00‑01 AA „Normungsgrundsätze“ im DIN‑Normenausschuss Grundlagen der Normungsarbeit (NAGLN) erarbeitet. Es enthält die Begriffe, die zusätzlich zu denen nach DIN EN 45020 für die Normung bei DIN benötigt werden.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berühren können. DIN [und/oder DKE] ist/sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren.
DIN 820, Normungsarbeit besteht aus den folgenden Teilen:
- Teil 1: Grundsätze
- Teil 2: Gestaltung von Dokumenten (ISO/IEC-Direktiven — Teil 2, modifiziert); Deutsche und Englische Fassung CEN/CENELEC-Geschäftsordnung — Teil 3
- Teil 3: Begriffe
- Teil 4: Geschäftsgang
- Teil 11: Gestaltung von Normen mit sicherheitstechnischen Festlegungen, die VDE-Bestimmungen oder VDE-Leitlinien sind
- Teil 12: Leitfaden für die Aufnahme von Sicherheitsaspekten in Normen (ISO/IEC Guide 51)
- Teil 13: Übernahme europäischer Dokumente von CEN, CENELEC und ETSI — Gestaltung der Dokumente
- Teil 15: Übernahme internationaler Dokumente von ISO und IEC — Gestaltung der Dokumente
Aktuelle Informationen zu diesem Dokument können über die Internetseiten von DIN (www.din.de) durch eine Suche nach der Dokumentennummer aufgerufen werden.
Änderungen
Gegenüber DIN 820‑3:2014‑06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Verweisung auf DIN 820‑2 in den einleitenden Absatz zu Abschnitt 3 aufgenommen;
- bisherige Begriffe 3.1.1 „Normungsaufgabe“ und 3.1.2 „Norm-Inhalt“ gestrichen;
- erläuternde allgemeine Anmerkung mit Verweisung auf die Richtlinie für Normenausschüsse im DIN (DIN-Richtlinie) für die Begriffe in 3.2 aufgenommen;
- bisheriger Begriff 3.1.4 „Normungsvorhaben“ verschoben (jetzt 3.3.2);
- 3.2.1 um eine erläuternde Anmerkung zur Unterscheidung zwischen internen und externen Normenausschüssen ergänzt;
- 3.2.5 „Gemeinschaftsausschuss“ als neuen Begriff aufgenommen;
- bisheriger Begriff 3.2.16 „Projekt- und Dokumentenmanagement“ gestrichen;
- 3.3.9 die DIN-Dokumentenbezeichnungen „DIN SPEC (Vornorm)“ ersetzt durch „Technische Spezifikation von DIN“ oder DIN/TS;
- 3.3.10 die DIN-Dokumentenbezeichnungen „DIN SPEC (Fachbericht)“ ersetzt durch „Technischer Report von DIN“ oder DIN/TR;
- bisheriger Begriff 3.3.11 „Spezifikation von DIN“ ersatzlos gestrichen;
- neuen Begriff 3.5.9 „Managementsystemnorm“ bzw. „Managementnorm“ aufgenommen;
- Norm redaktionell überarbeitet.
Frühere Ausgaben
DIN 872: 1947-03
DIN 820‑1: 1951-03, 1960-06
DIN EN 45020: 1991-08
DIN 820-3: 1975-03, 1991-08, 1994-04, 1998-07, 2010-07, 2014-06
Die Übersetzungen für „DIN Deutsches Institut für Normung“ in die Sprachen der DIN EN 45020 sind:
englisch: | DIN German Institute for Standardization |
französisch: | DIN Institut Allemand de Normalisation |
russisch: | ДИН Германский институт по стандартизации (DIN Germanckij Institut po Standartizacii) |
spanisch: | DIN Instituto Alemán de Normalización |
italienisch: | DIN Istituto Tedesco di Normazione |
niederländisch: | DIN Duits Instituut voor Normalisatie |
schwedisch: | DIN Tyska Standardiseringsinstitutet |
Dieses Dokument ist zusammen mit DIN EN 45020 für die Normungsarbeit der Normungsorgane von DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (im Folgenden DIN genannt) anzuwenden. Darüber hinaus wird empfohlen, es für die innerbetriebliche Normung sinngemäß anzuwenden.
