DIN-Normenausschuss Rundstahlketten (NRK)
DIN 766
Rundstahlketten - Rundstahlketten, Teilung 2,8d, für Kettenförderer, Güteklasse 3, vergütet
Round steel link chains - Round steel link chains, pitch 2,8d, for chain conveyors, grade 3, quenched and tempered
Einführungsbeitrag
Zur Historie der DIN 766: In der DIN 766:1954 waren eine Vielzahl von Kettensorten wie geprüfte, lehrenhaltige und geprüfte, nicht lehrenhaltige Rundstahlketten der Güteklasse 2 und 3 sowie ungeprüfte sogenannte Handelsketten enthalten. Dies hatte in der Vergangenheit immer wieder zu Verwirrungen geführt. Somit bestand zukünftig die Aufgabe darin, entsprechende separate Kettennormen zu erarbeiten. Der erste Schritt hierzu wurde 1980 gemacht, indem die mittel tolerierten (nicht lehrenhaltigen) Rundstahlketten der Güteklasse 2 (ehemals bezeichnet als Normalgüte) nach der Umstellung auf das Verhältnis Nenndurchmesser zu Nennteilung von 1:3 in die DIN 32891 übernommen wurden. Somit sind für Kettengehänge nach DIN 695 seit 1986 diese Anschlagketten einzusetzen. Die Überarbeitung der DIN 766:1954 in 1986 brachte eine Reduzierung auf eng tolerierte (lehrenhaltige) Rundstahlketten der Güteklasse 3 (ehemals bezeichnet als vergütet), die im gesamten Bereich der Technik, vorzugsweise sowohl als Lastketten als auch als Handketten in handbetriebenen Hebezeugen und als Langstrangketten sowohl in Kettenförderern als auch in Becherwerken, eingesetzt werden. Deswegen wurden auch die Teilungen und Breitenmaße beibehalten. Eng tolerierte (lehrenhaltige) Rundstahlketten der Güteklasse 2 (ehemals bezeichnet als Normalgüte) sind seither nicht mehr Bestandteil der DIN 766. Sie sind zu einem späteren Zeitpunkt in anderen Normen aufgenommen worden (eine Auflistung ist in dem aktuellen Norm-Entwurf zu finden). Der nächste Schritt der Entflechtung wurde dann im Jahre 1990 durch die Herausgabe der Entwürfe E DIN 766-1 bis -3 gemacht. In Teil 3 wurden geprüfte, eng tolerierte (lehrenhaltige) Rundstahlketten der Güteklasse 2 (ehemals bezeichnet als Normalgüte) für den Einsatz in Becherwerken festgelegt, die mit speziellen Angaben für die einsatzgehärtete Ausführung sowie mit Längentoleranzen für zusammengehörende Kettenstränge versehen waren. Die eigentliche Festlegung erfolgte dann in 2001 in der DIN 5698-1. Im Teil 1 waren ungeprüfte grob tolerierte Rundstahlketten für vorwiegend untergeordnete Zwecke wie Absperrungen oder zur Sicherung von Teilen gegen Verlieren enthalten. Der Systematik wegen wurde dann später in 2003 aus diesem Teil die DIN 5685-3. In Teil 2 waren geprüfte, eng tolerierte (lehrenhaltige) Rundstahlketten der Güteklasse 2 (ehemals bezeichnet als Normalgüte) aufgeführt. Im Zuge der Europäischen Normung von steglosen Ankerketten für die Binnenschifffahrt wurde dieser Teil dann als Basis genommen, da die mechanischen Eigenschaften der Güteklasse 2 (ehemals bezeichnet als Normalgüte) den Vorschriften des Germanischen Lloyd für den Gütegrad GL-K1 entsprachen. So entstand unter Hinzufügung weiterer Gütegrade (GL-K2 und GL-K3) in 2004 die Europäische Norm DIN EN 14330. Die bisherigen Hebezeugketten nach DIN 766:1986 sind ersatzlos entfallen. Aufgrund der Festlegungen in DIN EN 13157 müssen nunmehr in handbetriebenen Hebezeugen Hebezeugketten nach DIN EN 818-7 Güteklasse T (Ausführung T) aus Edelstählen nach DIN 17115 eingesetzt werden. Für motorisch angetriebene Hebezeuge nach DIN EN 14492-1 und -2 müssen Hebezeugketten nach DIN EN 818-7 Güteklasse T (Ausführung T, DAT und DT) aus Edelstählen nach DIN 17115 eingesetzt werden. Die verbleibenden Handketten für handbetriebene Hebezeuge wurden aus der Norm herausgelöst