NA 149

DIN-Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF)

2025-03-13

Aufbauen, Inbetriebnehmen und Betreiben von mobilen elektrischen Anlagen der Veranstaltungstechnik

Bühnenbeleuchtung mit leistungsstarken Strahlern in einem großen Veranstaltungsraum mit hoher Decke.
Bühnenbeleuchtung in der Veranstaltungstechnik
© VPLT

Das K 221 „Elektrische Anlagen und Schutz gegen elektrischen Schlag“ gibt Hinweise, welche Normen für mobile elektrische Anlagen der Veranstaltungstechnik, die vorübergehend errichtet und betrieben werden, anzuwenden sind.

Das Aufbauen, Inbetriebnehmen und Betreiben von „mobilen elektrischen Anlagen der Veranstaltungstechnik“ (Sondernetze) sind elektrotechnische Tätigkeiten. Diese Sondernetze sind Energieverteilungen für alle Arten von Veranstaltungen und Produktionen, z. B. Konzerte, Open-Air-Veranstaltungen, TV-Produktionen oder Filmsets.
Diese Sondernetze werden ab der Übergabestelle getrennt vom allgemeinen Versorgungsnetz aufgebaut und betrieben. 
Für diese Sondernetze sind Festlegungen in DIN-Normen des DIN-Normenausschusses Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) zu finden.

Aufgrund der Besonderheiten in der Veranstaltungstechnik sind die Anforderungen zum Aufbau und zur Inbetriebnahme von solchen mobilen elektrischen Anlagen in DIN 15767 „Veranstaltungstechnik – Energieversorgung in der Veranstaltungs- und Produktionstechnik“ festgelegt. Diese basieren auf den Anforderungen aus der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100). Hier sind insbesondere die Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag nach DIN VDE 0100 410 (VDE 0100 410) sowie die Anforderungen aus DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600), nach denen mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik geprüft werden, zu nennen.

Für die Besonderheiten von mobilen elektrischen Anlagen der Veranstaltungstechnik sind Festlegungen in DIN-Normen des Arbeitsausschusses 4, Beleuchtungs- und Energieverteilungssysteme des DIN-Normenausschusses Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) zu finden. Hier sind beispielsweise zu nennen:

  • DIN 15700 Veranstaltungstechnik - Mobile Potentialausgleichsysteme,
  • DIN 15765 Veranstaltungstechnik - Multicore-Systeme für die mobile Produktions- und
  • Veranstaltungstechnik,
  • DIN 15766Veranstaltungstechnik - Einzelleiter-Stecksystem für Niederspannungsnetze AC 400/230 V für die mobile Produktions- und Veranstaltungstechnik 
  • DIN 15767 Veranstaltungstechnik – Energieversorgung
  • DIN 15901Veranstaltungstechnik - Zweipolige Steckvorrichtung für Beleuchtungsanwendungen

Fest angeschlossene elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik, z. B. die Gebäudeinstallation in Veranstaltungsstätten, fallen dagegen grundsätzlich in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0100 (VDE 0100).
Der Betrieb aller elektrischen Anlagen richtet sich nach den Festlegungen aus DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100).

Anmerkung 1: Der IGVW Standard SQQ1 „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ definiert den fachlichen Qualifikationsumfang, der mit der Weiterbildung zur Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik erlangt wird. Er stellt ein Minimum dessen dar, mit dem die fachliche Qualifikation „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ erreicht wird. Entsprechend weitergebildete Personen sind nur für die dort beschriebenen Aufgaben und Tätigkeiten fachlich qualifiziert. Sie dürfen folglich auch nur für diese Tätigkeiten beauftragt werden.

Anmerkung 2: Die Tätigkeiten sind in den IGVW Standards SQQ1 „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ und SQP4 „Mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik“ umfassend beschrieben.

Anmerkung 3: Siehe „Veranstaltungstechnik - Elektrotechnische Qualifikation“
https://cdn.vbg.de/media/f6b04541c1744c2bada9fe7c27afad8b/dld:attachment/elektrofachkraft_fuer_veranstaltungstechnik.pdf   
 

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