FAQ Vervielfältigungen
- Publikationen
- Softwareimplementierungen
- Seminare
- Schulungszwecke für staatliche Einrichtungen
- Innerbetriebliche Nutzung (Einzelplatzlizenz)
- Übersetzungen
Dies ist abhängig vom gewünschten Verwendungszweck. Für Publikationen gilt die Vervielfältigungserlaubnis für die jeweilige Auflage, für die sie verwendet werden soll.
Für die Nutzung in einem Softwareprodukt gilt die Erlaubnis 1 Jahr und kann bei Bedarf verlängert werden.
Vervielfältigungserlaubnisse für Seminare gelten für das jeweilige Seminar. Dies kann aber unter Absprache auf einen bestimmten Zeitraum ausgeweitet werden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung jedoch weiterhin nach jedem Seminar.
Eine auszugsweise Vervielfältigung liegt vor, wenn nur einzelne Abschnitte oder Abbildungen usw. einer Norm vervielfältigt werden sollen. Es werden grundsätzlich immer ganze Seiten berechnet unabhängig davon, ob der gewünschte Abschnitt einen geringeren Umfang als eine Seite aufweist.
Ein Beispiel:
Sie möchten aus der DIN 810 einen Abschnitt der Seite 3, 4 Abschnitte der Seite 5 und eine Tabelle von Seite 8 vervielfältigen. Wir berechnen Ihnen dann 3 Seiten von der Norm.
Die Gebühren sorgen dafür, dass die privatwirtschaftliche Organisation der Normungsarbeit erhalten bleibt. Die Arbeit von DIN wird zu rund 75 Prozent durch den Verkauf von Normen und Mitgliedsbeiträge finanziert. Sie umfasst - neben der Erarbeitung der Normtexte - die Gewährleistung eines überschneidungsfreien Normenwerkes in seiner Gesamtheit, die Harmonisierung mit den Europäischen und internationalen Normen sowie die ständige Überprüfung der Normen auf Übereinstimmung mit dem aktuellen Stand der technisch-wissenschaftlichen Entwicklung. Die Kosten für die Erarbeitung werden also auf die Anwender verteilt, die durch die Anwendung einen Nutzen aus Normen ziehen. Die Wirtschaft regelt somit selbst, welche Normen marktgerecht sind - ein faires Vorgehen.
§ 45 UrhG erlaubt – in engen, dort definierten Grenzen – ausnahmsweise die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken für behördliche Verfahren. Um solch ein behördliches Verfahren handelt es sich bei dem Akkreditierungsverfahren der DAkkS, soweit die DAkkS damit eine hoheitliche Aufgabe wahrnimmt und als Behörde auftritt. Die Bereitstellung der Kopie einer DIN-Norm ist auch aus unserer Sicht gemäß § 45 UrhG zulässig, wenn die DIN-Norm rechtmäßig erworben wurde und ausschließlich für das Akkreditierungsverfahren genutzt wird.
Nein, die Normen dürfen ohne eine gesondert zu erwerbende Netzwerklizenz nicht in ein firmeninternes Netzwerk gestellt und zur Verfügung gestellt werden.
Sie können gerne über die Existenz und den Inhalt von Normen berichten. Wichtig ist, dass Sie dabei eigene Formulierungen wählen und grundsätzlich davon absehen, Formulierungen (oder Abbildungen usw.) unverändert zu übernehmen – denn dies würde einen Eingriff in das Urheberrecht darstellen. Insoweit wäre auch die Übernahme von Tabellen und Bildern ein Eingriff in das Urheberrecht. Das Urheberrecht ermöglicht Ihnen auch einige Freiheiten, wie etwa § 51 UrhG (im Netz frei einsehbar). Bitte informieren Sie sich dort und prüfen selbstverantwortlich, ob es sich um ein lizenzfreies Zitat handelt. Wir können hierzu keine Rechtsauskunft erteilen.
Nein. Für die Vervielfältigung einer DIN SPEC fallen ebenfalls Lizenzgebühren an. Die Berechnung erfolgt wie bei DIN-Normen auf der Grundlage des Vervielfältigungszwecks. Der fiktive Kaufpreis der SPEC entspricht der Seitenzahl in Euro.
Das Erstellen von Werknormen, die durch betriebsbedingte Bearbeitung oder Umgestaltung von DIN-Normen als selbständige Werke geschaffen werden, bedarf keiner Erlaubnis; siehe DIN 820-1, Abschnitt 9.
Hierbei gelten beispielsweise das Einsetzen eines Firmennamens oder Firmenzeichens sowie einer Ordnungsnummer, desgleichen das Weglassen oder Ändern der äußeren Umrahmung nicht als betriebsbedingte Bearbeitung oder Umgestaltung.
Bei der Erstellung einer Werknorm darf jedoch nur dann der Originaltext aus der Norm übernommen werden, wenn das Unternehmen im Besitz einer innerbetrieblichen Netzwerklizenz ist und die Werknorm nur gemäß der Netzwerklizenz verwendet wird. Anderenfalls müssen die Inhalte umgestaltet werden oder eine entsprechende Vervielfältigungserlaubnis eingeholt werden.
Der bestimmungsgemäße Gebrauch genormter Benennungen, Kurzzeichen und graphischer Symbole, der Bestellbezeichnung, der Normbezeichnung und der Sachmerkmal-Leiste ist in der Regel eine gebührenfreie Anwendung der DIN-Normen und keine Vervielfältigung.
Dies gilt nicht für ISO-Normen. Hier wird nach der Gebührenordnung der ISO (POCOSA) eine entsprechende Gebühr für die Erstellung einer Werknorm berechnet.
Nein, mit der Norm erwerben Sie nur eine Einzelplatzlizenz. Sofern Sie die Norm an Ihre Mitarbeitenden verteilen oder in ein firmeninternes Intranet stellen wollen, benötigen Sie eine Netzwerklizenz. Informationen finden Sie hier.
Wir lizenzieren DIN-Normen und ISO-Normen. Wenn Sie andere Regelwerke vervielfältigen möchten, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Urheber.
Wir erteilen ausnahmslos keine Erlaubnis für die Verwendung von Normen in jegliche KI-Anwendungen, darunter zählen unteranderem Text und Data Mining, Sprachmodelle oder KI-Trainingsmodelle.