2025-02-13

Erster Norm-Entwurf im Bereich „Simulation in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen“

E DIN 13065 veröffentlicht

Der DIN-Normenausschuss Gesundheitstechnologien hat mit diesem Thema Ende 2023 ein komplett neues Arbeitsgebiet in Angriff genommen, da bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen die Simulation von Einsätzen nicht mehr wegzudenken ist.

Jetzt hat der neu gegründete Arbeitsausschuss einen ersten Norm-Entwurf, und zwar zu Begriffsdefinitionen für diesen Bereich, zur Veröffentlichung freigegeben:

Mit Ausgabedatum März 2025 erscheint der Norm‑Entwurf E DIN 13065, Begriffe für die Simulation in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen.

Warum müssen Begriffe definiert werden?

Der Arbeitsausschuss hat festgestellt, dass es im Bereich der Simulation zahlreiche Definitionen für Situationen, Hardware und weitere relevante Aspekte gibt. Das Ziel war und ist es jedoch nicht, alle möglichen Begriffe zu definieren, sondern sich auf jene zu konzentrieren, die aufgrund der Erfahrung der Ausschussmitglieder als problematisch angesehen wurden.

Diese Begriffe treten häufig in Leistungsbeschreibungen, etwa bei öffentlichen Ausschreibungen, auf.

Das Fehlen präziser Definitionen kann zu Missverständnissen bei der Angebotsabgabe und zu unterschiedlichen Qualitätsvorstellungen führen. Besonders wichtig waren dem Arbeitsausschuss jene Begriffe, die gleichzeitig eine Qualität bestimmen, ohne dass diese konkret beschrieben wird.

Darüber hinaus finden sich diese Begriffe auch in curricularen Teilen von Aus- und Fortbildungsberufen sowie Qualifikationen wieder, was ihre exakte Definition für die Ausgestaltung und Durchführung der Ausbildung von zentraler Bedeutung macht.

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Aktuelle Norm-Entwürfe stehen im DIN-Norm-Entwurfs-Portal kostenfrei zur Einsichtnahme bereit. Dieser Online-Service bietet allen Interessierten die Möglichkeit, kostenfrei die Inhalte aktueller Norm-Entwürfe zu lesen und zu kommentieren. Die E DIN 13065 kann hier bis zum Ende der Einspruchsfrist am 31. März 2025 eingesehen und kommentiert werden.

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