Die folgenden Dokumente werden im Text in solcher Weise in Bezug genommen, dass einige Teile davon oder ihr gesamter Inhalt Anforderungen des vorliegenden Dokuments darstellen. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
DIN EN 45020, Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten — Allgemeine Begriffe (ISO/IEC Guide 2); Dreisprachige Fassung
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 820‑2 und DIN EN 45020 sowie die folgenden Begriffe.
DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit:
- DIN‑TERMminologieportal: verfügbar unter https://www.din.de/go/din-term/
- DKE‑IEV: verfügbar unter https://www.dke.de/de/services/iev-woerterbuch
3.1.1
Normung und Standardisierung
Tätigkeit zur Erstellung von Festlegungen für die allgemeine und wiederkehrende Anwendung, die auf aktuelle oder absehbare Probleme Bezug haben und die Erzielung eines optimalen Ordnungsgrades in einem gegebenen Zusammenhang anstreben
Anmerkung 1 zum Begriff: Diese Tätigkeit besteht im Besonderen aus den Vorgängen zur Formulierung, Herausgabe und Anwendung von Normen und Spezifikationen.
Anmerkung 2 zum Begriff: Wichtige Vorteile der Normung und Standardisierung sind die Verbesserung der Eignung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen für ihren geplanten Zweck, die Vermeidung von Handelshemmnissen und die Erleichterung der technischen Zusammenarbeit.
Anmerkung 3 zum Begriff: Hier handelt es sich um die derzeitige Definition von Normung, Normungsarbeit nach DIN EN 45020, in der nicht zwischen Normung und Standardisierung unterschieden wird.
3.1.1.1
Normung
planmäßige, durch die interessierten Kreise gemeinschaftlich im Konsens durchgeführte Vereinheitlichung von materiellen und immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit
3.1.1.2
Standardisierung
technische Regelsetzung ohne die Verpflichtung zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Anmerkung 1 zum Begriff: DIN/TS und DIN/TR sind Ergebnisse der Standardisierung, die in einem DIN-Normenausschuss durchgeführt wurde.
Anmerkung 2 zum Begriff: Neben DIN/TS und DIN/TR gibt es weitere Dokumentenarten (z B. DIN SPEC), die Ergebnisse der Standardisierung sind, die ohne zwingende Einbeziehung aller interessierten Kreise und nicht in einem DIN-Normenausschuss entstehen.
ANMERKUNG Grundsätzliche Aspekte zur Normungsarbeit bei DIN sind in der Richtlinie für Normenausschüsse:2013‑09 [3] festgelegt. Wesentliche Elemente der Organisation sind die DIN-Normenausschüsse, die dort in 5.2 und Bild 1 beschrieben sind und aus den Organen Mitarbeiterkreis, Beirat (oder Lenkungsausschuss), Vorsitzender, Arbeitsgremien und Geschäftsführer bestehen.
3.2.1
DIN-Normenausschuss
NA
Normungsorgan von DIN, das die Normung auf seinem Fach- und Wissensgebiet verantwortlich trägt
Anmerkung 1 zum Begriff: Je nach Träger eines NA wird zwischen internen NA (von DIN getragen) und externen NA (von anderen Organisationen getragen) unterschieden.
3.2.2
Lenkungsgremium
Gremium, das für die Planung, Koordinierung, Finanzierung sowie für Grundsatzentscheidungen zuständig ist
3.2.3
Beirat
B
Lenkungsausschuss
LA
oberstes Lenkungsgremium eines Normenausschusses
3.2.4
Arbeitsgremium
Gremium, in dem die fachliche Normungsarbeit geleistet wird
Anmerkung 1 zum Begriff: Arbeitsgremium ist somit ein Oberbegriff für Arbeitsausschuss, Komitee, Unterausschuss, Unterkomitee und Arbeitskreis.
Anmerkung 2 zum Begriff: Unter Arbeitsgremium wird auch ein Gemeinschaftsausschuss (GA) verstanden.
