DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT)
DIN ISO 8728
Schiffe und Meerestechnik - Kreiselkompasse für die Seeschifffahrt (ISO 8728:2014)
Ships and marine technology - Marine gyro-compasses (ISO 8728:2014)
Einführungsbeitrag
Für die Sicherheit der Seeschifffahrt gilt die International Convention for the Safety of Life at Sea von 1974, in der jeweils neuesten Fassung, kurz "SOLAS 74" genannt. Darin ist im Kapitel V (Sicherheit der Navigation) für jedes Schiff mit einer Brutto-Raumzahl größer/gleich 500 GT (en: "Gross Tonnage") ein Kreiselkompass oder ein gleichwertiges Gerät zur Bestimmung und Anzeige des Kurses gefordert. Ein Kreiselkompass muss bestimmten Mindestanforderungen entsprechen, die in der Norm ISO 8728 festgelegt sind. Diese musste überarbeitet werden, weil Kursanzeigegeräte und damit auch Kreiselkompassanlagen über eine festgelegte Datenschnittstelle mit dem automatischen Brücken-Alert-Managementsystem (BAM) kommunizieren sollen. Die für die geforderte Kommunikation notwendigen Anforderungen und Prüfungen wurden ergänzt. Da die Norm auch in deutschen gesetzlichen Bestimmungen zitiert wird, ist eine deutsche Übersetzung (DIN ISO) erforderlich. Die vorliegende Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 132-03-10 AA "Navigation" der DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) angefertigt.
Änderungsvermerk
Gegenüber der 2013-06 zurückgezogenen Norm DIN EN ISO 8728:1999-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) neuer Unterabschnitt 4.10 mit Anforderungen zum automatischen Alert (Alarmierung) bzw. zur Kommunikation mit einem integrierten Navigationssystem von Warnungen bei Funktionsstörung oder Ausfall der Stromversorgung und die im Falle eines Alerts (Alarmierung) zu kommunizierenden Daten spezifiziert; b) Anforderungen bei Umschaltung der Stromversorgung aufgenommen; c) neuer Unterabschnitt 5.2 mit technischen Anforderungen an die Schnittstelle zur Ausgabe des Steuerkurses, Spezifikation der zu kommunizierenden Steuerkurs-Daten, Anforderung für die Aktualisierungsrate (20 ms) aufgenommen; d) neuer Unterabschnitt 6.11 mit Prüfungen für die Schnittstelle aufgenommen; e) Bezüge IMO-Resolution und zugehöriger Abschnitt in ISO 8728 im Anhang B aktualisiert; f) Text redaktionell überarbeitet.