DIN-Normenausschuss Textil und Textilmaschinen (Textilnorm)
DIN EN ISO 9073-4
Vliesstoffe - Prüfverfahren - Teil 4: Bestimmung der Weiterreißfestigkeit mittels des Trapezoidverfahrens (ISO 9073-4:2021); Deutsche Fassung EN ISO 9073-4:2021
Nonwovens - Test methods - Part 4: Determination of tear resistance by the trapezoid procedure (ISO 9073-4:2021); German version EN ISO 9073-4:2021
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung der Weiterreißfestigkeit von Vliesstoffen mittels des Trapezoidverfahrens fest. Das Dokument wurde umfangreich redaktionell und technisch überarbeitet und so an den aktuellen Stand der Technik und die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst. Das darin beschriebene Prüfverfahren zur Bestimmung der Weiterreißfestigkeit, sieht nun auch eine Prüfung der Vliesstoffe im nassen Zustand vor. Das vorliegende Dokument wurde von der Arbeitsgruppe ISO/TC 38/WG 9 "Nonwovens" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 248 "Textilien und textile Erzeugnisse", dessen Sekretariat bei BSI liegt, erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 106-02-10 AA "Spulerei, Spinnereimaschinen und Nonwoven" im DIN-Normenausschuss Textil und Textilmaschinen (Textilnorm).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO 9073-4:1997-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert; b) die Norm wurde redaktionell überarbeitet; c) die Norm wurde an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst; d) Abschnitt 3 "Begriffe" wurde aufgenommen; e) der Abschnitt zur Prüfeinrichtung wurde erweitert; f) Erweiterung der Norm um die Möglichkeit der Prüfung der Weiterreißfestigkeit der Vliesstoffe im nassen Zustand; g) Bild 2 und Bild 3 wurden aufgenommen; h) die Auswertung des Prüfverfahrens wurde geändert; i) der Titel der Norm wurde in "Vliesstoffe - Prüfverfahren - Teil 4: Bestimmung der Weiterreißfestigkeit mittels des Trapezoidverfahrens" geändert.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 248 - Textilien und textile Erzeugnisse