3.2.5
Gemeinschaftsausschuss
GA
Arbeitsgremium, das Normungsarbeit mit anderen Arbeitsgremien von DIN-Normenausschüssen oder nationalen externen Regelsetzern durchführt
3.2.6
Arbeitsausschuss eines NA
AA
Komitee eines NA
K
verantwortliches Arbeitsgremium für die Normungsarbeit auf dem ihm zugewiesenen Teil eines Fachgebietes
3.2.7
Unterausschuss
UA
Unterkomitee
UK
Arbeitsgremium, das von einem Arbeitsausschuss zum fachlichen Bearbeiten eines Teilgebietes dauerhaft eingesetzt werden kann
3.2.8
Arbeitskreis
AK
Arbeitsgremium, das von einem Arbeitsausschuss oder einem Unterausschuss zum Bearbeiten von einzelnen Aufgaben für eine begrenzte Zeit eingesetzt werden kann
3.2.9
Fachbereich eines NA
FB
Zusammenfassung mehrerer Arbeitsausschüsse zur Koordinierung der Normungsarbeit
Anmerkung 1 zum Begriff: Im Fachbereich kann zwecks Koordinierung der Arbeiten und Entlastung des Beirats in Fachfragen ein eigenes Lenkungsgremium (Fachbereichsbeirat) gebildet werden (siehe Richtlinie für Normenausschüsse:2013-09, 10.12 [3]).
3.2.10
Experte
externer Mitarbeiter
für die Normungsarbeit fachkundige, autorisierte und entscheidungsbefugte Vertretung aus dem jeweils interessierten Kreis
Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe DIN 820‑1:2014-04, 5.4.
Anmerkung 2 zum Begriff: In der Normungsarbeit sind externe Mitarbeiter ohne Vergütung durch das DIN tätig.
3.2.11
Mitarbeiter von DIN
für die Normungsarbeit Angestellter von DIN oder den die externen Normenausschüsse tragenden Organisationen
3.2.12
Mitarbeiterkreis eines Normenausschusses
MK
Gesamtheit der Experten der Lenkungsgremien, Arbeitsausschüsse und Unterausschüsse eines Normenausschusses sowie dessen Förderer
3.2.13
Förderer
zur Finanzierung eines Normenausschusses beitragende Stelle oder Person
Anmerkung 1 zum Begriff: Förderer können z. B. Unternehmen, Verbände, Behörden oder Einzelpersonen sein.
3.2.14
Förderkreis
FK
Gesamtheit der Förderer
Anmerkung 1 zum Begriff: Förderer, die keine Einzelpersonen sind, werden im Förderkreis durch autorisierte Personen vertreten.
3.2.15
Präsidialausschuss von DIN
vom Präsidium zu seiner Unterstützung und zur Erledigung bestimmter Aufgaben eingesetzter Ausschuss
3.2.16
Prozessqualität und Prüfung
PQ
Einheit von DIN, die die Ergebnisse der Normungsarbeit prüft sowie Entwürfe und normative Dokumente zur Veröffentlichung bzw. zur Aufnahme in das Deutsche Normenwerk freigibt
3.2.17
DIN-Ausschuss Normenpraxis
ANP
Gremium, das unabhängig vom Fachgebiet die Einführung und Anwendung von Normen fördert, den Erfahrungsaustausch seiner Mitglieder ermöglicht und die Erfahrungen der Normenanwender an DIN und seine Tochterunternehmen zurückkoppelt
3.2.18
Träger einer Norm
für die Festlegungen in einer Norm verantwortlicher Normenausschuss
Anmerkung 1 zum Begriff: In den Grundlagennormen zur Normungsarbeit tritt das DIN-Präsidium als Träger auf.
3.2.19
Mitträger einer Norm
Normenausschuss, der für die Festlegungen einer Norm mitverantwortlich ist, sie aber in der Regel nicht federführend bearbeitet hat
Anmerkung 1 zum Begriff: Der Mitträger wird unter dem Träger der Norm auf der Titelseite der Norm angegeben.
Anmerkung 2 zum Begriff: Für eine Norm können mehrere Mitträger mitverantwortlich sein.
3.2.20
Normungsebene
Ebene, auf der die Normungsarbeit durchgeführt wird
Anmerkung 1 zum Begriff: Dabei kann es sich um die nationale, europäische oder internationale Normungsebene handeln.
