NA 106

DIN-Normenausschuss Textil und Textilmaschinen (Textilnorm)

Projekt

Sicherheit von Kinderbekleidung - Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung - Anforderungen

Kurzreferat

Dieses Dokument legt Anforderungen an Kordeln und Zugbänder an Bekleidung zur Minimierung des Risikos versehentlicher Strangulierung oder Einklemmens bei Kindern bis zu 14 Jahren fest. Dazu gehören auch Karnevals- und Rollenkostüme [1)] sowie Skibekleidung.
Innerhalb des Anwendungsbereiches dieses Dokuments ist es nicht möglich, alle potenziellen Gefahren abzudecken, die ein unsicheres Kleidungsstück verursachen kann.
Umgekehrt besteht die Möglichkeit, dass erkennbare spezielle Gefährdungen durch bestimmte Ausführungsformen/Designs des Kleidungsstücks für bestimmte Altersgruppen kein Risiko darstellen.
Es wird empfohlen, eine individuelle Risikobeurteilung an jedem Kleidungsstück durchzuführen, um sicherzustellen, dass dieses keine Gefährdung für den Träger darstellt.
Dieses Dokument gilt nicht für Folgendes (Begründung, siehe Anhang C):
a) Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, wie z. B. Lätzchen, Windeln und Schnullerhalter; siehe Anhang C.1.a b) Schuhe, Stiefel und ähnliche Schuhwaren; siehe Anhang C.1.b c) Alltagsmasken; siehe Anhang C.1.c
Die nachstehend aufgeführten Kleidungsstücke und/oder Zubehörteile fallen ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich, doch sollten die Grundsätze der Anforderungen für die einzelnen Körperbereiche zur individuellen Risikobewertung herangezogen werden:
a) Handschuhe, Hüte, Mützen und Schals; siehe Anhang C.1.d b) Krawatten/Fliegen/Halstücher, die mit einem Hemd oder einer Bluse zu tragen sind; siehe Anhang C.1.e c) abnehmbare Gürtel, mit Ausnahme gebundener Gürtel, welche Bestandteil des Anwendungsbereichs sind; siehe Anhang C.1.f d) abnehmbare Hosenträger (Strumpfhalter); siehe Anhang C.1.f e) religiöse Bekleidung; siehe Anhang C.1.g f) Festbekleidung, wie sie auf zivilen oder religiösen Feiern, nationalen oder regionalen Festen getragen wird, unter der Voraussetzung, dass diese für begrenzte Zeiträume und unter Aufsicht getragen wird; siehe Anhang C.1.h g) spezielle Sport- und Freizeitbekleidung, die im Allgemeinen nur für begrenzte Zeiträume und unter Aufsicht getragen wird, wie z. B. Rugby-Shorts, Taucheranzüge und Tanzbekleidung, mit Ausnahme von Fällen, in denen solche Kleidungsstücke häufig als Tages- oder Nachtbekleidung getragen werden; siehe Anhang C.1.i h) Theaterkostüme, die für Theatervorstellungen verwendet werden; siehe Anhang C.1.j i) Schürzen, die über bestimmte Zeiträume und unter Aufsicht am Tag getragen werden, um die Bekleidung bei Aktivitäten wie Malen und Kochen oder während der Mahlzeiten gegen Anschmutzen zu schützen; siehe Anhang C.1.k, und j) Taschen und Geldbeutel; siehe Anhang C.1.l.
[1)] Verkleidungen für Spielzeug fallen unter die Norm EN 71-1

Beginn

2021-09-09

WI

00248688

Geplante Dokumentnummer

prEN 14682

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 106-01-02 AA - Textilien und Bekleidung - Kennzeichnung, Anforderungen und Prüfverfahren; SpA zu CEN/TC 248/WG 10, WG 20, WG 38 und ISO/TC 133  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 248/WG 20 - Sicherheit von Kinderbekleidung  

Ersatzvermerk

Vorgesehen als Ersatz für EN 14682:2014-12

Norm-Entwurf

Sicherheit von Kinderbekleidung - Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung - Anforderungen
2023-04
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Vorgänger-Dokument(e)

Sicherheit von Kinderbekleidung - Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung - Anforderungen
2014-12

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