Neue KFZ-Verbandkasten-Norm um medizinische Gesichtsmasken ergänzt
Die DIN 13164 „Erste-Hilfe-Material-Verbandkasten B“ wurde überarbeitet und mit einer einjährigen Übergangsfrist zum 1. Februar 2022 veröffentlicht. Die Norm ist für Verbandkästen, die für Kraftfahrzeuge vorgesehen sind, anzuwenden. Sie legt die Maße, Merkmale, Kennzeichnung und Prüfung des Verbandkastens sowie seinen Inhalt fest.
Eine wesentliche Änderung der Neuausgabe ist dabei die Aufnahme von zwei medizinischen Gesichtsmasken, mindestens Typ I nach DIN EN 14683 „Medizinische Gesichtsmasken – Anforderungen und Prüfverfahren“. Mit der Aufnahme von Gesichtsmasken soll der wechselseitige Schutz des Unfallopfers und des Ersthelfers erhöht werden. Neben der Aufnahme von zwei Gesichtsmasken wurde ebenso festgelegt, dass ein Dreiecktuch DIN 13168 D ausreichend ist anstatt wie bisher zwei. Ebenso wurde auf das Verbandtuch DIN 13152 – BR verzichtet, da das größere Verbandtuch DIN 13152 –A ausreichend ist.
Das Bundesverkehrsministerium hatte ursprünglich vorgeschlagen, für Masken eine gesetzliche Mitführpflicht einzuführen. Der Arbeitsausschuss NA 063-01-06 AA „Verbandmittel und Behältnisse“ schlug gemeinsam mit dem BVMed vor, dies über die Überarbeitung der DIN 13164 zu regeln. Dieser Vorschlag wurde vom Ministerium begrüßt. Die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt, wird derzeit vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorbereitet. In Zukunft wird die DIN 13164:2022 in der STVZO als Mindeststandard aufgeführt und es werden entsprechende Übergangsbestimmungen definiert.
[Dieser Text wird in der März-Ausgabe der DIN Mitteilungen veröffentlicht]