3.2.21
Arbeitsebene
Normungsebene, auf der ein Norm-Projekt federführend bearbeitet wird
3.2.22
deutsche Spiegelarbeit
Begleitung von Norm-Projekten auf europäischer oder internationaler Arbeitsebene durch ein deutsches Arbeitsgremium, das im Wesentlichen die zeitgerechte und vollständige Information der deutschen externen Mitarbeiter, die Erarbeitung und Einreichung von deutschen Stellungnahmen sowie die Entsendung von externen Mitarbeitern auf die Arbeitsebene umfasst
3.2.23
deutsches Spiegelgremium
deutsches Arbeitsgremium, das deutsche Spiegelarbeit und gegebenenfalls deutsche Normungsarbeit leistet
3.3.1
Normungsantrag
Antrag zum Bearbeiten eines bestimmten Normungsgegenstands
3.3.2
Normungsvorhaben
Norm-Projekt
spezielles Arbeitsthema innerhalb eines Normungsprogramms
[QUELLE: DIN EN 45020:2007‑03, 9.1.1, modifiziert — „Normungsvorhaben“ als Benennung ergänzt]
3.3.3
Norm-Vorschlag
Vorschlag, der zusammen mit dem Normungsantrag alle notwendigen Informationen als Grundlage für die Aufnahme einer Normungsarbeit enthält
3.3.4
Norm-Vorlage
aus einem Normungsantrag oder Norm-Vorschlag entstandene, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Beratungsunterlage eines Arbeitsgremiums
3.3.5
Manuskript für den Norm-Entwurf
vom Arbeitsgremium verabschiedete und zur Veröffentlichung aufbereitete Fassung einer Norm-Vorlage
3.3.6
Manuskriptverfahren
Ausnahmeregelung im Geschäftsgang, bei der anstelle eines Norm-Entwurfs ein Manuskript für die Norm bezogen werden kann
3.3.7
Manuskript für die Norm
vom zuständigen Arbeitsgremium verabschiedete und zur Veröffentlichung aufbereitete Fassung
Anmerkung 1 zum Begriff: Alle benötigten Unterlagen und Freigaben müssen dem Manuskript für die Norm beigefügt werden.
3.3.8
Deutsche Norm
DIN-Norm
von DIN national erarbeitete oder von ISO/IEC und/oder CEN/CENELEC übernommene Internationale oder Europäische und mit dem Zeichen herausgegebene Norm
Anmerkung 1 zum Begriff: Beim Vervielfältigen von normativen Dokumenten muss das Urheberrecht beachtet werden (siehe DIN 820‑1:2014-06, Abschnitt 9).
Anmerkung 2 zum Begriff: Im Sinne der hier vorliegenden Definition wird „Deutsche Norm“ analog zu „Europäische Norm“ bzw. „Internationale Norm“ stets großgeschrieben. Wird in bestimmten Textzusammenhängen die Bezeichnung „nationale Norm“ verwendet, so beginnt das Adjektiv „national“ grundsätzlich mit einem Kleinbuchstaben.
3.3.9
Technische Spezifikation von DIN
DIN/TS
ABGELEHNT: Vornorm
ABGELEHNT: Spezifikation nach dem Vornorm-Verfahren
ABGELEHNT: DIN SPEC (Vornorm)
von DIN herausgegebenes Dokument, bei dem die künftige Möglichkeit zur Annahme als Norm gegeben ist, bei dem zurzeit jedoch
- die erforderliche Zustimmung zur Annahme als Norm nicht erreicht werden kann,
- noch Zweifel bestehen, ob Konsens erzielt worden ist,
- die technische Entwicklung des Normungsgegenstandes noch nicht abgeschlossen ist oder
- aus anderen Gründen die sofortige Veröffentlichung als Norm ausgeschlossen ist
3.3.10
Technischer Report von DIN
DIN/TR
ABGELEHNT: Fachbericht
ABGELEHNT: Spezifikation nach dem Fachbericht-Verfahren
ABGELEHNT: DIN SPEC (Fachbericht)
informatives Dokument zum technischen Inhalt von Normungsarbeiten, das gesammelte Daten enthält, die anderer Art sind als solche, die üblicherweise als Norm oder Technische Spezifikation veröffentlicht werden
Anmerkung 1 zum Begriff: Ein TR darf beispielsweise Daten enthalten, die aus einer Umfrage gewonnen wurden, Daten über Arbeiten in anderen Organisationen oder Daten über den „Stand der Technik“ in Bezug auf Normen auf einem bestimmten Gebiet enthalten. [QUELLE: CEN/CENELEC-Geschäftsordnung – Teil 2:2018, 2.7]
3.3.11
Deutsches Normenwerk
Gesamtheit der von DIN herausgegebenen Deutschen Normen
3.3.12
Deutsche Normung
bei DIN betriebene Normung, deren Ergebnisse Deutsche Normen sind
3.3.13
Auswahlnorm
Norm, die für ein bestimmtes Fachgebiet einen Auszug aus einer anderen Norm ohne sachliche Veränderungen oder Zusätze enthält
3.3.14
Übersichtsnorm
Norm, die eine Zusammenstellung aus Festlegungen mehrerer Normen ohne sachliche Veränderungen oder Zusätze enthält
3.3.15
Beiblatt
Bbl
Dokument, das Informationen zu Normen, DIN/TS oder DIN/TR, jedoch keine zusätzlich genormten Festlegungen enthält
Anmerkung 1 zum Begriff: Die in einem Beiblatt enthaltenen Informationen dürfen Erläuterungen, Beispiele, Anmerkungen, Ratschläge, Anwendungshilfsmittel usw. sein.
