DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT)
DIN EN ISO 12217-2
Kleine Wasserfahrzeuge - Stabilitäts- und Auftriebsbewertung und Kategorisierung - Teil 2: Segelboote ab 6 m Rumpflänge (ISO 12217-2:2013); Deutsche Fassung EN ISO 12217-2:2013
Small craft - Stability and buoyancy assessment and categorization - Part 2: Sailing boats of hull length greater than or equal to 6 m (ISO 12217-2:2013); German version EN ISO 12217-2:2013
Einführungsbeitrag
Diese Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet, um ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie für Sportboote nach der neuen Konzeption der EU-Richtlinie 94/25/EG mit der Änderung 2003/44/EG bereitzustellen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen der vorgenannten Richtlinie für Sportboote im Anhang IA bezüglich: Stabilität und Freibord, Überflutung, empfohlene Höchstlast und Personenzahl, Auftrieb und Schwimmfähigkeit und des Handbuchs für den Eigner.
DIN EN ISO 12217 legt Verfahren für die Beurteilung von Querstabilität und Auftrieb von kleinen Wasserfahrzeugen fest. Mit Hilfe dieser Planungs- und Berechnungsnorm können Boote nach ihren Querstabilitäts- und Auftriebseigenschaften einer Auslegungskategorie A, B, C oder D zugeordnet werden. Die Auslegungskategorien sind in der vorgenannten Richtlinie für Sportboote definiert.
Teil 2 der Reihe DIN EN ISO 12217 ist auf Boote anwendbar, die vorzugsweise durch Segel angetrieben werden (auch wenn das Boot über eine Hilfsmaschine verfügt) und in einem Bereich von 6 m bis 24 m Rumpflänge liegen. Dieser Teil gilt zusätzlich für Mehrrumpfboote mit Wohneinrichtung, auch wenn deren Rumpflänge unter 6 m liegt. Weiterhin ist dieser Teil für Boote anwendbar, die bei Anwendung von ISO 12217-3 nicht die gewünschte Auslegungskategorie erreichen, jedoch voll gedeckt sind und schnell-lenzende Rezesse entsprechend ISO 11812 besitzen.
Diese Norm unterstützt den Bootsbauer/Designer von kleinen Wasserfahrzeugen, in dem aufgezeigt wird, welche Anforderungen an ein Boot für eine bestimmte Kategorie gestellt werden. Zusätzlich hilft die Norm bei der Erstellung der nach der Richtlinie geforderten technischen Dokumentation.
Sie ermöglicht Herstellern und Käufern von Booten Rechtssicherheit durch höchste Konformitätsvermutung gegenüber dem betreffenden Teil der gesetzlichen Anforderungen.
Für diese Norm ist das Gremium NA 132-08-01-22 AK "ISO/TC 188/WG 22 Stabilität" im DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO 12217-2:2002-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) Anwendungsbereich auf Segelboote beschränkt und dahingehend geändert, dass Verweisungen von ISO 6185 auf ISO 12217 zugelassen werden; c) Begriff "Auslegungskategorie" in "Entwurfskategorie" geändert; d) Begriff "Flutungsgrenzwert" durch "Flutungshöhe" ersetzt; e) folgende Definitionen überarbeitet: Rezess, voll gedecktes Boot, Freibord mittschiffs, Bezugssegelfläche, Standardsegelfläche sowie alle Definitionen bezüglich Beladungszuständen, Massen und Volumen; f) folgende Definitionen neu aufgenommen: bewohnbares Boot, bewohnbarer Teil eines Bootes, Leerbootzustand, beladener Zustand bei Ankunft, notwendige Sicherheitsausrüstung, Rezess-Restpegel und Standardausrüstung; g) Abschnitt 4 "Symbole" überarbeitet, einige Indizes vereinfacht; h) 5.4 "Abweichungen in den Eingabeparametern" aufgenommen; i) in 6.1.3 erfolgt die Beurteilung sowohl nach Mindestbetriebszustand als auch nach beladenem Zustand bei Ankunft; j) in 6.2 Festlegungen zu Flutung neu bearbeitet; k) in 6.3 Anforderungen an Rezesse neu aufgenommen; l) in 6.4 Anforderungen an die Mindestmasse geändert in geforderten Mindestwert für die aufrichtende Energie in neuer Tabelle 4; m) in 6.5.2 gelten Mindestanforderungen nur noch für Entwurfskategorie B, dynamischer Kenterwinkel und Sicherheitsschilder geändert; n) in 6.6.2 Faktor der dynamischen Stabilität FDS geändert; o) in 6.6.8 Formel für den Flutungsfaktor FDF geändert; p) in 6.8 darf geforderte Windsteifigkeit auch durch eine praktische Prüfung nachgewiesen werden; q) in 6.10 Sicherheitsschilder für nach einem Kentern aufrichtbare Boote geändert; r) in Abschnitt 7 Anforderungen für Katamarane und Trimarane (Tabelle 8) geändert; s) 7.4 "Rezessgröße" neu hinzugefügt; t) 7.6 "Sicherheitsschilder" geändert; u) in 7.9 Anforderung zum Schutz gegen Überschlagen in Längsrichtung neu hinzugefügt; v) in 7.11 Anforderungen für bewohnbare Mehrrumpfboote aufgenommen; w) Abschnitt 8 "Sicherheitsschilder" neu hinzugefügt; x) in 9.2.4 Verweis für signifikante Wellenhöhe für Entwurfskategorie D hinzugefügt; y) in Anhang B, Bild B.1 ein Beispiel für eine interne Flutungsöffnung hinzugefügt; z) Anhänge A und C bis J entsprechend den Änderungen in der Norm angepasst.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 132-08-01 AA - Kleine Wasserfahrzeuge