und sind nun Bestandteil der DIN 32898. Es bleiben somit für die Normung in DIN 766 nur noch geprüfte eng tolerierte Rundstahlketten der Güteklasse 3 sowohl für Kettenförderer als auch für Becherwerke. Daher gilt dieses Dokument für geprüfte, eng tolerierte, kurzgliedrige Rundstahlketten der Güteklasse 3 mit einer Nennteilung von t 2,8 x d und einem Bereich für den Nenndurchmesser d von 10 mm bis 42 mm sowie für eine Betriebstemperatur von -20 °C bis +400 °C. Sie legt deren Maße und mechanische Eigenschaften fest. Rundstahlketten nach diesem Dokument werden vorzugsweise als Langstrangketten sowohl in Kettenförderern als auch in Becherwerken, entsprechend der Begriffsbestimmung nach DIN 15201-1, eingesetzt werden. Um Verwechselungen mit Rundstahlketten anderer Güteklassen zu vermeiden, ist vor Verwendung der Rundstahlketten stets auf den Prüfstempel zu achten. Diese Rundstahlketten dürfen nicht als Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel oder Tragmittel im Sinne von DIN 15003 in Verbindung mit Kranen oder Hebezeugen benutzt werden. Das vorliegende Dokument wurde in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachbereich "Holz und Metall", Sachgebiet: "Hebetechnik und Instandhaltung", der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet. Es enthält sicherheitstechnische Festlegungen durch die Angabe der Verhältnisse Betriebs- zu Fertigungsprüf- zu Bruchspannung sowie des Weiteren dadurch, dass alle Rundstahlketten nach der Fertigung geprüft werden. Dieses Dokument enthält in den Abschnitten 5, 6, 8 und 10 Festlegungen im Sinne des § 3 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Da DIN 685-2 vom Ausschuss für Produktsicherheit ausgewählt und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben worden ist, kann bei "geprüften, eng tolerierten, kurzgliedrigen Rundstahlketten der Güteklasse 3", die nach diesem Dokument hergestellt werden, davon ausgegangen werden, dass sie den betreffenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit von Personen genügen und somit den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 085-00-02 AA "Rundstahlketten, Einzelteile und Zubehör für allgemeine Zwecke" des Normenausschusses Rundstahlketten (NRK) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. erarbeitet. Für weitere Informationen über den NRK besuchen Sie uns im Internet unter www.nrk.din.de.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 766:1986-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel der Norm geändert; b) Abschnitt "Einleitung" wurde neu aufgenommen; c) Inhalt normtechnisch überarbeitet; d) Begriff "Nenngröße" wurde nach DIN 685-100 eingeführt; e) Begriff "lehrenhaltig" wurde nach DIN 685-100 durch "eng toleriert" ersetzt; f) Begriff "Dicke" in "Durchmesser" geändert; g) Begriff "Betriebskraft" aufgenommen; h) Bezeichnung "Gewicht" wurde nach DIN 685-100 in "Masse/Meter" geändert; i) Angaben über die Masse/Meter angepasst; j) Nenndurchmesser 32 in 33 und 40 in 39 geändert; k) Breitenmaße geändert; l) Grenzabmaße der Teilung und der Messlänge geändert; m) Werte für die Fertigungsprüfkraft in Anlehnung an andere Kettennormen erhöht; n) Anhang zu Berechnungsgrundlagen aufgenommen; o) Werkstoffe an die Überarbeitung der DIN 17115 angepasst; p) Aufbau an europäische Kettennormen angepasst; q) Handketten nicht mehr Bestandteil dieser Norm; sie werden in DIN 32898 aufgenommen; r) Hebezeugketten sind aufgrund der Festlegungen in DIN EN 13157 nicht mehr Bestandteil dieser Norm.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 085-00-02 AA - Rundstahlketten, Einzelteile und Zubehör für allgemeine Zwecke