Anmerkung 2 zum Begriff: „Keine zusätzlich genormten Festlegungen“ bedeutet, dass genormte Festlegungen aus anderen Dokumenten wiedergegeben werden dürfen, damit die Informationen darauf bezogen werden können.
3.3.16
Erstausgabe
erstmalig herausgegebene Fassung eines Dokuments
3.3.17
Ersatzdokument
Folgeausgabe
Folgedokument
normatives Dokument, das allein oder zusammen mit weiteren ein anderes normatives Dokument ersetzt und mindestens denselben Anwendungsbereich behandelt
Anmerkung 1 zum Begriff: Der Begriff „Ersatzdokument“ ist zu unterscheiden von den im Verlagswesen verwendeten Begriffen „Neuausgabe“, „Neuherausgabe“ (siehe DIN EN 45020).
Anmerkung 2 zum Begriff: Ein Norm-Entwurf kann nur einen Norm-Entwurf ersetzen.
3.3.18
teilweiser Ersatz
Ersatzvermerk, der zur Anwendung kommt, wenn die Inhalte eines normativen Dokuments aufgeteilt werden und zum Veröffentlichungszeitpunkt noch nicht alle Ersatzdokumente vorliegen
Anmerkung 1 zum Begriff: Im Regelfall bleibt das teilweise ersetzte Dokument aktuell, bis der nicht ersetzte Teil des Dokuments durch ein weiteres Dokument ersetzt wird; es kann aber in Sonderfällen auch historisch werden.
3.3.19
Restnorm
Norm, in welcher bei der Übernahme einer Europäischen oder Internationalen Norm der darin nicht abgedeckte Inhalt eines nationalen Dokuments unter eingeschränktem Anwendungsbereich und Beibehaltung der Norm-Nummer als eigenständiges Dokument veröffentlicht wird
Anmerkung 1 zum Begriff: In der innerbetrieblichen Normung kann eine Restnorm analog auch beim Übergang von innerbetrieblichen Normen zu nationalen und anderen überbetrieblichen Normen erstellt werden.
3.3.20
Anstatt-Hinweis
Hinweis, der im Rahmen einer ersatzlosen Zurückziehung auf ein anderes Dokument gegeben wird, das den gleichen Normungsgegenstand behandelt, für den aber keine Austauschbarkeit besteht
Anmerkung 1 zum Begriff: Der Begriff Normungsgegenstand bezieht sich in diesem Sinne auch auf die Themen von Spezifikationen.
3.3.21
innerbetriebliche Norm
Werknorm
Ergebnis der Normungsarbeit eines Unternehmens (Betrieb, Werk), einer Behörde oder einer Körperschaft (Verband, Verein) für eigene Bedürfnisse
3.4.1
Fachnorm
Norm mit Festlegungen für ein bestimmtes Fachgebiet
3.4.2
Fachgrundnorm
Grundnorm für ein bestimmtes Fachgebiet
3.5.1
Gebrauchstauglichkeitsnorm
Norm, in der objektiv feststellbare Eigenschaften in Bezug auf die Gebrauchstauglichkeit eines Gegenstandes festgelegt sind
3.5.2
Liefernorm
Norm, in der technische Grundlagen und Bedingungen für Lieferungen festgelegt sind
BEISPIEL Normen zu technischen Lieferbedingungen.
