Nachhaltige Produkte zum Standard machen
Neues Circular Economy Package der EU vorgestellt
Die Europäische Kommission hat am 30. März 2022 ein neues „Circular Economy Package“ vorgelegt, um im Rahmen des European Green Deals nachhaltige Produkte in der EU zum Standard zu machen, kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fördern sowie die Verbrauchenden in der grünen Transformation zu stärken. So sollen nahezu alle Produkte innerhalb der EU während ihres gesamten Lebenszyklus umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter werden. Darüber hinaus werden Initiativen für bestimmte Sektoren vorgestellt, um die flächendeckende Einführung nachhaltiger Produkte in der EU zu fördern, konkret in den Bereichen Textilien und Bauprodukte.
Für die EU-Kommission sind Normen und Standards für die Umsetzung der Maßnahmen wesentlich. Harmonisierte Standards, die von den Europäischen und internationalen Normungsorganisationen erarbeitet werden, sollen die Grundlage für nachhaltige, zirkuläre Produkte bilden. Alle im Produktpass enthaltenen Informationen sollen auf offenen Standards beruhen und auf einem interoperablen, maschinenlesbaren Format basieren. Auch mit der neuen Bauprodukteverordnung weist die EU-Kommission den Normungsorganisationen eine wesentliche Rolle bei der Ausarbeitung entsprechender einheitlicher Europäischer Normen zu. Zusammen mit verbesserten Marktüberwachungskapazitäten und klareren Vorschriften für Wirtschaftsbeteiligte entlang der Lieferkette sollen Normen und Standards dazu beitragen, Barrieren für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt weiter zu beseitigen.
Übersicht der verschiedenen Vorschläge der EU-Kommission:
- Mit dem Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation) sollen Produkte nachhaltiger und zuverlässiger werden. Sie sollen wiederverwendet, nachgerüstet und repariert, leichter gewartet, aufgearbeitet oder recycelt werden können sowie energie- und ressourceneffizient gestaltet werden. Zudem sollen produktspezifische Informationsanforderungen dafür sorgen, dass die Umweltauswirkungen klar erkennbar sind. Der Digitale Produktpass spielt hierbei eine besondere Rolle: Alle unter die Verordnung fallenden Produkte sollen digitale Produktpässe bekommen. So können sie leichter repariert oder recycelt sowie einfacher entlang der Lieferkette zurückverfolgt werden. Außerdem kann eine entsprechende Kennzeichnung eingeführt werden. Der Vorschlag enthält auch Maßnahmen gegen das Wegwerfen unverkaufter Produkte.
- Mit dem Arbeitsplan für Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung 2022–2024 (Ecodesign and Energy Labelling Working Plan 2022-2024) sollen neue energieverbrauchsrelevante Produkte erfasst sowie die Ziele für bereits regulierte Produkte (z. B. an Heiz- und Kühlgeräten) höher gesteckt werden. Auf der Grundlage der Norm zur Reparaturfähigkeit, Wiederverwendung und Aufrüstung (EN 45554) hat die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission ein Reparaturbewertungssystem entwickelt. Die Kommission prüft derzeit die Möglichkeit, dieses System für einschlägige Produkte einzuführen, möglicherweise als Information auf dem Energieetikett für bestimmte Produkte wie Smartphones und Tablets. Diese Arbeit soll die Praktiken der Industrie hin zu einer kreislaufgerechteren Wirtschaft beeinflussen.
- Mit der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien (EU strategy for sustainable and circular textiles) sollen Textilien bis spätestens 2030 haltbarer werden bzw. repariert, wiederverwendet oder recycelt werden können. Verbrauchende können die höherwertigen Textilien länger nutzen, um der so genannten „Fast Fashion“ entgegenzuwirken. Wirtschaftlich rentable Wiederverwendungs- und Reparaturdienste sollen allgemein zugänglich sein. Die Hersteller sollen die Verantwortung für ihre Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis hin zur Entsorgung übernehmen. Zu den spezifischen Maßnahmen zählen Ökodesign-Anforderungen für Textilien, verständlichere Informationen, ein digitaler Produktpass und eine verbindliche EU-Regelung für eine erweiterte Herstellerverantwortung.
- Die überarbeitete Bauprodukteverordnung (Marketing of Construction Products) soll ein harmonisierter Rahmen für die Bewertung der Umwelt- und Klimaleistung von Bauprodukten geschaffen werden. Durch neue Produktanforderungen wird sichergestellt, dass das Design und die Herstellung von Bauprodukten auf dem neuesten Stand der Technik beruhen. So sollen sie langlebiger werden, leichter zu reparieren, zu recyceln und zu wiederaufarbeiten.
- Außerdem beinhaltet das Paket einen Vorschlag zur Stärkung der Verbrauchenden für die grüne Transformation. Sie sollen besser über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten informiert und vor Greenwashing geschützt sind. So müssen Verbrauchende z. B. über die garantierte Lebensdauer von Produkten informiert werden. Händler müssen auch Angaben zur Reparierbarkeit des Produkts (sofern zutreffend) und zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder Reparaturhandbüchern bereitstellen.
Das Circular Economy Package liefert damit Instrumente für den Übergang zu einer echten Kreislaufwirtschaft in der EU, die nicht mehr von Energie- und Ressourcenabhängigkeit geprägt sein soll. Alle Vorschläge bauen auf dem Erfolg der bestehenden Ökodesign-Vorschriften der EU auf, die bis 2021 bereits zu einer deutlichen Verringerung des Energieverbrauchs in der EU und zu erheblichen Einsparungen für die Verbrauchenden geführt haben, so die EU-Kommission.