3.5.3
Maßnorm
Norm, in der Maße und Toleranzen von materiellen Gegenständen festgelegt sind
3.5.4
Planungsnorm
Norm, in der Planungsgrundsätze und Grundlagen für Entwurf, Berechnung, Aufbau, Ausführung und Funktion von Anlagen, Bauwerken und Erzeugnissen festgelegt sind
3.5.5
Qualitätsnorm
Norm, in der die für die Verwendung eines materiellen Gegenstandes wesentlichen Eigenschaften beschrieben und objektive Beurteilungskriterien festgelegt sind
3.5.6
Sicherheitsnorm
Norm, in der Festlegungen zur Abwendung von Gefahren für Menschen, Tiere und Sachen enthalten sind
Anmerkung 1 zum Begriff: Der Begriff „Sicherheit“ ist in DIN EN 45020 definiert.
3.5.7
Stoffnorm
Norm, in der physikalische, chemische und technologische Eigenschaften von Stoffen festgelegt sind
3.5.8
Verständigungsnorm
Norm, in der zur eindeutigen und rationellen Verständigung terminologische Sachverhalte, Zeichen oder Systeme festgelegt sind
Anmerkung 1 zum Begriff: Zu den Verständigungsnormen gehören z. B. Terminologienormen (siehe DIN EN 45020).
3.5.9
Managementsystemnorm
Managementnorm
Norm, in der Anforderungen zur Bestimmung von Strategie und Zielen von Organisationen und zur Erreichung dieser Ziele festgelegt sind
3.6.1
Ausgabedatum
Monat und Jahr, zu denen ein normatives Dokument im DIN-Anzeiger der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird bzw. das Erscheinen des Entwurfs angekündigt ist
Anmerkung 1 zum Begriff: Das Ausgabedatum dient zusammen mit der Norm-Nummer der eindeutigen Identifizierung des Dokuments.
Anmerkung 2 zum Begriff: Das Ausgabedatum wird auf der Titelseite der Norm oder auf der Titelseite des Entwurfs in der oberen rechten Ecke angegeben.
3.6.2
Veröffentlichungsdatum
um den ersten Tag des Monats ergänztes Ausgabedatum für ein normatives Dokument
Anmerkung 1 zum Begriff: Das Veröffentlichungsdatum wird für Entwürfe nicht angewendet.
3.6.3
Erscheinungsdatum
Tag, Monat und Jahr, ab denen ein Entwurf der Öffentlichkeit zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt wird
Anmerkung 1 zum Begriff: Die Angaben Monat und Jahr des Erscheinungsdatums können vom Ausgabedatum abweichen.
3.6.4
Zurückziehung
Verfahren, bei dem ein normatives Dokument oder ein Entwurf von einer Normen schaffenden Institution zurückgezogen wird
Anmerkung 1 zum Begriff: Für normative Dokumente und Entwürfe wird mit der Zurückziehung der Status „aktuell“ für beendet erklärt und auf „historisch“ gesetzt.
Anmerkung 2 zum Begriff: Die Zurückziehung erfolgt entweder mit Ersatz, mit teilweisem Ersatz oder ersatzlos.
Anmerkung 3 zum Begriff: Nach der Zurückziehung dürfen Dokumente weiter angewendet werden, wenn dies durch Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien festgelegt wird und vom Gesetzgeber her zulässig ist (siehe DIN 820‑4:2014-06, Abschnitt 11).
3.6.5
Zurückziehungsdatum
Tag, Monat und Jahr der Zurückziehung eines normativen Dokuments oder eines Entwurfs
Anmerkung 1 zum Begriff: Zum Zurückziehungsdatum wird der Statuswechsel von „aktuell“ auf „historisch“ vollzogen.
Anmerkung 2 zum Begriff: Bei Ersatz eines normativen Dokuments entspricht das Zurückziehungsdatum dem Veröffentlichungsdatum des Ersatzdokuments.
3.6.6
ersatzlose Zurückziehung
Verfahren, bei dem ein normatives Dokument oder ein Entwurf von einer Normen schaffenden Institution vom Status „aktuell“ in den Status „historisch“ gesetzt wird, ohne dass ein Ersatzdokument angegeben wird
Anmerkung 1 zum Begriff: Die Normen schaffende Institution kann hierbei auf ein anderes Dokument hinweisen, das anstatt des historisch gesetzten verwendet werden kann („Anstatt-Hinweis“). In diesem Fall besteht keine gleitende Verweisung.
Anmerkung 2 zum Begriff: Eine ersatzlose Zurückziehung wird vorgenommen, wenn der normative Sachverhalt aus wissenschaftlichen, technischen und/oder aus anderen Gründen nicht mehr vertretbar ist, kein praktischer Bedarf mehr besteht oder für das beabsichtigte Ersatzdokument keine Austauschbarkeit besteht (siehe DIN 820‑4).
3.6.7
Einspruchsfrist
Zeitspanne, innerhalb der Stellungnahmen bei der betreffenden Normungsorganisation entgegengenommen werden
Anmerkung 1 zum Begriff: Bei Entwürfen beginnt die Einspruchsfrist mit dem Erscheinungsdatum.
Anmerkung 2 zum Begriff: Bei Manuskriptverfahren und beabsichtigten Zurückziehungen beginnt die Einspruchsfrist mit der Ankündigung.
3.6.8
Laufzeit
Zeitspanne zwischen Erscheinen und Zurückziehung von Entwürfen bzw. zwischen Beginn und Ende eines Manuskriptverfahrens
3.6.9
historisch
Status eines normativen Dokuments oder eines Entwurfs, der von der dafür zuständigen Normen schaffenden Institution bei der Zurückziehung vergeben wird
Anmerkung 1 zum Begriff: Der Status „historisch“ macht keine Aussage über die Gültigkeit oder Ungültigkeit eines normativen Dokuments. Die Begriffe „gültig“/„ungültig“ werden nur von den Vertragsparteien und dabei gegebenenfalls anwendungsspezifisch verwendet und festgelegt.
3.6.10
aktuell
Status, der von der dafür zuständigen Normen schaffenden Institution mit der Veröffentlichung eines normativen Dokuments bzw. mit dem Erscheinen eines Entwurfs vergeben und bis zur Zurückziehung beibehalten wird
Anmerkung 1 zum Begriff: Der Status „aktuell“ macht keine Aussage über die Gültigkeit oder Ungültigkeit eines normativen Dokuments (siehe 3.6.9, Anmerkung 1 zum Begriff).
3.6.11
Aktualitätszeitraum
Zeitraum, der für ein normatives Dokument mit dessen Veröffentlichungsdatum oder für einen Entwurf mit dessen Erscheinungsdatum beginnt und mit dessen Zurückziehungsdatum endet
Anmerkung 1 zum Begriff: Dieser Begriff unterscheidet sich von der „Gültigkeitsdauer“ nach DIN EN 45020.
3.7.1
Zeichen DIN
national eingetragene und international registrierte Kollektivmarke von DIN für normative Dokumente und Entwürfe
Anmerkung 1 zum Begriff: Zur Verwendung dieses Zeichens siehe DIN 820‑1.
3.7.2
DIN-Nummer
alphanumerische Nummer einer Publikation von DIN
Anmerkung 1 zum Begriff: Die DIN-Nummer besteht mindestens aus den Buchstaben DIN und einer Zählnummer.
3.8.1
unveränderte Übernahme
<CEN, CENELEC, ETSI> Verfahren, bei dem die Deutsche oder die Englische Fassung eines CEN/CENELEC- oder ETSI-Dokuments wort- und formgetreu in ein deutsches Dokument übernommen wird
3.8.2
unveränderte Übernahme
<ISO, IEC> Verfahren, bei dem der Inhalt eines internationalen Dokuments in autorisierter deutscher Übersetzung — und/oder originalsprachiger Fassung — vollständig, unverändert und im Aufbau formgetreu in dem Dokument des DIN wiedergegeben wird
3.8.3
Übernahme des sachlichen Inhalts
Verfahren, bei dem der sachliche Inhalt eines CEN/CENELEC-Dokuments unter Verzicht auf eine wort- und formgetreue Übernahme seines Textes vollständig in ein deutsches Dokument übernommen wird
3.8.4
modifizierte Übernahme
Verfahren, bei dem der Inhalt eines internationalen Dokuments in autorisierter deutscher Übersetzung vollständig und im Aufbau formgetreu in dem Dokument des DIN wiedergegeben, jedoch durch in ihrem Umfang geringfügige nationale Änderungen, die gekennzeichnet sind, geändert wird
3.8.5
teilweise Übernahme
Verfahren, bei dem der Inhalt eines internationalen Dokuments verändert (geändert, ergänzt, gekürzt) und im Regelfall im Aufbau nicht formgetreu in dem Dokument des DIN wiedergegeben wird